Moin zusammen,
mal eine Frage zu den unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen (Sozialversicherung, Rente, etc.):
Wenn man über der BBG verdient, wird der darüberliegende Anteil ja nicht versteuert.
Wie sieht das in der Praxis aus? Führt der AG monatlich nur bis zu einem Bruttoverdienst von X Euro auch die Steuern ab? Und alles was über Bruttoverdienst X geht, wird dann unversteuert ausgezahlt?
Oder versteuert der AG alles, bis die BBG auf das Jahr gerechnet erreicht wird?
Long story short: wird monatlich oder jährlich betrachtet?
Hintergrund: ich verdiene über BBG und habe in meiner Lohnabrechnung keine Auffälligkeit entdeckt, sieht für mich also nach monatlicher Betrachtungsweise aus...
Danke und Gruß
Crytch