Versorgungsausgleich bei Beamten

  • Hallo zusammen,


    wenn ich es richtig verstehe, funktioniert der Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung auch bei Beamten über die Gesetzliche Rentenversicherung.


    Zugleich muss man, wenn ich auch das richtig verstanden habe, mindestens fünf Jahre in die Gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben, um überhaupt dereinst Rente zu bekommen.


    Meine Frage ist nun: Wenn zwei Beamte sich scheiden lassen, von denen einer oder beide keine fünf Jahre in die Gesetzlichen Rente einbezahlt und deshalb keine Ansprüche erworben haben - wird dann ausgeglichen, und der Ausgleich läuft ins Leere bzw. fällt halt in die GRV, ohne dass die beiden etwas davon haben?


    Vielen Dank und viele Grüße!

  • Es kommt darauf an, ob Bundes- oder Landesrecht (und auf das Land). Wenn keine "interne Teilung" vorgesehen ist, dann wird der Anteil der Versorgung, der übertragen werden soll, "ausgeschnitten" und als Kapitalwert in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

    Bei zwei Beamten das Ganze zweimal. Dann hätten beide hinterher jeweils einen gekürzten Anspruch auf Pension und eine Rentenanwartschaft.

    Aus den übertragenen bzw. eingezahlten Entgeltpunkten werden Wartezeitmonate errechnet, sodass wahrscheinlich auch ein zahlbarer Rentenanspruch herauskommt.

  • Aus den übertragenen bzw. eingezahlten Entgeltpunkten werden Wartezeitmonate errechnet, sodass wahrscheinlich auch ein zahlbarer Rentenanspruch herauskommt.

    Das käme - im Falle eines Falles - dann vermutlich auf die Dauer der Ehe und damit die Höhe der während ihrer Dauer erworbenen Ansprüche an, oder?

  • Das käme - im Falle eines Falles - dann vermutlich auf die Dauer der Ehe und damit die Höhe der während ihrer Dauer erworbenen Ansprüche an, oder?

    Genau.


    Es ist die Frage, welcher Kapitalwert in die Rentenversicherung übertragen wird.


    Aus einem Entgeltpunkt werden grob 32 Wartezeitmonate, aber es werden nur Monate damit belegt, die in der vom Gericht festgelegten Ehezeit liegen.

  • Frage: Sind die Beamtenversorgungsansprüche nicht „wertvoller“ als die Rentenpunkte? Was ist mit späteren Kürzungen der gesetzlichen Rente?


    Sollten Beamte so einen Ausgleich nicht besser durch einen Ehevertrag ausschließen wenn ähnlich hohe Ansprüche erworben wurden?

  • Wenn aus Liebe geheiratet wird, mag man solche finanziellen Dinge, die ja das Scheitern im Blick haben, nicht gerne besprechen, mit der Folge, dass der Scheidungsprozess zum Disaster wird, insbesondere dann, wenn Anwälte im Spiel sind, die nicht einen gerechten Ausgleich, wie er in der Zugewinngemeinschaft vorgesehen ist, anstreben, sondern auch mit unwahren Behauptungen versuchen, ihrem Mandanten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen.

    "Kann die Gegenseite ja widerlegen, hab ich mich geirrt."

    Der Vergleich dann bringt beiden Anwälte Einkommensvorteile auf Kosten beider Parteien.

    Deshalb auch ganz wichtig, bei aller Liebe, Dokumente über das Anfangsvermögen und Schenkungen sowie Erbschaften während der Ehe aufbewahren.

    berghaus 14.01.25