Rückkehr in die GKV

  • Vor zwei Jahren mußte ich meine Selbstständigkeit aufgeben. Während der Selbstständigkeit hatte ich wirtschaftlich immer schwer zu kämpfen. Nachdem ich die AOK Beiträge nicht mehr zahlen konnte, suchte ich eine günstigere Kasse. Die Central (PK) forderte damals 100 DM weniger (allerdings mit Eigenanteil, weshalb ich aus rein finanziellen Gründen so gut wie nie zum Arzt ging). Nach einiger Zeit konnte ich das Geld nicht mehr aufbringen und so flog ich aus der Krankenkasse raus. Jahrelang war ich nun nicht versichert. Als 2009 auch für Selbstständige die Versicherungspflicht eintrat, versuchte ich es wieder mit der AOK. Sie lehnten mich ab, mit der Begründung, ich hätte jahrelang die Vorteile der Privaten genossen, da sollte ich nun auch bitte bleiben. Die Central nahm mich dann zurück. 20012 mußte ich meinen Laden schließen und ich ging zum Jobcenter, um meinen Lebensunterhalt zu sichern. Die AOK nahm mich nun auch nicht zurück. Das Jobcenter zahlte dann den halbierten (trotzdem sehr hohen Beitrag) an die Central. 11 Monate später wurde ich 55. Fünf Monate später bekam ich endlich eine Arbeitsstelle ( 50%). Das Jobcenter teilte mir mit, dass mir auch weiterhin ergänzende Hilfe zustehen würde. Die AOK nahm mich nun nicht zurück, weil ich ja über 55 Jahre sei. Also bezahlt das Jobcenter weiter die teuren Beiträge. Ende September, nach einem Jahr, läuft mein Arbeitsvertrag nun aus. Ist denn nun, nachdem ich ein Jahr versicherungspflichtig gearbeitet habe und ich dann Arbeitslosengeld beziehen werde, die AOK nicht trotz meines Alters verpflichtet, mich wieder zurück zu nehmen?
    Ich könnte eine 75% Arbeitsstelle bekommen. Mit dem Geld käme ich prima zurecht (vorausgesetzt, ich wäre in der AOK).
    Wenn ich weiterhin in der teuren PKV bleiben muß, werde ich bis ans Ende meiner Tage Hilfe beantragen müssen ( ich werde nicht viel Rente bekommen) und dann käme doch die Frage, warum ich überhaupt noch arbeiten soll ( nur für die Private Krankenkasse, deren Vorteile ich aus reiner Geldnot nie in Anspruch nehmen konnte?). Wer kann mir genaue Auskunft geben, zumal ich wirklich keine Lust habe, bis an mein Lebensende beim Amt um Hilfe zu bitten.

    Einmal editiert, zuletzt von dasmems ()

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Leser,


    zum einen hätte aus unserer Sicht die AOK Sie 2012 nehmen müssen. Wie war damals die Begründung der Ablehnung? Ggf. ist dies ein Fall für den Rechtsanwalt. Siehe auch unser Beitrag http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/

    Zum anderen ist es tatsächlich so, dass Sie, nachdem was Sie geschrieben haben, an die PKV gefesselt sind, wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht wenigstens einen Tag in der GKV waren. Aber Sie haben andere Möglichkeiten, Ihren PKV-Beitrag zu senken. In erster Linie sollten Sie versuchen innerhalb der Central in einen anderen Tarif zu wechseln! Dies kann Ihnen evtl. eine erhebliche Ersparnis verschaffen! Und Sie haben ein Recht dazu! Wir bereiten hierzu gerade einen Ratgeber vor. In vielen Fällen benötigt man für so einen Tarifwechsel einen guten Berater, denn die Central wird wahrscheinlich nicht sehr hilfreich sein. Lesen Sie gerne hier: http://www.finanztip.de/honorarberater-finden/ oder wenden Sie sich an einen Versicherungsberater.


    Uns ist ein anderer aktueller Fall bekannt, indem sich Central-Kunden Ende 60 immerhin 100 Euro mtl. bei gleich guten Leistungen gespart haben.


    Alternativ kann ich Ihnen den Beitrag der Stiftung Warentest (Finanztest) zu dem Thema empfehlen.
    Weitere Möglichkeiten für Sie, um Ihren Beitrag zu senken sind:
    - Erhöhung Ihres Selbstbehalts
    - Ausschluß bestimmter Leistungen
    - Wechsel in den Basistarif


    Alle diese Lösungen sind mit Vorsicht zu genießen und sollten gut überdacht werden.


    Alles Gute!


    Saidi Sulilatu

  • Moin,


    ich muß Saidi in zwei Punkten widersprechen. Die Rückkehr in die GKV 2012 sehe ich nicht als gegeben an, da Du als Selbständiger vermutlich kein ALG I erhalten hast. Der Tip mit dem Versicherungsberater ist als solcher sicherlich richtig und zielführend, aber mit hohen Kosten verbunden. Ich würde mich direkt an die Central wenden, unter Umgehung eines evt. vorhandenen Vermittlers, und würde mich dort auf mein Tarifwechselrecht nach § 204 VVG berufen. Das könnte funktionieren, sicher ist es aber leider nicht.


    Falls Du verheiratet bist, gibt es einen Weg in die beitragsfreie Familienversicherung. ist nicht ganz einfach, funktioniert aber.


    Gruß


    Nordlicht

  • Zu diesem Thema habe ich auch eine Frage. Ich habe mich vor vier Jahren in eine pivate Krankenversicherung hineinlocken lassen und möchte diese wegen steigender Beiträge unbedingt verlassen. Aus Ihrem Artikel habe ich erfahren dass ich mein Einkommen für ein Jahr unter die Versicherungspflichtgrenze senken muss. Das würde ich durch Reduzierung meiner Arbeitszeit tun. Ist hiermit ein Kalenderjahr oder 12 Monate, z.B. ab dem 01.07.2014 gemeint? Was geschieht am Jahresende 2014 wenn mein Jahreseinkommen dann die Jahresversicherungspflichtgrenze übersteigt weil ich erst unterjährig mit der reduzierten Arbeitszeit angefangen habe?
    Ausserdem habe ich heute von einer gesetzlichen Krankenkase die Information erhalten dass mit Abschaffung der Vorversicherungspflicht seit 02.08.2013 ich sogar nur einen Monat unterhalb der Versicherungspflichtgrenze bleiben muss um mich anschließend wieder freiwilig gesetzlich krankenversichern zu können. Ich fühle mich nun sehr verunsichert. Wo kann ich eine rechtsssichere Auskunft erhalten?
    Der Link zu der unabhängigen Patientenberatung funktioniert übrigens nicht.
    Vielen Dank im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Der Tip mit dem Versicherungsberater ist als solcher sicherlich richtig und zielführend, aber mit hohen Kosten verbunden. Ich würde mich direkt an die Central wenden, unter Umgehung eines evt. vorhandenen Vermittlers, und würde mich dort auf mein Tarifwechselrecht nach § 204 VVG berufen. Das könnte funktionieren, sicher ist es aber leider nicht.


    Nordlicht: Zu dem Thema empfehle ich unseren Artikel zum internen Tarifwechsel, der Montag erscheint. Ich poste ihn dann hier. Es geht definitiv nicht ohne Berater!
    Danke noch für den Hinweis mit der Familienversicherung.


    Frankfurterin Vielen Dank für Ihren Post! Denn tatsächlich hat sich die Regelung durch die Änderung von § 188 Abs. 4 SGB V im letzten Jahr geändert. Wenn Ihr regelmäßiges Einkommen die Jahresarbeitentgeltgrenze unterschreitet, werden Sie SOFORT versicherungspflichtig und müssen als Angestellte in die GKV. Entscheidend ist hierbei die Änderung des Arbeitsvertrages, die nicht nur vorübergehend sein darf. Sie haben aber die Möglichkeit, nach abgeschlossenem Übertritt in die GKV mit Ihrem Arbeitgeber über eine erneute Änderung Ihres Arbeitsvertrags (Stundenerhöhung) zu sprechen.
    Unseren Artikel ändern wir entsprechend ab.
    Der Link zur Patientenberatung funktioniert bei uns.


    Viele Grüße
    Saidi Sulilatu

  • Lieber Saidi,
    Danke für Ihre Antwort! Aber wie lange muß ich in der GKV pflichtversichert sein um mich dann wieder freiwillig gesetzlich versichern zu können? Sie sprechen von der Jahresversicherungspflichtgrenze. Das schaffe ich für das Kalenderjahr 2014 nicht mehr da schon die Hälfte herum ist. Diese Frage konnte mir bisher noch niemand beantworten.

    • Offizieller Beitrag

    sorry, ich habe mich dann nicht klar ausgedrückt: ein Monat drunter reicht! Ihr geänderter Arbeitsvertrag muss nur ein Einkommen unterhalb der JAEG vorsehen. Dann müssen Sie sofort wieder in die GKV! Die Unterscheidung pflichtversichert/freiwillig spielt für Sie keine Rolle: Sind Sie erstmal in der GKV, dürfen Sie auch bleiben. ;)
    Wenn Ihnen und mir jemand nicht glaubt, hier ein Link: http://www.haufe.de/personal/p…sk_PI10413_HI5587763.html


    Außerdem darf ich Ihnen für die Wahl der Kasse unseren Ratgeber empfehlen:
    http://www.finanztip.de/gkv/


    VG

  • Hallo Saidi,
    ich bin derzeit auf der Suche nach dem gesetzl. Rahmen zur Rückkehr in die GKV.
    ich bin seit 2001 bei der GKV, damals noch als Lediger, bin jetzt knapp 50 Jahre, verheiratet und 2 Kinder, Meine Frau arbeitet nicht, d.h. die Beiträge sind immens.
    Meine Situation ist etwas spezieller (z.B. Provision und Firmenwagen) und leider habe ich noch keine fundierte Aussage bekommen. Das betrifft auch die oben genannte Änderung, daß man nur 1 Monat unter der JEG-Grenze liegen muss.
    Kann ich das Ganze hier posten oder soll ein neues Thema aufmachen?

  • Hallo chf_01,


    vielen Dank für Ihren Beitrag! Ein neues Thema aufmachen müssen Sie nicht - Ihr Anliegen liegt ja thematisch genau in dem Bereich des ursprünglichen Themenerstellers.


    Ich freue mich auf Ihren Beitrag!


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo,
    dann schildere ich mal meine Umstände:
    Bin 2001 in die PKV gekommen, mittlerweile fast 50 Jahre, verheiratet und 2 Kinder, d.h. die Beiträge sind relativ hoch, meine Frau arbeitet nicht.
    Ich bin Angestellter im Vertrieb mit Provision und Firmenwagen mit geldwertem Vorteil, Jahreseinkommen ohne separates Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Es ist eine größere Firma mit Betriebsrat und Personalabteilung.
    Ich möchte in die GKV zurück und hab das nächstes Jahr anvisiert.
    Die Unsicherheit besteht darin, was beim Gehalt tatsächlich gezählt wird, um unter die Jahresentgeldgrenze von 48600 € zu kommen.
    Wie wird der variable Anteil gewertet, der nächstes Jahr für die Zielerreichung von diesem Jahr ausgezahlt wird?
    Ich habe auch gelesen, daß der variable Anteil mit dazu gerechnet werden muss, auch wenn er z.B. vorab dieses Jahr oder nachträglich 2016 ausgezahlt wird - ist das richtig?
    Muss ich meine Arbeitszeit reduzieren oder kann ich das auch mit einer Altersvorsorge machen?
    Ich hab was gelesen von nur einem Monat, oder trifft auf mich die 12 Monate zu. Wenn ich ab Jan.2015 beginne mit unter 4.000 € brutto, kann ich ja schon ab Jan.2015 in die GKV. Wenn ich dann im Jan.2016 wieder darüber bin, reicht das aus, um in der GKV zu bleiben?
    Prüft das eigentlich nachträglich jemand - d.h. wenn irgendwas nicht paßt (z.B. bei einer Betriebsprüfung), kann es passieren, daß ich wieder zurück in die PKV muss?
    Das wärs erst mal - leider gibt es dazu keine fundierten Aussagen.
    Danke schon mal vorab.

  • Hallo chf_01.



    Das wärs erst mal - leider gibt es dazu keine fundierten Aussagen.


    das kann ich nicht nachvollziehen. Die Personalabteilung Deiner Firma, müßte Dir da korrekte Auskunft geben können. Das entscheidende Kriterium ist das sozialversicherungspflichtige Jahreseinkommen. Was bei Dir dazuzählt, ergibt sich aus Deiner Gehaltsabrechnung. Durch eine Gehaltsumwandlung läßt sich das verringern, allerdings ist da bei 388 € pro Monat Schluß (in diesem Jahr). Reicht das bei Dir ? Ob in einem Lebensarbeitszeitkonto (hat eure Firma so etwas?) geparkte Vergütungsbestandteile auch zählen, kann ich nicht sagen, Personalabteilung fragen !


    Wenn Du Deinen Arbeitsvertrag so änderst, dass Du unter die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung fällst (die Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur für den umgekehrten Weg, von der GKV in die PKV) muß Dich der Lohnbuchhalter sofort in der GKV anmelden (Vorsicht: die nicht arbeitende Ehefrau und die Kinder wechseln nicht sofort, sondern müssen die PKV regulär kündigen). Anschließend brauchst Du eine gewisse Versicherungszeit in der GKV, um auch bei steigendem Einkommen in der GKV bleiben zu können. Ob ein Jahr dafür reicht, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen.


    Fazit: möglich, aber nicht ganz einfach.


    Gruß


    Nordlicht

  • Hallo Nordlicht,
    danke für die Antwort.
    Wie ich mein Grundgehalt reduziere ist das geringere Problem, ob über Gehaltsumwandlung oder Arbeitszeitreduzierung. Lebensarbeitszeitkonto gibt es nicht bei uns.
    Erst wenn ich die Rahmenbedingungen wirklich kenne, werde ich an die Personalabteilung rantreten.


    Weiterhin nicht geklärt ist, ob der variable Anteil (umsatzabhängige Provision) mit dazu gerechnet wird und v.a. ob das rückwirkend gerechnet wird, wenn ich 2016 meine Provision für 2015 ausgezahlt bekomme.
    Der geldwerte Vorteil des Firmenwagens wird ja ebenfalls Brutto mit einberechnet, obwohl er mir ja netto wieder abgezogen wird - allein damit habe ich schon Nachteile.


    Am Anfang schreibst du, daß du meine Aussage, daß es keine fundierten Aussage gibt, nicht nachvollziehen kannst, am Schluß schreibst du selbst, daß du nicht mit Bestimmtheit sagen kannst, ob ein Jahr ausreicht. Damit widersprichst du dich selbst und es zeigt, daß es tatsächlich nicht so einfach ist, Fakten zu diesem Thema zu bekommen, die gesetzlich fundiert sind und auf die man sich auch verlassen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,


    @Nordlicht Das ist soweit stimmig. Ergänzenderweise sollte man wissen:


    - es sind 238€ statt 388€ bAV
    - ja, es zählt die JAEG, nicht die BBG
    - es gibt keine "gewisse Zeit in der GKV" um bleiben zu dürfen


    @chf_01

    Sie brauchen einen neuen Arbeitsvertrag, in dem Ihr regelmässiges Gehalt (hochgerechnet auf 12 Monate) unter 53.550 € (! nicht 48.600€) liegt. Ist dies der Fall, dann MÜSSEN Sie sofort zurück in die GKV (Versicherungspflicht).
    Was das variable Gehalt angeht, gibt es hier keine eindeutige Regelung. Ihr Arbeitgeber meldet Sie als versicherungspflichtig und muss das begründen. Sprechen Sie sich gut mit Ihrem AG ab. Letztlich muss er plausibel begründen, warum Sie voraussichtlich (auf 12 Monate hochgerechnet) nicht über 53550€ kommen werden. Die Entscheidung liegt hier letztlich bei der Krankenkasse, bei der Sie einen Aufnahmeantrag stellen.


    Über Altersrvorsorge (Entgeltumwandlung) können Sie das machen, wenn Sie insgesamt mit dem Gehalt nicht über 56.405€ liegen. Sonst über Arbeitszeit oder Gehaltsverzicht.
    Gehen Sie davon aus, dass die GKV Ihren Fall genau prüfen wird, bevor sie Sie aufnehmen. D.h. Sie müssen damit rechnen, dass Sie gar nicht reinkommen, wenn nicht alles passt. Und ja, sollte sich herausstellen, dass die Angaben nicht korrekt waren, kann der Vorgang rückgängig gemacht werden.


    Sollte Ihr Einkommen später doch wieder über 53550€ liegen, aus welchen Gründen auch immer, dann dürfen Sie in der GKV bleiben. Es geht nur darum, dass Sie bzw. Ihr Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Aufnahmeantrags korrekte Angaben machen.

  • Saidi:
    Danke für die Antwort.
    Nach meinen Informationen liegt die Grenze bei 48.600,-€ wenn man vor 2002 schon privat versichert war und das wäre bei mir der Fall.
    Macht es Sinn, wenn ich mich von der GKV-Kasse beraten lasse, in die ich dann möchte?
    Mein hautpsächl. Unsicherheitsfaktor ist der variable Anteil, wie der in die Berechnung hineinfließt.
    Und es reichen 12 Monate, also von Jan.-Dez.. Ich könnte dann für das darauf folgende Jahr dann wieder in meinem alten Arbeitsvertrag zurück.

    • Offizieller Beitrag

    @chf_01
    Richtig, sorry, 48.600€. Ich hatte das Detail übersehen, dass Sie bereits seit 2001 in der PKV sind. Dann hatte Nordlicht hier auch recht.
    Es macht in jedem Fall Sinn, wenn Sie mit der Kasse Kontakt aufnehmen. Ich darf auf unseren Artikel verweisen:
    http://www.finanztip.de/gkv/
    Und nochmal ganz klar: Es müssen keine 12 Monate sein. Gilt seit letztem Jahr. Wenn geänderter Arbeitsvertrag, dann sofort!


    Wie gesagt, variabler Anteil ist schwierig. Der AG muss dies glaubhaft belegen.


    Beste Grüße

  • Das mit den weniger als 12 Monaten hab ich noch nicht ganz verstanden . Ich kann gleich in die GKV aber muss trotzdem auf 12 Monate gesehen unter 48600 € bleiben, rochtig?

  • Hallo, ich hätte auch eine Frage zum Thema : Rückkehr in die GKV.


    Ich bin seit 2003 privat krankenversichert und würde sehr gerne wieder in die GKV wechseln.
    Ich bin 46 Jahre alt, verheiratet, eine Tochter.


    Als einzige Option sehe ich für mich den Weg über die kurzfristige "Arbeitslosigkeit".
    Da ich im Moment vor einem Jobwechsel stehe, frage ich mich, ob das eventuell eine Gelegenheit sein könnte.
    Auf Ihrer Webpage habe ich gelesen, der Wechsel in die GKV bei "Arbeitslosigkeit" wäre möglich "wenn man ALG 1 bezieht" ...
    Was bedeutet das jetzt ?!
    Heißt das : Ich kann nur in die GKV wechseln, wenn ich als Arbeitsloser ALG 1 beziehe, also nicht im Fall einer Sperrfrist ?
    Heißt das : Wenn ich eine Sperrfrist verhindern kann, weil ich die Aussicht auf einen neuen Job nachweisen kann, und ich bekomme ALG 1, daß ich dann in eine GKV wechseln könnte ?


    Haben Sie Tipps, an wen ich mich zu diesem Thema wenden kann ?
    ... und mit wem ich das Thema mal durchsprechen könnte ?


    Vielen Dank und viele Grüße