Wertpapierabrechnung Onvista

  • Hallo,


    ich habe eine kleine Position eines ETF bei Onvista verkauft. In der Abrechnung taucht folgendes auf:

    Gesamtveräußerungsergebnis vor TFQ 382,50

    nach TFQ 267,75

    Angesetzte Vorabpauschale 16,35

    Kapitalertragssteuer 65,46


    Kann mir jemand sagen, wie ich von 267,75 über die Vorabpauschale zur 65,46 KapESt komme?


    Vielen Dank!

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  • Ich kann es nicht. Bei meiner Rechnung bleibt eine Ungenauigkeit von etwas mehr als einem Euro. Keine Ahnung, woher die Differenz kommt.


    Ich hätte so gerechnet:


    382,50-16,35 = 366,15

    366,15*70% = 256,31

    256,31*25% = 64,08

  • Ich hätte eine - vielleicht für alte Hasen naive - Frage:


    Wenn für den Verkauf doch bereits Kapitalertragssteuern angesetzt sind (das ist doch für den Gewinn? Oder nur aus 2024?), warum ist dann nochmal Vorabpauschale zu zahlen? Ich möchte es gern verstehen, vielen Dank.

  • Die Vorabpauschale ist die, die Anfang 2024 gezahlt wurde. Diese macht sich steuermindern bemerkbar. Meine Frage ist nur, wie ich das rechnerisch nachvollziehen kann. Der Ansatz von Achim Weiss geht ja auch nicht auf.

  • Meinst du mit KapESt nur die 25% Abgeltungssteuer oder den Gesamtabzug inkl. Soli und ggf. Kirchensteuer?


    Ordergebühren bei Kauf und Verkauf werden vom Gewinn abgezogen.

    Ist das berücksichtigt?

    Was kostet bei Onvista der Kauf / Verkauf / Sparplan?

  • Die Vorabpauschale ist die, die Anfang 2024 gezahlt wurde. Diese macht sich steuermindernd bemerkbar. Meine Frage ist nur, wie ich das rechnerisch nachvollziehen kann. Der Ansatz von Achim Weiss geht ja auch nicht auf.

    Ist bei Dir Kirchensteuer mit im Spiel?

    Wie hoch war denn der fällige Soli?

  • Meinst du mit KapESt nur die 25% Abgeltungssteuer oder den Gesamtabzug inkl. Soli und ggf. Kirchensteuer?


    Ordergebühren bei Kauf und Verkauf werden vom Gewinn abgezogen.

    Ist das berücksichtigt?

    Was kostet bei Onvista der Kauf / Verkauf / Sparplan?

    Nein ich meine nur die Abgeltungssteuer. Soli und Kirchensteuer sind separat ausgewiesen. Ich habe alle Positionen so angegeben, wie auf Wertpapierabrechnung dargestellt. Daher gehe ich davon aus, dass die Gebühren bereits vom Gewinn abgezogen wurden. Sonst wäre ja die Abrechnung fehlerhaft. Ordergebühren sind bei Onvista pauschal 5 Euro. In diesem Fall kamen noch 2 Euro Handelsplatzgebühr hinzu.

    • Hilfreichste Antwort

    Kirchensteuer 5,89

    Soli 3,60

    Jetzt ist es klar.


    Die Vorabpauschale ist im Gewinn offensichtlich bereits berücksichtigt, möglicherweise nur aus informativen Gründen genannt. Bitte schau nach, ob das wirklich stimmt!


    382,50 * 70% = 267,75


    Du lebst in einem Bundesland mit 9% Kirchensteuer und bist auch Kirchenmitglied, also beträgt Dein Abgeltungsteuersatz 24,45%. Der reduzierte Abgeltungsteuersatz für Kirchenmitglieder erklärt sichdaraus, daß die Kirchensteuer ihrerseits als Sonderausgabe absetzbar ist, was bei einer Pauschalbesteuerung aber so nicht geht. Also ist diese Option bereits in den Steuersatz eingerechnet. Für Bayern und Baden-Württemberg, also Bundesländer bzw. Freistaaten mit 8% Kirchensteuer, beträgt der Abgeltungsteuersatz für Kirchenmitglieder 24,51%.


    267,75 * 0,2445 = 65,46


    65,46 * 0,055 = 3,60

    65,46 * 0,09 = 5,89


    Du siehst also, daß Du mit unvollständigen Angaben den Weg zur Lösung verstellt hast. Es geschieht häufig, daß Leute meinen, Angaben weglassen zu können, weil sie irrig glauben, daß man sie für die Kalkulation nicht braucht.


    Auch jetzt sind die Angaben noch nicht komplett: Wir kennen die Kauf- und Verkaufskurse nicht, können somit nicht prüfen, ob die Vorabpauschale korrekt verrechnet wurde oder nicht. Aber das bekommst Du jetzt selber hin.


    Weiterhin zu prüfen sind die Kauf- und Verkaufsspesen, die als einzige Werbungskosten berücksichtigt werden dürfen. Es gilt jeweils der dirty price, also die jeweiligen Kurse unter Berücksichtigung der Spesen.


    Nur am Rande sei bemerkt, daß Scalable Capital das in meinen Augen inkorrekt handhabt. Dort werden die (sehr geringen) Spesen separat (und außerhalb der Steuer) berechnet.

  • Emil96

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