Vermietung und Verpachtung / Umlagefähige Kosten absetzbar?

  • Hallo Zusammen,


    ich muss dieses Jahr zum 1. Mal eine Einkommenssteuererklärung abgeben weil ich eine vermietete Wohnung geerbt habe.

    Bei den bisherigen Abrechnungen steht etwas von:


    - umlagefähigen Kosten, welche auf den Mieter umgelegt werden können

    - und nicht-umlagefähigen Kosten


    Die umlagefähigen Kosten bekomme ich ja vom Mieter bezahlt, allerdings bezahle ich diese ja selbst mit dem Hausgeld.

    Insofern müsste ich die Nebenkostenvorauszahlungen des Mieters ja als Einnahme angeben, kann dafür aber die nicht-umlagefähigen sowie die umlagefähigen Kosten jeweils absetzen weil ich sie mit dem Hausgeld bezahle, oder?


    Das dürfte ja im Endeffekt dafür sorgen, dass ich nur die Kaltmiete versteuern muss, und nicht die Warmmiete.


    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und Antworten!

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ja, du gibst die Nebenkosten Vorauszahlung als Einnahme an und die umlagefähigen Kosten (die in der Vorauszahlung enthalten sind) UND die nicht umlagefähigen Kosten (die der Mieter nicht trägt) als Ausgabe an.


    Auch wenn viele Posten in beiden auftauchen, haben die Nebenkostenabrechnung (für den Mieter) und die Steuererklärung für die Vermietung erstmal nichts miteinander zu tun.

  • Danke für die Antwort.


    Das bedeutet bei beispielsweise


    - 10000€ Warmmiete

    - 2000€ Umlagefähige Kosten

    - 1000€ nicht-umlagefähige Kosten


    dass ich insgesamt 7000€ zu versteuern hätte?


    LG

  • Das bedeutet bei beispielsweise

    - 10000€ Warmmiete

    - 2000€ Umlagefähige Kosten

    - 1000€ nicht-umlagefähige Kosten


    dass ich insgesamt 7000€ zu versteuern hätte?

    Ein bißchen komplizierter ist das schon.


    Ich würde mir an Deiner Stelle ein einschlägiges Buch kaufen. Wahlweise hilft Dir kostenpflichtig ein Steuerberater. :)

  • Wie Achim Weiss schon bemerkte, es kommen noch weitere Zahlen hinzu, die AfA für die Wohnung, die Grunderwerbssteuer, eventuelle Reparaturen u.s.w. Daher mach dich erst schlau, eventuell mit Hilfe eines Steuerberaters, wenn es um höhere Beträge geht!

  • Ja, im Prinzip stimmt es. Die nicht-umlagefähige Kosten können ja Instandhaltungskosten, Reparaturkosten, Verwaltungskosten etc. pp. beinhalten.

    Und die umlagefähigen Kosten kann ich auch absetzen, richtig? Danke!

  • Ein bißchen komplizierter ist das schon.


    Ich würde mir an Deiner Stelle ein einschlägiges Buch kaufen. Wahlweise hilft Dir kostenpflichtig ein Steuerberater. :)

    Danke schon mal. Stimmt es denn im Prinzip?

    Ja, im Prinzip stimmt es. Aber allein mit dem Prinzip kannst Du keine Steuererklärung ausfüllen.


    Ich möchte mal folgenden Vergleich anstellen: Du bist in der ersten Klasse und kannst alle Buchstaben. Jetzt fragst Du: Brauche ich für den Abituraufsatz noch zusätzliche Buchstaben oder komme ich mit denen aus, die ich schon kann? Die richtige Antwort auf diese Frage ist: Du brauchst keine zusätzlichen Buchstaben, aber trotzdem kannst Du mit dieser Kenntnis allein noch keinen Abituraufsatz schreiben.


    Du kannst hier im Forum jetzt 1000 Fragen stellen und wirst von geduldigen Antwortern auch 1000 in der Sache richtige Antworten bekommen, so daß Du im Prinzip ohne zusätzliche Quellen auskommst.


    Trotzdem löst Du Deine Aufgabe entscheidend schneller, wenn Du Dir ein passendes Buch besorgst und Dich damit in die Materie einliest.

  • Ich verstehe, dass das Prinzip nicht reicht. Ich werde die Steuererklärung auch nicht selbst machen, allerdings denke ich, dass das Allgemeinwissen ist und ich schon bisschen verstehen sollte was da passiert - auch wenn ich nicht vom Fach bin und auch nicht vor habe, es zu sein.


    Hast du denn eine Empfehlung für ein Buch, welches auch für Anfänger gut verständlich ist?


    Danke dir!

  • Hast du denn eine Empfehlung für ein Buch, welches auch für Anfänger gut verständlich ist?

    Anderen Leuten Bücher zu empfehlen, ist manchmal schwierig.


    Wenn ich vor einer solchen Frage stehe, gehe ich in einen Buchladen, lese verschiedene Bücher zum Thema an und kaufe das, was mir am ehesten zusagt. Sinngemäß genauso kann man das im Buchladen Amazon machen, ist dabei dann allerdings auf die Leseproben angewiesen und kann nicht weiter ins Buch hineinlesen. Auch unsere lokale Stadtbücherei ist gut sortiert - und Dein Thema ist ja gängig.

  • Noch zwei Anmerkungen von meiner Seite.


    Zum einen das Thema umlagefähige Kosten und die erhaltenen Nebenkostenanzahlungen plus Abrechnung. Früher war es möglich, die Nebenkosten und die umlagefähigen Kosten nicht in der Steuererklärung anzugeben. Unterm Strich ist es ja ein Nullsummenspiel und daher nicht wirklich steuerrelevant (tatsächlich kann es aber durchaus Effekte geben durch die Progression oder andere Themen). Dies wurde mittlerweile geändert, sprich es müssen auch die erhaltenen Zahlungen für die Nebenkosten und auch die umlagefähigen Kosten angegeben werden.


    Zum anderen noch ein Hinweis, was alles angesetzt werden kann. Hier würde ich dir empfehlen, dass du dir die Steuererklärung des Verstorbenen besorgst. Dann weißt du direkt, welche Kosten in der Vergangenheit angesetzt wurden. Das ist vor allem beim Thema AfA hilfreich.


    Ansonsten wie von Achim vorgeschlagen, in die Materie einlesen. Entweder mit entsprechender Fachliteratur oder, wenn man sich grundsätzlich mit dem Thema Steuererklärung bereits besser auskennt, den Fall mit einem kommerziellen Steuerprogramm deiner Wahl durchspielen (kommerziell, weil Elster nur eine reine Eingabemaske ist). Da werden alle relevanten Punkte abgearbeitet, meistens in Form eines Interviews und dann gibt es auch noch Texte zur Erklärung. Meistens reichen dafür sogar die Testversionen aus, solange du die Steuererklärung nur aus Interesse bastelst. Wenn du die selber abgeben willst, musst du dann eine Lizenz kaufen oder auf Elster ausweichen.