Auto Zugewinn

  • Hallo zusammen ,


    Mein Mann hat nach 19 Jahren entschieden , sich von mir zu trennen.

    Seit 4 Monaten leben wir getrennt , Trennung ausgesprochen und 2 Wochen später ist er in seine eigene gemietete Wohnung umgezogen.

    Wir haben 2 Kinder , die bei mir wohnen.

    Dreimal die Woche gehen die Kinder nach der Schule zu ihm . Kindesunterhalt bekomme ich nicht . Wir teilen uns die Verbindlichkeiten für das Haus und er ist der Meinung , das es reicht .

    Ich verdiene weniger als er , aber das ist egal.

    Was mich aber interessiert , ist das Auto.

    Das Auto wurde 2018 gekauft , Kaufvetrag ist auf meinem Mann. Die Raten wurden und werden weiterhin von unserem Gemeinschaftskonto abgebucht .

    Das Auto fahre ich hauptsächlich, weil er einen Firmenwagen besitzt. Ich fahre damit zur Arbeit, die Kinder zur Schule , Einkäufe , Ausflüge , sogar in den Urlaub sind wir damit gefahren .

    Gilt das Auto als Haushaltsgegestand oder als Zugewinn?

    Ich überlege den Restkredit abzubezahlen , dafür müsste er mir unterschreiben , dass das Auto nicht als Zugewinn anerkannt werden soll .

    Was ich ihn auch gefragt habe und er damit einverstanden war .

    Würde so ein Schreiben vor Gericht anerkannt werden ?

    Nicht das ich ihm doch den Ausgleich bezahlen muss.

    Ich würde mich über eure Antworten freuen :)

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Mein Mann hat nach 19 Jahren entschieden, sich von mir zu trennen.
    Seit 4 Monaten leben wir getrennt ... 2 Wochen später ist er in seine eigene gemietete Wohnung umgezogen.

    Wir haben 2 Kinder, die bei mir wohnen.

    Dreimal die Woche gehen die Kinder nach der Schule zu ihm. Kindesunterhalt bekomme ich nicht. Wir teilen uns die Verbindlichkeiten für das Haus und er ist der Meinung, das es reicht.

    Ich weiß, daß das nicht einfach ist, aber Du stellst Dich besser, wenn Du die Emotionen so gut wie möglich zurückstellst. Die Finanzen mußt Du sauber aufstellen und rechnen.

    Ich kann die Sachlage aufgrund Deiner Beschreibung nicht beurteilen. Erstelle mal eine saubere Vermögensbilanz und schreibt alle laufenden Zahlungen auf.


    Zwischen den Zeilen lese ich, daß Ihr ein Haus abbezahlt, in dem Du weiter wohnst. Das dürfte der größte Vermögenswert sein. Ihr werdet das entflechten müssen, dabei wird er vermutlich Geld sehen wollen. Kann sein, daß dazu das Haus verkauft werden muß.


    Wenn Du weniger verdienst als er und die Kinder hauptsächlich unterhältst, wird er prinzipiell Unterhalt zahlen müssen, vielleicht auch Dir. Ich kenne mich da in den Vorschriften nicht aus. Er mag vielleicht einwenden, daß Du nun quasi mietfrei auch in seiner Haushälfte wohnst. Da ist es praktisch, wenn man eine Vermögensbilanz hat (von vorher, von hinterher), weil man leichter rechnen kann, wenn Zahlen auf dem Tisch liegen.


    Das Auto ist für Dich verständlicherweise wichtig, aber letztlich nur ein Detail, das ins Ganze hineinpassen muß. Wie man das Vermögen schließlich teilt, ist Verhandlungssache.


    Versucht, Euch bei allem möglichst wenig zu streiten, dann geht die Trennung leichter und wird emotional und finanziell nicht so teuer.

  • Hmmm sicherlich ist das Auto nur ein Teil der Gesamtmasse, in 19 Jahren wurden weitere Anschaffungen vorgenommen die heute noch genutzt werden. Ich würde mich dem rechtlichen Aspekt erst einmal entziehen und eine genaue Aufstellung machen. Danach kann man schauen, wer nutzt was und welcher Ausgleich ist möglich. Wenn das Auto auch für Fahrten der gemeinsamen Kinder genutzt wird, sollte das natürlich auch berücksichtigt werden. Je mehr ihr euch persönlich einigt umso geringer wird die Rechnung beim Anwalt. Da ist auch ein kleiner Verlust mal möglich der am Ende nicht mehr ins Gewicht fällt. Ich weiß das bei Trennung immer die emotionale Situation klares Denken einschränkt, versucht es aber sonst wird es teurer als nötig. Viel Erfolg!

  • Hallo Soner - zu allererst wünsche ich dir viel Kraft für die nächste Zeit.

    In Scheidungssachen können die (Ex-)Partner fast alles frei regeln, so wie sie es für richtig halten. Solange ihr euch also z.B. über das Auto einigt, das idealerweise schriftlich festhaltet und keiner von euch vor Gericht eine Entscheidung beantragt, wird sich das Gericht nicht damit befassen.


    Bei Immobilien ist der größte Haken eher die Bank, wenn die nur noch einen der beiden im Kreditvertrag haben und Zweifel haben, wie es mit den Raten weitergeht.

    Bei deiner Schildung ist für mich nicht ganz klar, wie ihr das mit dem Haus plant. Bleibt ihr beide Eigentümer im Grundbuch, er zahlt weiterhin die Hälfte der Kosten und fordert aber keine Miete, weil du mit den Kindern auch seine Hälfte bewohnst?


    Auch beim Unterhalt für die Kinder könnt ihr euch frei einigen. Streng genommen (nach Düsseldorfer Tabelle) würde auch bei einer 50/50-Betreuung eine Zahlung von dem der mehr verdient an den Elternteil, der weniger verdient, anfallen. Wenn es für euch ok ist, hälftig zu betreuen und hoffentlich auch die Einkäufe für Kleidung, Schulsachen, technische Geräte... teilt, dann ist das so. Da mischt sich kein Gericht ein.


    Ein bisschen pauschal gesprochen, sparst du dir die Miete an ihn, weil du seine Haushälfte mitbewohnst. Auf der anderen Seite bekommst du nicht den theoretisch möglichen Unterhalt für die Kinder. Könnte am Ende also passen.


    Ihr braucht einen Anwalt, um den Scheidungsantrag vor Gericht einreichen zu können. Wenn der sonst nichts macht, ist das die kostengünstigste Variante für euch.
    Wenn ihr zwei Anwälte nehmt und dann evtl. sogar noch vom Gericht Entscheidungen fordert, kann es richtig teuer werden. Und aus eigener Erfahrung - das subjektive Gerechtigkeitsempfinden stimmt nicht zwangsläufig mit der Rechtsprechung überein. Eine außergerichtliche Einigung, mit der beide zufrieden sind, würde ich daher immer befürworten.

  • Hallo zusammen und danke für ihre Antworten.

    Ich war bei einer Anwältin , sie sagte wenn er weiterhin die Verbindlichkeiten für das Haus bezahlt und ich gebe meinen Anteil ja auch ab , sollte ich auf den trennungsunterhalt von mir verzichten, was ich auch mache . Der Kindesunterhalt muss er bezahlen, das hat mit der Verbindlichkeit nichts zu tun, sagte die Anwältin.

    Das Haus wird am Ende verkauft werden müssen.Wir stehen beide im Grundbuch und auch der Kredit läuft auf unseren Namen .

  • Puh… Ohne weitere Erläuterung, ist es natürlich schwierig. Was ist denn die Begründung der Anwältin, warum das Haus verkauft werden soll?


    Wie gesagt - ihr könnt fast alles frei vereinbaren, auch den Kindsunterhalt und z.B. auch Haus gegen Unterhalt verrechnen.


    Die Anwältin schaut auf das, was im Streitfall vor Gericht durchsetzbar ist.


    Du kannst dich auch unabhängig beraten lassen, z.B. bei ISUV e.V.. Die setzen sehr stark auf eine Einigung ohne Gericht.

  • Ich war bei einer Anwältin, sie sagte wenn er weiterhin die Verbindlichkeiten für das Haus bezahlt und ich gebe meinen Anteil ja auch ab, sollte ich auf den Trennungsunterhalt von mir verzichten, was ich auch mache.

    Was Du da schreibst, ist unverständlich.

    Hast Du denn Deine Vermögensbilanz denn schon erstellt? Wenn nein, mach das.

    Der Kindesunterhalt muss er bezahlen, das hat mit der Verbindlichkeit nichts zu tun, sagte die Anwältin.

    Auch dieser Satz ist unverständlich. Mit wlcher Verbindlichkeit hat der Kindesunterhalt nichts zu tun?

    Das Haus wird am Ende verkauft werden müssen.Wir stehen beide im Grundbuch und auch der Kredit läuft auf unseren Namen .

    Das ist bei Scheidungen häufig so, kostet die beiden irgendwas fünf- oder sechsstelliges. Wie sich das in Deinem Fall darstellt, ist ohne Zahlen nicht beurteilbar. Neulich hat eine verlassene Ehefrau hier angefragt, die das ehemals gemeinsame Haus halten kann. Unmöglich ist das also nicht, aber man braucht Zahlen, um die Lage beurteilen zu können.