Rentenpunkte für Ausbildungszeiten

  • Hallo, ich bin schon lange Leser von Finanztip bin aber jetzt erst auf das Forum gestoßen. Ich hab eine bisschen komplexe Frage.

    Bei mir geht es darum, ob für die Ausbildungszeit für die Jahre 77-81 grundsätzlich immer 36 Monate von der Rentenversicherung als Ausbildungszeit angegerechnet werden müssen. Die Problematik bei mir besteht darin, dass ich eine Lehre aufgrund gesundheitlicher Zustände nochmals wechseln musste und leider die zweite Lehrzeit nur von der Handwerkskammer mit 27 Monate bestätigt wurde. Die erste Lehrzeit mit 20 Monaten konnte ich leider nicht bestätigen lassen, da die Handwerkskammer (es handelt sich hier um eine andere HWK) darüber keine Unterlagen vorliegen hat, verloren gegangen. Da eine Lehre grundsätzlich 36 Monate oder mehr beträgt, habe ich aufgrund des artverwandten Beruf, Monate der ersten Lehrzeit angerechnet bekommen.Lediglich die Berufsschule der zweiten Lehre hat jetzt zu mindestens den Berufsschulbesuch der ersten und zweiten Lehre bestätigt. Nun zu meiner Frage. Ich war der Meinung, dass ich irgendwo gelesen habe, das grundsätzlich 36 Monate Ausbildungszeit von der Rente angerechnet werden muss was ja mit den 27 Monaten nicht der Fall ist. Wer hier für mich eine nachvollziehbare Antwort hat möchte sich bitte melden ich freu mich drauf und danke schon mal vorab.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Da eine Lehre grundsätzlich 36 Monate oder mehr beträgt

    also meine Lehre hat (wegen Verkürzung) keine 36 Monate gedauert - deswegen verlangt die Rentenkasse vermutlich auch einen (Sozialversicherungs-)Nachweis um festzustellen, welche Beitragszeiten sie anerkennen will/muss. Diese Sozialversicherungsnachsweise hätte dir deine Lehrfirma damals auch jährlich ausstellen müssen.


    Nachdem du ja schon mehrere Rentenauskünfte erhalten haben musst: wurde denn die Ausbildungszeit in den bisherigen Auskünften korrekt ausgewiesen und erst in der letzten Version vergessen?

  • Hallo Referat Janders,

    wollte schon gestern antworten, aber ich weiß noch nicht wie man in diesem Forum auf eine vorhergehende Antwort einen Kommentar schreiben kann, denn auf die letzte Antwort geht das ja einfach. Danke für eine Antwort bzw. Bemerkung zu meinem Fall. Ich hätte noch eine Frage zur gestrigen Antwort zum genannten Paragrafen und Abschnitt 5 (scheinbar auch das Handbuch des Mitarbeiters der Rente) Ich lese da, was von 36 Monaten Berechnungszeit für Rentenbezieher ab 2001 also würde das auch für mich gelten und es ist weiter zu lesen wie sich die Aufwertung der Ausbildungszeit rechnet. Also sollte sich mein Widerspruch hier positiv auswirken, oder?

    Danke für die Informationen

  • Hallo Referat Janders,

    wollte schon gestern antworten, aber ich weiß noch nicht wie man in diesem Forum auf eine vorhergehende Antwort einen Kommentar schreiben kann, denn auf die letzte Antwort geht das ja einfach. Danke für eine Antwort bzw. Bemerkung zu meinem Fall. Ich hätte noch eine Frage zur gestrigen Antwort zum genannten Paragrafen und Abschnitt 5 (scheinbar auch das Handbuch des Mitarbeiters der Rente) Ich lese da, was von 36 Monaten Berechnungszeit für Rentenbezieher ab 2001 also würde das auch für mich gelten und es ist weiter zu lesen wie sich die Aufwertung der Ausbildungszeit rechnet. Also sollte sich mein Widerspruch hier positiv auswirken, oder?

    Danke für die Informationen

  • […]

    Grundsätzlich sollte der Widerspruch eine positive Auswirkung haben. Genau kann man das erst sagen, wenn der neue Versicjerungsverlauf bzw. die neue Rentenauskunft vorliegt.


    Du kannst dann eine Rentenauskunft "mit sämtlichen Anlagen" anfordern. Dort sollte man es dann im Detail nachlesen können.