Hallo zusammen,
wir planen mittels einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NVA, NV-Bescheinigung) jährlich ETFs auf den Kinder-Depots zu verkaufen und reinvestieren, um die Steuerlast zu drücken.
1. 2025 sind Kapitalerträge bis zu 13.132€ steuerfrei, wenn das Kind sonst keine Einkünfte hat.
Sparerpauschbetrag (1.000€) + Grundfreibetrag (12.096€) + Sonderausgabenpauschbetrag (36€)
Ist das richtig?
2. Bei der GKV-Familienversicherung dürfen die Einkünfte des Kindes 637,50 Euro brutto im Monat (7650 € im Jahr) nicht überschreiten.
Gibt es bei der PKV einen ähnlichen Sachverhalt, den wir beachten müssen?
Unsere Kinder sind über meine Frau (Beamtin in BaWü) zu 20% bei der PKV und 80% über die Beihilfe versichert.
Danke!
Beste Grüße
Familie_S