Arbeitslosengeld

  • Ich bin 64 Jahre alt. Bin Angestellter und krankgeschrieben. Mein Krankengeld endet Ende Februar. Die 78 Wochen Krankschreibung sind dann ausgeschöpft. Wenn es ausläuft, melde ich mich beim Arbeitsamt und bekomme Arbeitslosengeld. Bei meinem alten Job werde ich kündigen, was mir der behandelnde Arzt empfohlen hat.

    Eine Reha ist genehmigt. Ich warte auf einen freien Platz.

    Wenn ich nach der Reha fit bin, suche ich mir eine neue Arbeitsstelle und beziehe solange Arbeitslosengeld.


    Auf dem Arbeitsamt sagte man mir, wenn ich nach der Reha immer noch krank bin, so habe ich ca. 1 Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld, berechnet nach einer Tabelle.

    Dann würde ich allerdings zu deren medizinischen Dienst bestellt werden um zu prüfen, ob ich in die Rente weitergeleitet werde.

    Ich möchte das aber nicht.

    Frage: Wie ist die aktuelle Handhabe? Welche Möglichkeiten habe ich bei weiterer Krankheit das Arbeitslosengeld eine zeitlang in Anspruch zu nehmen und nicht in die Rente abgeschoben zu werden? Danke für Ihre Antwort

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Nach den 78 Wochen (6 Wochen Lohnfortzahlung und dann 72 Wochen Zahlung Krankenkasse) hast Du wahrscheinlich Anspruch auf Arbeitslosengeld (gem Nahtlosigkeitsregelung §145 SGB III).


    Aber warum willst DU kündigen? O.g. Leistungen erhältst Du auch mit laufendem Arbeitsvertrag. Kündigen kannst Du immer noch. Meine Meinung.


    Welchen Vorteil bringt Dir eine freiwillige Kündigung Deinerseits?

  • Hallo.


    Dass die Erwerbsminderungsrente (die nicht auf Zuruf durch die Agentur für Arbeit bewilligt wird) rententechnisch das Beste ist, was einem passieren kann, ist bekannt?

  • Auch wenn man mich einen Pessimist nennen mag und das etwas ist was du sicherlich nicht hören willst, aber insofern du nicht gerade Koryphäe auf deinem Gebiet bist, sehe ich vor dem Gesamthintergrund (aktuelle wirtschaftliche Lage in DE, 64 Jahre alt und 1,5 Jahre krank gewesen) ehrlich gesagt wenig Chance, nach einer Reha einen neuen AG zu finden.


    Ich würde mich daher der Frage "warum freiwillig kündigen" anschließen und spricht etwas dagegen nach Genesung, beim noch Arbeitgeber die Beschäftigung wieder aufzunehmen?

  • Hallo AHB, Dein Gespräch auf dem Arbeitsamt ist etwas unglücklich verlaufen oder Du hast dort nicht alles so erzählt wie hier.


    Zum Arbeitslosengeld: Du bist 64 Jahre alt. Dann müsstest Du Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld haben, nicht nur 12. https://www.arbeitsagentur.de/…geld-anspruch-hoehe-dauer . Wenn Du Deinen Job allerdings selbst kündigst, bekommst Du bis zu 3 Monate Sperrzeit https://www.finanztip.de/sperrzeit-arbeitslosengeld/ . Du könntest versuchen, statt dessen den Arbeitgeber zu einer Kündigung zu bewegen.


    Voraussetzung für Arbeitslosengeld ist, dass Du mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kannst. Sonst bist Du erwerbsunfähig und könntest eine Rente bei voller Erwerbsminderung bekommen. Das ist keine Entscheidung von Dir, sondern vom Gutachter. Gegen die Du natürlich Widerspruch einlegen kannst. (Falls die EU-Rente unter Berücksichtigung aller Aspekte für Dich wirklich ungünstiger ist als Bezug von ALG I, siehe #3)


    Was mit "Überleitung in die Rente" auch gemeint sein könnte, ist der vorzeitige Einstieg in die Altersrente. Das geht ab 63 generell und je nach Deiner Erwerbsbiografie eventuell auch abschlagsfrei. Aber auch bei abschlagsfreier Auszahlung würden immer noch die Einzahlungen der letzten Jahre fehlen. Da ALG I keine Sozialleistung ist, könnte Dich die Agentur für Arbeit nicht dazu zwingen, diese Altersrente frühzeitig zu beantragen. (Das sieht bei Bürgergeld oder anderer Sozialhilfe anders aus.) Ein Vorteil der vorzeitigen Altersrente wäre noch, dass man sie mit einer Postkarte "ich will meine Rente jetzt" ohne weitere Umstände bekommt. Das mag verlockend erscheinen, wenn man gerade auf dem Zahnfleisch geht, ist aber finanziell wahrscheinlich die ungünstigere Lösung.


    Wenn Du weitere Details lieferst, könntest Du noch konkretere Antworten bekommen. Darüber hinaus wäre eine Beratung bei der Rentenversicherung und vielleicht nochmal bei der der Agentur für Arbeit sinnvoll. Idealerweise sollte bei beiden Gesprächen exakt das gleiche herauskommen, da beide Stellen top informiert sind und Dich unabhängig beraten müssen (bei der DRV habe ich in der Praxis die besseren Erfahrungen gemacht). Sonst sind Sozialverbände wie VdK oder SovD gute Anlaufstellen.