Nichtveranlagungsbescheinigung (NVA, NV-Bescheinigung): Freigrenze bei PKV bei Kindern

  • Hallo zusammen,

    wir planen mittels einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NVA, NV-Bescheinigung) jährlich ETFs auf den Kinder-Depots zu verkaufen und reinvestieren, um die Steuerlast zu drücken.

    1. 2025 sind Kapitalerträge bis zu 13.132€ steuerfrei, wenn das Kind sonst keine Einkünfte hat.

    Sparerpauschbetrag (1.000€) + Grundfreibetrag (12.096€) + Sonderausgabenpauschbetrag (36€)

    Ist das richtig?

    2. Bei der GKV-Familienversicherung dürfen die Einkünfte des Kindes 637,50 Euro brutto im Monat (7650 € im Jahr) nicht überschreiten.

    Gibt es bei der PKV einen ähnlichen Sachverhalt, den wir beachten müssen?

    Unsere Kinder sind über meine Frau (Beamtin in BaWü) zu 20% bei der PKV und 80% über die Beihilfe versichert.

    Danke!

    Beste Grüße

    Familie_S

  • Elena H. 31. Januar 2025 um 12:26

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wir planen mittels einer Nichtveranlagungsbescheinigung jährlich ETFs auf den Kinder-Depots zu verkaufen und zu reinvestieren, um die Steuerlast zu drücken.

    Du weißt, wie das geht, und was Du da machst? Prima.

    1. 2025 sind Kapitalerträge bis zu 13.132€ steuerfrei, wenn das Kind sonst keine Einkünfte hat.

    Sparerpauschbetrag (1.000€) + Grundfreibetrag (12.096€) + Sonderausgabenpauschbetrag (36€)

    Ist das richtig?

    Erstmal ja.

    2. Bei der GKV-Familienversicherung dürfen die Einkünfte des Kindes 637,50 Euro brutto im Monat (7650 € im Jahr) nicht überschreiten.

    Gibt es bei der PKV einen ähnlichen Sachverhalt, den wir beachten müssen?

    Nein. Wenn Deine Kinder in der PKV sind, trifft das für Dich nicht zu.

    Du überfragst mich allerdings damit, wo die Prämien der Kinder steuerlich absetzbar sind. Typischerweise sind das die Eltern.

    Andererseits: 13 Mille pro Nase sind ja schon eine ganze Menge.

    Für eine genauere Einschätzung müßte man den Fall genauer kennen.

  • Ich hoffe ihr kommt nicht auf die Idee, euren eigenen Depotbestand über die Kinder steuerfrei zu veräußern. Das habe ich privat schon einmal beobachten dürfen und das Finanzamt fand das ganze am Ende dann nicht so lustig.

    Wenn natürlich eure Kinder bereits in jungen Jahren so verhältnismäßig große Vermögen angehäuft haben, dann macht die Veräußerung unter Ausnutzung der jährlich höchstmöglichen Beträge sehr viel Sinn.

  • Hallo zusammen,

    danke euch für eure schnellen Rückmeldungen!

    Achim Weiss:

    Ja, ich beschäftige mich privat sehr gerne mit Finanzthemen und diverse Finanztip-Artikel waren hier sehr hilfreich für das Thema.

    Tomarcy:

    Wenn ich deine Frage richtig interpretiere:

    Wir verkaufen die ETFs, um jährlich einen Gewinn steuerfrei (da unter den Grenzen, s.o.) mitzunehmen.

    Danach investieren wir den kompletten betrag in den selben ETF, um weiter am Wachstum zu partizipieren.

    Thebat:

    Keine Sorge, wir haben getrennten Konten! :)

    Bei unseren Kids kam durch Geburt & Taufe etwas zusammen, was wir direkt in ETFs investiert haben.

    Nach ca. 5 Jahren sind die Depots >50% im Plus!

    Beste Grüße

    Familie_S