Freistellungsauftrag ausschöpfen und Verkaufsanteile berechnen

  • Hallo zusammen,


    ich habe bei finanzen.net zero ein Depot und bin dort in ETFs investiert. Zum Thema Steuern sparen habe ich mir Folgendes überlegt:

    - Einen Teil des investierten Geldes muss ich in den nächsten Monaten nutzen. Dazu will ich nun Anteile eines ETFs verkaufen.

    - Ich habe (weil verheiratet) einen Freistellungsauftrag von 2000€ gestellt und davon durch anderweitige Verkäufe bereits knapp 800€ steuerfreie Gewinnrealisation ausgeschöpft.

    - Leider wird mir beim Verkauf von Aktien oder ETF-Anteilen nicht angezeigt, wie viel des gesamten Verkaufserlöses nun auf den Freistellungsauftrag angerechnet wird.

    - Nun will ich nicht zu viel auf einmal verkaufen und damit dann einen Teil der Gewinne versteuern müssen.


    Langer Rede kurzer Sinn:

    Wie kriege ich heraus, wie viel ich von meinen ETF-Anteilen ich bei noch ausschöpfbarem Steuerfreibetrag X verkaufen kann, ohne dass Kapitalertragssteuern anfallen? Wenn ich z.B. ETF-Anteile im Wert von 5000€ verkaufe, steht da ja nicht dabei, wie viel davon Gewinn und wie viel Investition war. Aber wenn ich es richtig verstehe, muss ja nur auf den Gewinn Steuern gezahlt werden?


    Ich hoffe, ihr versteht mein Problem bzw. meine Frage...


    Vielen Dank für eure Antworten!

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Es gibt drei Möglichkeiten:

    - bei Comdirect: Steuerprognose-Funktion

    - bei Neobroker mit sehr günstigen Kosten: so lange kleine Summe verkaufen, bis Ziel erreicht

    - immer möglich: Aktueller Kurs - (Kaufkurs + Voranpauschalen) von jeder einzelnen Tranche berechnen

  • Ich habe bei finanzen.net zero ein Depot und bin dort in ETFs investiert. Zum Thema Steuernsparen habe ich mir Folgendes überlegt:

    - Einen Teil des investierten Geldes muss ich in den nächsten Monaten nutzen. Dazu will ich nun Anteile eines ETFs verkaufen.

    Das kannst Du auch zeitnah tun, also dann, wenn Du das Geld konkret brauchst.

    - Ich habe (weil verheiratet) einen Freistellungsauftrag von 2000€ gestellt und davon durch anderweitige Verkäufe bereits knapp 800€ steuerfreie Gewinnrealisation ausgeschöpft.

    - Leider wird mir beim Verkauf von Aktien oder ETF-Anteilen nicht angezeigt, wie viel des gesamten Verkaufserlöses nun auf den Freistellungsauftrag angerechnet wird.


    Wie kriege ich heraus, wie viel ich von meinen ETF-Anteilen ich bei noch ausschöpfbarem Steuerfreibetrag X verkaufen kann, ohne dass Kapitalertragssteuern anfallen?

    a) Steuersimulation nutzen

    b) selber ausrechnen, ist ziemlich trivial


    Ich bin mir nicht sicher, ob Du das dieses Jahr überhaupt noch steuerwirksam erledigen kannst. Übermorgen ist der letzte Handelstag des Jahres. Alle Geschäfte vom kommenden Montag werden aber erst im neuen Jahr wertgestellt.

  • finanzen.net Zero bietet keine Anzeige über zu erwartende Steuern.


    Was du machen kannst, ist die neue "Timeline"-Funktion zu nutzen.

    Findest du beim betreffenden ETF rechts in der Rubrik "Meine Position" ... unten ... "Timeline anzeigen".


    Da siehst du jede Transaktion den ETF betreffend. Ausrechnen musst es selbst ;)

    Es gilt FIFO - first in first out - d.h. die ältesten Anteile werden zuerst verkauft.

    Also schaust du, zu welchem Preis du die ältesten Anteile gekauft hast und rechnest


    akt. Preis - Kaufpreis = Gewinn

    (bei Aktien-ETF zusätzlich wegen der Teilfreistellung)

    Gewinn x 0,7 = zu versteuernder Gewinn


    das jeweilige Ergebnis dann noch x der Stückzahl und dann weiß du, wieviel beim Verkauf vom Freistellungsauftrag verbraucht würde.


    Beispiel:

    ACWI ETF / erste Sparplanausführung 3,77 Anteile gekauft für 79,40 EUR

    aktuell steht er bei 85,93 EUR


    85,93€ - 79,40€ = 6,13€

    6,13€ x 0,7 = 4,29€

    4,29 € x 3 Teile = 12,87€ (falls keine Bruchstücke verkaufen willst)


    Verkaufst du 3 Anteile, werden in dem Fall 12,87€ vom Freistellungsauftrag verbraucht.

    und so weiter :)

  • Besten Dank für die Antwort! Ich habe in der Zwischenzeit auch herausgefunden, dass man in den Abrechnungen vergangener Verkäufe nachsehen kann. Dann hat man eine ungefähre Größenordnung. Ist natürlich abhängig von den Gewinnverhältnissen, aber es reicht ja eine ungefähre Größenordnung...Danke also für eure Hilfen!

  • Ich bin mir nicht sicher, ob Du das dieses Jahr überhaupt noch steuerwirksam erledigen kannst. Übermorgen ist der letzte Handelstag des Jahres. Alle Geschäfte vom kommenden Montag werden aber erst im neuen Jahr wertgestellt.

    Ich frage mich auch, warum man sich darum nicht etwas zeitiger kümmert. :/