Unterjähriger Wechsel freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

  • Ich plane einen unterjährigen Wechsel meiner freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung .


    Wie erfolgt dann nächstes Jahr mit dem Steuerbescheid die Abrechnung? Werden die Werte durch 12 Monate geteilt und dann separat von den zwei KVen abgerechnet oder stimmen die KVen sich ab?


    Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich plane einen unterjährigen Wechsel meiner freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung .


    Wie erfolgt dann nächstes Jahr mit dem Steuerbescheid die Abrechnung? Werden die Werte durch 12 Monate geteilt und dann separat von den zwei KVen abgerechnet oder stimmen die KVen sich ab

    Bitte etwas mehr Vorgabe! Mir ist nicht klar, worauf Du hinauswillst.

  • Normalerweise schickt man als freiwillig Versicherter seinen Steuerbescheid vom Vorjahr an seine gesetzliche Krankenkasse und diese prüft, ob man zu viel oder zu wenig bezahlt hat.


    Da ich jetzt wechseln möchte, wäre ich nur 3 oder 4 Monate in der jetzigen KK und 9 Monate in der neuen.


    Nächstes Jahr schicke ich dann an beide KK meinen Steuerbescheid 2025 und beide KK müssen prüfen.


    Wie erfolgt diese Prüfung? Nehmen beide KK den Wert ( Einnahmen/Erträge) aus dem Steuerbescheid, teilen ihn durch 12 Monate und dann mal die Monate, die man jeweils Mitglied war ( vereinfacht ausgedrückt)?

  • Ich nehme an, du bist abhängig beschäftigt?


    Die Werte für die Steuererklärung übernimmst du aus der Lohnsteuerbescheinigung, die du von deinem Arbeitgeber bekommst. Bzw. du kannst sie elektronisch abrufen und ins Steuerprogramm importieren.

    Dein Arbeitgeber hat darauf die Jahressumme angegeben.


    Es empfiehlt sich, beim Wechsel der Krankenkasse auch dem Arbeitgeber Bescheid zu sagen, denn hat er monatlich die richtigen Beträge an die richtige Kasse abzuführen :)

  • Es empfiehlt sich, beim Wechsel der Krankenkasse auch dem Arbeitgeber Bescheid zu sagen, denn hat er monatlich die richtigen Beträge an die richtige Kasse abzuführen :)

    Es gibt sehr viele Firmen bei denen der Arbeitgeber gar nichts für freiwillig KV-Versicherte abführt.

    Die bekommen den Zuschuss des Arbeitgebers mit dem Gehalt ausgezahlt.

    Auch der Kassenwechsel wird von der neuen Kasse im Normalfall elektronisch mitgeteilt.

  • Ich nehme an, du bist abhängig beschäftigt?

    Ich nehme an, daß nicht. Diese Info sollte aber eigentlich die TE bereitstellen.

    Die Werte für die Steuererklärung übernimmst du aus der Lohnsteuerbescheinigung, die du von deinem Arbeitgeber bekommst. Bzw. du kannst sie elektronisch abrufen und ins Steuerprogramm importieren.

    Dein Arbeitgeber hat darauf die Jahressumme angegeben.


    Es empfiehlt sich, beim Wechsel der Krankenkasse auch dem Arbeitgeber Bescheid zu sagen, denn hat er monatlich die richtigen Beträge an die richtige Kasse abzuführen :)

    Freiwillig in der GKV versicherte Angestellte zahlen typischerweise den Höchstbeitrag, insoweit scheint mir der Einkommensnachweis verzichtbar zu sein. Ich weiß es aber nicht, den Datensammlern dieser Republik traue ich alles zu.


    Bei freiwillig in der GKV versicherten Angestellten gibt es zwei Zahlungswege, die umgangssprachlich als "Firmenzahler" und "Selbstzahler" bezeichnet werden. Die ersten sind aus der Pflichtversicherung herausgewachsen, haben den Zahlungsweg aber nicht geändert. Für sie führt der Arbeitgeber den KV-Beitrag ab wie auch bei Pflichtversicherten. Im anderen Fall zahlt der Arbeitgeber den KV-Zuschuß mit dem Lohn aus, und der Versicherte zahlt die Prämie selbst an die KV.

  • . Die ersten sind aus der Pflichtversicherung herausgewachsen, haben den Zahlungsweg aber nicht geändert. Für sie führt der Arbeitgeber den KV-Beitrag ab wie auch bei Pflichtversicherten.

    Achim

    Das ist leider so nicht zutreffend. Es gibt Firmen und Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, die diesen Zahlweg nicht mehr anbieten, wenn der Beschäftigte Mensch aus der Pflichtversicherung „herauswächst“.

  • Achim

    Das ist leider so nicht zutreffend. Es gibt Firmen und Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, die diesen Zahlweg nicht mehr anbieten, wenn der Beschäftigte Mensch aus der Pflichtversicherung „herauswächst“.

    Das mag so sein, und ich glaube es Dir auch, dass es die gibt. Aber das schließt ja nicht aus, dass es beide von Achim Weiss genannten Zahlungswege gibt - es gibt sie - in jedem Fall auch außerhalb des ÖD.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Das mag so sein, und ich glaube es Dir auch, dass es die gibt. Aber das schließt ja nicht aus, dass es beide von Achim Weiss genannten Zahlungswege gibt - es gibt sie - in jedem Fall auch außerhalb des ÖD.

    Das ist doch eigentlich gar nicht das Thema: wenn du diese Grenze überschreitest, bekommst du von deiner Personalstelle schlicht und einfach einen Brief, in dem wir mitgeteilt wird, was du jetzt zu tun hast und was möglich ist.

  • Das ist doch eigentlich gar nicht das Thema: wenn du diese Grenze überschreitest, bekommst du von deiner Personalstelle schlicht und einfach einen Brief, in dem wir mitgeteilt wird, was du jetzt zu tun hast und was möglich ist.

    Du vielleicht.

    Bei mir war das ganz einfach. Die Firma (Privatwirtschaft) hat es gemacht wie Achim beschreibt. Da sie sowieso für die anderen 1000 an Krankenkassen zahlte, hat sie für mich auch bezahlt.

    Ist doch viel einfacher als das Geld über mehrere Ecken zu überweisen.

    War mir ganz Recht, dadurch hatte ich weniger Termingeschäfte in Sachen Überweisungen etc..

  • Freiwillig in der GKV versicherte Angestellte zahlen typischerweise den Höchstbeitrag, insoweit scheint mir der Einkommensnachweis verzichtbar zu sein. Ich weiß es aber nicht, den Datensammlern dieser Republik traue ich alles zu.

    Der erste Satz müsste richtig lauten, dass freiwillig in der GKV Versicherte typischerweise *auf* den Höchstbetrag bezahlen. Die Beitagsbemessungsgrenze (KV) ist ja für alle gleich.


    Der eigentlich zu zahlende Beitrag unterscheidet sich aber von Kasse zu Kasse (und damit ggf. auch von Versichertem zu Versichertem), da es den kassenindividuellen Zusatzbeitrag gibt.

  • Freiwillig in der GKV versicherte Angestellte zahlen typischerweise den Höchstbeitrag, insoweit scheint mir der Einkommensnachweis verzichtbar zu sein.

    Der erste Satz müsste richtig lauten, dass freiwillig in der GKV Versicherte typischerweise *auf* den Höchstbetrag bezahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze (KV) ist ja für alle gleich.

    Nö, so müßte der Satz nicht richtig lauten. Das ist aber letztlich eine Haarspalterei. Es gibt übrigens einen Unterschied zwischen einem Höchstbeitrag und einem Höchstbetrag.

  • Nochmal: Es gibt keinen "Höchstbeitrag" in der GKV.

    Eben weil es unterschiedliche Zusatzbeiträge bei den unterschiedlichen Kassen gibt.


    Nur der Bezugswert hat einen Höchstwert, nämlich die Beitragsbemessungsgrenze.

    Ich nehme an, den Wert hast du gemeint.

  • Nochmal: Es gibt keinen "Höchstbeitrag" in der GKV.

    Eben weil es unterschiedliche Zusatzbeiträge bei den unterschiedlichen Kassen gibt.


    Nur der Bezugswert hat einen Höchstwert, nämlich die Beitragsbemessungsgrenze.

    Ich nehme an, den Wert hast du gemeint.

    Sicherlich gibt es diesen Höchstbeitrag, so wie es in diesem Forum auch Haarspalter und Wadenbeißer gibt.


    Ein als Angestellter freiwillig Versicherter zahlt bei seiner Krankenkasse jeweils den Höchstbeitrag dieser Kasse, so daß die grundsätzliche Festlegung, daß er von all seinen Einkünften Beitrag zu zahlen habe, ins Leere läuft, weil nämlich bereits aus seinem Erwerbseinkommen der Höchstbeitrag gezahlt wird. Insoweit besteht für die Krankenkasse keinerlei Veranlassung, von diesem freiwillig versicherten Angestellten die Vorlage seines Steuerbescheides zu fordern.


    Das ist mit freiwillig versicherten Nicht-Angestellten, etwa Selbständigen oder Rentnern anders. Die müssen der Krankenkasse gegenüber ihre Einkünfte belegen, wenn sie nicht freiwillig den jeweiligen Höchstbeitrag zu zahlen bereit sind.


    Darum geht es in diesem Thread und nicht etwa darum, daß unterschiedliche gesetzliche Krankenkassen unterschiedliche Zusatzbeiträge erheben.

  • Getroffener Hund bellt. :)

    Noch im Beitrag davor hast du definiert, um was es in diesem Thread geht.

    Und nun hältst du dich selbst nicht mehr an die von dir getroffene Definition, sondern schreibst themenfremde Beiträge...


    Im übrigen bin ich dafür, dass hier im Forum korrekte Dinge stehen.

    Und ich nehme mir die Freiheit, falsche oder zweideutige Dinge richtigzustellen. Im Sinne der Sache.

    Da kannst du entweder an deiner Qualitätskontrolle arbeiten, oder weiter andere User beleidigen. Deine Entscheidung ;)