Hallo,
mich interessiert, ob die mit einem Freistellungsauftrag verrechnete Vorabpauschale beim späteren Verkauf als bereits gezahlte Vorabpauschale berücksichtigt/verrechnet wird? Oder gilt das nur Vorabpauschalen die oberhalb des Freibetrages lagen?
Sollte letzteres gelten, dann macht es aus meiner Sicht ja eher Sinn den Freistellungsauftrag für ein Tagesgeldkonto zu nutzen, um dort die Kapitalertragssteuer zu verhindern.