Freistellungsaufträge ungünstig verteilt - wie Anlage KAP ausfüllen

  • Ich habe für das Jahr 2024 bei 4 verschiedenen Banken insgesamt einen Freistellungsauftrag (FSA) von 1.000€ hinterlegt.

    Allerdings habe ich diese ungünstig verteilt. Die Folge ist, dass die Kapitalerträge bei 2 Banken versteuert wurden, da diese Freistellungsaufträge bereits erschöpft waren und bei den anderen zwei Banken waren die FSA’s zu hoch und wurden nur zum Teil ausgeschöpft.

    Da ich die FSA’s ungünstig verteilt habe, habe ich meinen Sparerpauschbetrag nicht vollständig ausgenutzt und würde das aber gerne über die Steuererklärung zurückholen. Ich weiß aber nicht wie ich das in dieser Konstellation eintragen muss.

    Beispiel:

    Bank 1 / Kapitalerträge 1.500 € / FSA 350 € / 1.150 € wurden versteuert

    Bank 2 / Kapitalerträge 150 € / FSA 140 € / 10 € wurden versteuert

    Bank 3 / Kapitalerträge 300 € / FSA 400 € / keine Steuer, aber FSA zu hoch und damit z. T. nicht genutzt

    Bank 4 / Kapitalerträge 50 € / FSA 100 € / keine Steuer, aber FSA zu hoch und damit z. T. nicht genutzt


    Wie muss ich diese Werte in der Steuererklärung Anlage KAP eintragen? Dass ich die Werte der versteuerten Kapitalerträge aus den Steuerbescheinigungen in die entsprechenden Zeilen der KAP übernehmen muss ist mir klar, aber wie, wo und in welcher Höhe muss ich die nicht versteuerten Kapitalerträge (Bank 3+4) auflisten? Ist hier gegebenenfalls sogar eine Anlage mit Auflistung nötig?

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  • Antwort von Chat GPT:

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    Um deine Kapitalerträge in der Steuererklärung korrekt anzugeben, insbesondere in der Anlage KAP, folge diesen Schritten:

    Versteuerte Kapitalerträge eintragen:

    • Trage die versteuerten Kapitalerträge aus Bank 1 und Bank 2 in die entsprechenden Zeilen der Anlage KAP ein.
    • Beispiel:
    • Zeile 7: Kapitalerträge (Bank 1): 1.500 €
    • Zeile 8: Kapitalerträge (Bank 2): 150 €
    • Gesamtsumme der versteuerten Kapitalerträge: 1.650 €

    Nicht versteuerte Kapitalerträge angeben:

    • Für die nicht versteuerten Kapitalerträge von Bank 3 und Bank 4 gibt es in der Anlage KAP keine speziellen Zeilen, um diese direkt anzugeben. Du kannst jedoch die nicht versteuerten Kapitalerträge in Zeile 12 eintragen, wo es um „Kapitalerträge, die nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben“ geht.
    • Beispiel:
    • Zeile 12: Kapitalerträge (Bank 3): 300 €
    • Zeile 12: Kapitalerträge (Bank 4): 50 €
    • Gesamtsumme der nicht versteuerten Kapitalerträge: 350 €

    Anlage KAP ausfüllen:

    • In der Anlage KAP trägst du die Beträge wie folgt ein:
    • Zeile 7: 1.500 € (Bank 1)
    • Zeile 8: 150 € (Bank 2)
    • Zeile 12: 300 € (Bank 3) + 50 € (Bank 4) = 350 €

    Zusätzliche Erläuterungen:

    • Es ist nicht erforderlich, eine separate Anlage für die nicht versteuerten Kapitalerträge zu erstellen. Du kannst jedoch im Bereich der „Anlage KAP“ eine kurze Erläuterung hinzufügen, falls du dies für notwendig hältst. Zum Beispiel: „Die nicht versteuerten Kapitalerträge stammen von Bank 3 und Bank 4, deren Freistellungsaufträge nicht vollständig genutzt wurden.“

    Sparer-Pauschbetrag:

    • Stelle sicher, dass du den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (für Ledige) oder 2.000 € (für Verheiratete) in deiner Steuererklärung berücksichtigst. Du kannst dies in der Anlage KAP im entsprechenden Feld angeben.

    Überprüfung der Steuerbescheinigung:

    • Achte darauf, dass du die Steuerbescheinigungen der Banken aufbewahrst, da diese für die Steuererklärung und eventuelle Rückfragen des Finanzamts wichtig sind.

    Wenn du dir unsicher bist oder spezifische Fragen hast, kann es hilfreich sein, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass alles korrekt eingetragen wird.


    Antwort DeepSeek:

    Spoiler anzeigen

    Um Ihren Sparerpauschbetrag vollständig auszunutzen und die bereits versteuerten Kapitalerträge zurückzuholen, müssen Sie die Anlage KAP Ihrer Steuererklärung korrekt ausfüllen. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie die Werte eintragen sollten:

    1. Versteuerte Kapitalerträge (Bank 1 und Bank 2)

    Bank 1:

    • Kapitalerträge: 1.500 € (Zeile 6 der Anlage KAP)
    • Freistellungsauftrag (FSA): 350 € (Zeile 7 der Anlage KAP)
    • Versteuerte Kapitalerträge: 1.150 € (Zeile 8 der Anlage KAP)

    Bank 2:

    • Kapitalerträge: 150 € (Zeile 6 der Anlage KAP)
    • Freistellungsauftrag (FSA): 140 € (Zeile 7 der Anlage KAP)
    • Versteuerte Kapitalerträge: 10 € (Zeile 8 der Anlage KAP)

    Diese Werte tragen Sie in die entsprechenden Zeilen der Anlage KAP ein. Die versteuerten Kapitalerträge (Zeile 8 ) werden automatisch in die Berechnung der Steuer einbezogen.

    2. Nicht versteuerte Kapitalerträge (Bank 3 und Bank 4)

    Bank 3:

    • Kapitalerträge: 300 € (Zeile 6 der Anlage KAP)
    • Freistellungsauftrag (FSA): 400 € (Zeile 7 der Anlage KAP)
    • Nicht versteuerte Kapitalerträge: 300 € (da der FSA höher war als die Kapitalerträge, wurden keine Steuern abgeführt)

    Bank 4:

    • Kapitalerträge: 50 € (Zeile 6 der Anlage KAP)
    • Freistellungsauftrag (FSA): 100 € (Zeile 7 der Anlage KAP)
    • Nicht versteuerte Kapitalerträge: 50 € (da der FSA höher war als die Kapitalerträge, wurden keine Steuern abgeführt)

    Für die nicht versteuerten Kapitalerträge tragen Sie die Beträge in Zeile 6 der Anlage KAP ein. Da kein Freistellungsauftrag genutzt wurde (weil der FSA höher war als die Kapitalerträge), bleibt Zeile 7 leer oder wird mit 0 € angegeben.

    3. Gesamte Kapitalerträge und Freistellungsaufträge

    • Gesamte Kapitalerträge: 1.500 € (Bank 1) + 150 € (Bank 2) + 300 € (Bank 3) + 50 € (Bank 4) = 2.000 € (Zeile 6 der Anlage KAP)
    • Gesamter Freistellungsauftrag: 350 € (Bank 1) + 140 € (Bank 2) + 400 € (Bank 3) + 100 € (Bank 4) = 990 € (Zeile 7 der Anlage KAP)
    • Versteuerte Kapitalerträge: 1.150 € (Bank 1) + 10 € (Bank 2) = 1.160 € (Zeile 8 der Anlage KAP)

    4. Sparerpauschbetrag ausnutzen

    • Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 €. Da Sie insgesamt 990 € als Freistellungsauftrag genutzt haben, können Sie noch 10 € des Sparerpauschbetrags nutzen.
    • Die nicht versteuerten Kapitalerträge (300 € + 50 € = 350 €) können Sie in der Steuererklärung geltend machen, um den restlichen Sparerpauschbetrag auszunutzen.

    5. Anlage KAP ausfüllen

    • Zeile 6: Tragen Sie die gesamten Kapitalerträge (2.000 €) ein.
    • Zeile 7: Tragen Sie den gesamten Freistellungsauftrag (990 €) ein.
    • Zeile 8: Tragen Sie die versteuerten Kapitalerträge (1.160 €) ein.
    • Zeile 9: Hier wird der verbleibende Sparerpauschbetrag (10 €) automatisch berechnet.

    6. Steuererstattung

    • Da Sie bereits 1.160 € versteuert haben, aber nur 1.000 € (Sparerpauschbetrag) steuerfrei sind, können Sie die Differenz von 160 € über die Steuererklärung zurückfordern.

    7. Anlage mit Auflistung

    • Eine separate Anlage mit Auflistung der Banken ist nicht zwingend erforderlich, es sei denn, das Finanzamt fordert dies explizit an. In der Regel reicht die korrekte Angabe in der Anlage KAP aus.

    Zusammenfassung:

    • Tragen Sie alle Kapitalerträge und Freistellungsaufträge in die Anlage KAP ein.
    • Nutzen Sie den verbleibenden Sparerpauschbetrag von 10 €.
    • Fordern Sie die zu viel gezahlte Steuer (160 €) über die Steuererklärung zurück.

    Falls Sie unsicher sind, können Sie auch einen Steuerberater konsultieren, um sicherzustellen, dass alles korrekt ausgefüllt wird.


    Vielleicht kann ein Profi mal drüberschauen und kurz sagen, welche Antwort zielführender ist :)

    "If you don't believe it and you don't get it, I can't make you believe it."

    – Satoshi Nakamoto

  • Die Antworten von ChatGPT und DeepSeek sind etwas wirr. Einfach alle Erträge in Zeile 7 (Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben) eintragen und in Zeile 16, den bereits in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag ergänzen. Die bereits abgeführten Steuern kommen in die Zeilen 37ff.

    Es steht aber auch in den Steuerbescheinigungen, wo du was eintragen musst. Einfach die Werte summieren und eintragen.

  • Ich habe für das Jahr 2024 bei 4 verschiedenen Banken insgesamt einen Freistellungsauftrag (FSA) von 1.000€ hinterlegt.

    990 €, wenn Du Dich nicht verschrieben hast.

    Freistellungsauftragsbingo ist bei vielen Leuten höchst beliebt. Ich verstehe das nicht.

    Warum machst Du das, wenn Du doch bereits bei einer Bank mehr als 1000 € Kapitalerträge hast? Ein fauler Mensch wie ich würde dieser Bank den ganzen und einzigen Freistellungsauftrag geben, damit wäre Deine Kuh doch vom Eis!

    Die Antwort in der Sache hast Du schon: Du bekommst von jeder Bank eine Steuerbescheinigung, auf der genau steht, welchen Betrag Du in welches Feld auf dem Steuerformular eintragen mußt. Ok: Du hast mehr Arbeit, Du mußt nämlich vor dem Eintragen des Wertes die Beträge aller vier Steuerbescheinigungen addieren, was natürlich ein Zusatzaufwand ist. Kopf hoch! Die Addition schaffst Du!

    (Bei mir ist das einfacher: Ich bekomme bei einer Bank mehr als 1000 € Kapitalerträge, die hat den Freistellungsauftrag. Alle anderen Kapitalerträge werden per Abgeltungsteuer versteuert, und ich spare mir die Anlage KAP bei der Steuererklärung, weil alles schon erledigt ist.)

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Tatsächlich habe ich 1.000€ FSA verteilt, aber für den Beitrag hier die Werte oben verändert, deswegen die Abweichung.

    Das die Werte aus den Steuerbescheinigungen eingetragen werden müssen ist mir klar, aber muss man in diesem Fall nicht die restlichen Erträge (die nicht versteuert wurden) auch eintragen, weil ich in diesem Fall ja die Gesamtsituation darstellen will?

    Ich hoffe ich kann die Fragestellung verständlich formulieren:

    Angenommen ich trage nur die Steuerbescheinigungswerte ein, dann wendet das Finanzamt vermutlich auf diese Werte die gesamten 1.000 € FSA an. Aber dann sind die Erträge von Bank 3+4 nicht angegeben, auf die ich ja einen Teil des FSA verteilt hatte und die nicht versteuert wurden. Es wäre dann also nicht korrekt, weil die Erträge von Bank 3+4 außen vor wären bei der Gesamtbetrachtung. Deswegen frage ich mich, ob ich nicht auch die Werte der nicht versteuerten Erträge in die Anlage KAP mit eintragen muss und wenn ja wo?

    PS: In Zukunft verteilt ich die 1.000€ auch nur noch auf eine Bank.

    • Hilfreichste Antwort

    Deswegen frage ich mich, ob ich nicht auch die Werte der nicht versteuerten Erträge in die Anlage KAP mit eintragen muss und wenn ja wo?

    Ja, natürlich. Du trägst alle Werte aus allen Steuerbescheinigungen von Bank 1-4 in die Anlage KAP ein. Wo du sie eintragen musst, ist in den Steuerbescheinigungen vermerkt. Schau dir einfach die Steuerbescheinigungen an, wenn sie da sind, dann klärt sich das von selbst.

  • Blanket13 4. März 2025 um 09:19

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  • Blanket13 4. März 2025 um 09:19

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