Frage zur PV Anlage und neuen Solarspitzengesetz

  • Hallo,


    ich habe eine Frage an euch.

    ich habe eine PV Anlage ca. 15 kwp die im Mai 24 fertiggestellt wurde.


    Mein Wechselrichter Sungrow SH15T

    Sungrow Smart Meter


    Was bedeutet das neue Solarspitzengesetz für mich genau?

    Gilt das neue Gesetz nur für neue Anlagen die neu gebaut werden oder als die bestehenden?

    kann es passieren das die auf mich zukommen und sagen wir bauen dir jetzt die Steuerung ein?


    ich überlege gerade ob ich einen Batteriespeicher nachrüsten sollte

    kann es dann passieren das sich der Bestandsschutz ändert da ich den PV Speicher hinzunehme?


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen

  • Was bedeutet das neue Solarspitzengesetz für mich genau?

    Gilt das neue Gesetz nur für neue Anlagen die neu gebaut werden oder als die bestehenden?

    Informationen dazu sind hier gut beschrieben:

    FAQ Solarspitzen-Gesetz | Bundesverband Solarwirtschaft
    BSW- Merkblatt zum „Solarspitzengesetz“ für Solar-Installateure und -Unternehmen Das im Februar 2025 vom Bundestag verabschiedete „Solarspitzengesetz“ enthält…
    www.solarwirtschaft.de


    Letztendlich wird es irgendwann darauf hinauslaufen, dass der Netzbetreiber die PV Anlagen steuern wird. Meint vom Netz trennen kann, wenn es "ungünstig" für das Netz ist. Da hilft dann nur noch der eigene Batteriespeicher oder ein großer eigener Verbraucher, welcher die Energie der PV Anlage auffängt.


    Zum Speicher:

    FAQ Solarspitzen-Gesetz | Bundesverband Solarwirtschaft
    BSW- Merkblatt zum „Solarspitzengesetz“ für Solar-Installateure und -Unternehmen Das im Februar 2025 vom Bundestag verabschiedete „Solarspitzengesetz“ enthält…
    www.solarwirtschaft.de

  • Ja es gibt ja einen Anreiz für den freiwilligen wechsel das die Einspeisevergütung um 0,6 cent erhöht werden soll (was ja lächerlich wenig ist) dafür bekomme ich dann keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen und wenn die gedrosselt wird


    Ich habe das so verstanden das die bestehenden Anlagen so bleiben und man freiweilig in das neue System eintreten kann und den Bonus dann bekommt

  • Ich glaube der Satz ist recht eindeutig, wer wem dient:

    Zitat

    In § 100 Abs. 47 EEG wird eine Anreizmöglichkeit eingeführt, um Bestandsanlagen in der Einspeisevergütung zu einem freiwilligen systemdienlichen Betrieb zu motivieren.

  • Nach meinem Laienverständnis gilt Folgendes:

    - Smart Meter werden mittelfristig für alles außer Balkonkraftwerke fällig

    - Steuerbox für Bestandsanlagen ab 7 kWp oder bei einem steuerbaren Verbraucher. Auch Batterien können als steuerbarer Verbraucher zählen.


    Mit deiner Anlage hast du nur insofern Bestandsschutz, dass du nicht direkt eine Begrenzung der Einspeisung bekommst. Der Netzbetreiber kann dir aber eine Steuerbox aufdrücken.

    Da die Netzbetreiber gut zu tun haben, dürfte es in der Praxis wohl vor allem darauf hinauslaufen, dass der Netzbetreiber dich mit einer Steuerbox beglückt, wenn du etwas an deiner Anlage änderst. Mit einem Speicher könntest du also schlafende Hunde wecken

  • ich habe einen Sungrow Smart Meter beim Bau bekommen zählt der schon als Smart Meter?

    oder müsste das dann ein Smartmeter von der AVU sein?

    die Steuerbox würde auch von der AVU eingebaut werden?


    ich finde es schon irgendwie frech das die einem so eine Steuerbox aufzwingen wollen/können

    die nicht nur Nachteile für mich mitsichbringt sondern zusätzlich noch Geld kostet /Jahr

    die Einbaukosten übernimmt dann aber der Netzbetreiber oder?


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    würde das Teil schon als Steuerbox zählen? das muss wahrscheinlich wieder eins vom Netzbetreiber sein oder?

  • Ich weiß es nicht. Bin auch ein bisschen frustriert mit der ganzen Geschichte, da für mich nicht klar ist, wie meine Anlage am Ende gilt. Mit 6,5kWp ist die eigentlich unter der Grenze. Dafür habe ich eine WP, die hinter dem Haushaltsstrom liegt und eigentlich nicht durch den Netzbetreiber steuerbar ist. Dazu hatte ich die Überlegung, die PV auf Carport und Gartenhaus zu erweitern...aber da ist auch die Frage, ob mich das dann den Bestandsschutz kostet...

    Ich denke, für Detailfragen bist du im PV-Forum deutlich besser aufgehoben als hier.

  • ich habe es hier bei Enpal gefunden


    Solarspitzengesetz 2025: Die EnWG-Novelle einfach erklärt
    Mit dem Solarspitzengesetz werden Solaranlagen mit Smart Meter und Energiemanager noch attraktiver. Wir erklären, welche Auswirkungen die EnWG-Novelle hat.
    www.enpal.de


    Betreiber von Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. Januar 2023 und dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes (voraussichtlich 1. März 2025) müssen ihre Anlagen gar nicht drosseln lassen.


    Da bin ich schonmal froh

    ich weiß nur nicht ob ich den Speicher hinzufügen kann oder nicht