Beitragsbemessungsgrenze 2024

  • Moin zusammen,


    mal eine Frage zu den unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen (Sozialversicherung, Rente, etc.):


    Wenn man über der BBG verdient, wird der darüberliegende Anteil ja nicht versteuert.
    Wie sieht das in der Praxis aus? Führt der AG monatlich nur bis zu einem Bruttoverdienst von X Euro auch die Steuern ab? Und alles was über Bruttoverdienst X geht, wird dann unversteuert ausgezahlt?


    Oder versteuert der AG alles, bis die BBG auf das Jahr gerechnet erreicht wird?


    Long story short: wird monatlich oder jährlich betrachtet?


    Hintergrund: ich verdiene über BBG und habe in meiner Lohnabrechnung keine Auffälligkeit entdeckt, sieht für mich also nach monatlicher Betrachtungsweise aus...


    Danke und Gruß

    Crytch

  • Wenn man über der BBG verdient, wird der darüberliegende Anteil ja nicht versteuert.

    Es gibt keine BBG für Steuern. Der Staat holt sich immer sein Geld ;) Steuern zahlst du immer. Du hast da grad nen Denkfehler. Oder geht es dir nur um die Sozialabgaben?

  • Moin zusammen...

    Hallo.


    Überall, wo Du "versteuern" schreibst, habe ich einfach einmal "verbeitragen" gelesen.


    Der Arbeitgeber ist Schuldner des Gesamtsozialversicherzngsbeitrages und kümmert sich. (Im Idealfall auch richtig.)


    Es gibt sowohl die monatliche Betrachtung (laufendes Gehalt) als auch die jährliche Betrachtung (Sonderzahlungen für mehr als einen Monat: z. B. Jahresprämie), die (s. Beispiele in den Klammern) für verschiedene Sachverhalte anzuwenden sind.