Frage für einen Freund (in dem Fall tatsächlich) ...
Erblasser (Vater/Ehemann) hinterlässt per Testament Kind_1 eine vermietet Immobilie, Kind_2 die bisher selbstgenutze Immobilie, in welcher die Ehefrau des Erblassers ein Nießbrauchsrecht eingeräumt werden soll. Weiterhin erhält die Ehefrau alle vorhandenen Sach- und Geldwerte.
Im vorliegenden Erbauseinandersetzungsvertrag (Entwurf eines Notars), welcher noch nicht beurkundet ist, liest sich dass so: Kind_1 erhält wunschgemäß die Immobilie und räumt der Eherfrau des Erblassers, welche die leibliche Mutter von Kind_1 ist, das Nießbrauchsrecht ein. Der Nießbrauch wird vom Notar mit ca. 50.000 € bewertet.
Frage: Wie bewertet das Finanzamt diesen Sachverhalt? Man könnte ja als Laie (der ich bin) auch die idee kommen, das wie eine Schenkung von Kind_1 an Mutter zu interpretieren. Die hier die Freibeträge von Kind an Eltern bei nur 20.000 € liegen, müsste die Mutter ca. 30.000 € versteuern (Schenkungssteuer).
Oder ist es vielmehr so, weil ja im Testament gefordert, dass der Nießbrauch im Zuge des Erbes ergeht und somit weit unter dem Freibetrag der Ehefreu von 500.000 € liegt.
Der Wert der Immobilie, die Kind_1 erhält, wird vom Notar ebenfalls berechnet und liegt knapp über den 400.000 Euro Freigrenze.
Frage: Mindert sich der Immobilienwert um den Wert des Nießbrauchs. Somit wäre Kind_1 ebenfalls nicht von Erbschaftssteuer betroffen.
Die Kosten der Urkunde sowie alle mit der Umsetzung einhergehenden Kosten sollen laut dem Vertrag zu jweils 1/3 von den drei Erben getragen werden. Danach wird die Erbengemeinschaft aufgelöst. Allerdings sind die Werte, die jeder Erbe erhält ziemlich ungleichmäßig verteilt. Wäre es dann nicht gerechter, die Notarkosten paritätisch zu verteilen? Oder sieht das Erbrecht dies nicht vor?
Danke im Voraus für eure Mithilfe!