Berufsunfähigkeitsversicherung als Freiberufler

  • ... und bei einer Kündigung sind die eingezahlten Beiträge inkl. der Altersrückstellungen verloren.

    Eingezahlte Beiträge / Altersrückstellungen erzeugt den Eindruck, hier würde etwas "gespart". Die BU ist eine reine Risikoabsicherung, kein Sparbuch. :)

    die Erhöhungsmöglichkeit der aktuellen Versicherung um 10% ergreifen - da ohne Risikoprüfung möglich.

    Die sehe ich (ohne die Bedingungen im Detail geprüft zu haben) nicht so pauschal. Eventuell nur ereignisbezogen möglich (Immobilienkauf, größere Gehaltserhöhung, Heirat, Geburt etc.).

    Jedem angeblichen „Steuervorteil“ einer solchen Vermischung mit zB einer Rürup-Rente stehen viele handfeste Nachteile gegenüber: zum einen wird die BU-Rente dann voll versteuert und ist viel weniger wert. Zum anderen sind Rürup-Renten auch völlig unflexibel.

    Ist mir auch etwas zu pauschal. Natürlich wird die BU Rente bei Kombination mit einer Basisrente im Leistungsfall voll versteuert. Deshalb muss man sie wie auf unserer Website ausführlich beschrieben ca. 20-25% höher abschließen.


    Stimmt, Rürup-Renten sind unflexibel. Die Unflexiblität bezieht sich letztlich aber nur auf einen Mehrbeitrag gegenüber einer reinen BU (SBU) von um die 30-40 EUR nach Steuer. Für diese 30-40 EUR erhält man:

    • wenn man nicht berufsunfähig wird eine sehr ansehnliche Altersrente (in Kapital umgerechnet je nach konkretem Fall um die 180 TEUR), was einer Rendite des Mehrbeitrags von 6-7% nach Steuern und nach Kosten entspricht - ein Depot müsste vor Kosten und vor Steuern ca. 2% mehr erwirtschaften) und
    • wenn man zeitnah nach Abschluss BU wird durch den "Airbag" (10% Passivdynamik des Altersvorsorgebausteins) zusätzliche Altersvorsorge im Gesamtwert von um die 1,2 Mio. EUR

    Außerdem kann man die Kombination bei "guten" Anbietern auch später wieder entkoppeln (Details dazu auf unserer Website), sie ist also doch nicht so unflexibel wie man oft hört.


    Welche Lösung sinnvoll ist, muss man - wie immer - im Einzelfall prüfen. Ganz so "böse" wie landläufig behauptet ist die Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Basisrente aber nicht. Bei "Gutverdienern", deren Grenzsteuersatz im Spitzensteuersatz liegt, kann sie sogar sehr sinnvoll sein.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Wenn man eine BU-Versicherung ohne Leistungsausschluss für entzündliche Atemwegserkrankungen hat, sollte man diese niemals gegen eine Versicherung mit einem solchen Ausschluss eintauschen.


    Es gibt m.E. keinen einzigen Beruf, in dem man nicht aufgrund einer entzündlichen Atemwegserkrankung (zB COPD, Lungenentzündung und deren Folgen oder auch den Folgen eines schweren Asthmaanfalls) berufsunfähig werden kann. Auch dürfte die Abgrenzung im Leistungsfall sehr kompliziert werden, wenn nicht 100% nachweisbar ist, ob das Asthma ein Mitauslöser sein könnte (zB auch bei psychischen oder psychosomatischen Erkrankungen).


    Das Endalter 63 mag zu niedrig sein, aber man kann ja eine weitere Versicherung bis 67 abschließen, dann fällt mit 63 nur die Hälfte der BU-Rente weg. In diesem Alter hat man dann meist schon ausreichend andere Ansprüche und kann evtl. sogar schon in vorzeitigen Ruhestand gehen. In dieser zweiten Versicherung kann man dann auch Leistungsdynamiken oder andere Bedingungen vereinbaren, die die bereits existierende nicht hat. Aber kündigen sollte man diese auf keinen Fall, wenn man danach nur noch mit Ausschlüssen versicherbar wäre.

  • Wenn man eine BU-Versicherung ohne Leistungsausschluss für entzündliche Atemwegserkrankungen hat, sollte man diese niemals gegen eine Versicherung mit einem solchen Ausschluss eintauschen.

    Ich bin mit Pauschalisierungen ja immer etwas zurückhaltend. :) Wie stark das Asthma und wie hoch das Risiko ist, kann letztlich nur honza bzw. der behandelnde Arzt beurteilen. Grundsätzlich bin ich aber dabei. Um eine BU ohne Einschränkungen durch eine BU mit Einschränkungen zu ersetzen, muss es gute Gründe geben.

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  • In diesem Alter hat man dann meist schon ausreichend andere Ansprüche und kann evtl. sogar schon in vorzeitigen Ruhestand gehen.

    Böser logischer Fehler. Kommen Sie selber drauf Wanderslust ? :)

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  • Er meint natürlich die früher oft angewandte Empfehlung für alle Planungen, dass man mit 60 oder spätestens 63 eigentlich alles finanziell „in trockenen Tüchern“ haben sollte,


    Wohnung/Haus abbezahlt, falls vorhanden

    Kinder (falls vorhanden) aus dem Haus

    Sonstiges Vermögen aufgebaut


    Der fröhliche 63 jährige mit Kindern unter 18 und mehreren teuren Hobbys kam in diesen Überlegungen nicht vor.


    Ich fand die Überlegung von Achim Weiss ganz interessant, wieviele Menschen wirklich Berufsunfähig werden.

  • Er meint natürlich die früher oft angewandte Empfehlung für alle Planungen, dass man mit 60 oder spätestens 63 eigentlich alles finanziell „in trockenen Tüchern“ haben sollte,

    So eine Planung finde ich wunderbar. Was ist aber der logische Denkfehler, wenn man deshalb die BU nur bis 60 / 63 / 65 plant?

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  • Kleiner Tipp: Die Antwort steht auf unserer Website. :)

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  • Falls man mit 40 die BUV beanspruchen muss und sich die BU als hartnäckig genug erweist, dass man keinen Fuss mehr auf den Arbeitsmarkt bekommt, aber als zu speziell als dass die DRV laufend etwas überweist, was mache ich denn mit 60, wenn ich noch keine Altersrente beanspruchen kann?

    (Alternativ mit 63, wenn ich doch einen ggf. sehr überschaubaren Anspruch auf Altersrente habe?)

  • Falls man mit 40 die BUV beanspruchen muss und sich die BU als hartnäckig genug erweist, dass man keinen Fuss mehr auf den Arbeitsmarkt bekommt, aber als zu speziell als dass die DRV laufend etwas überweist, was mache ich denn mit 60, wenn ich noch keine Altersrente beanspruchen kann?

    (Alternativ mit 63, wenn ich doch einen ggf. sehr überschaubaren Anspruch auf Altersrente habe?)

    Ganz einfach - der TE schließt, wie ich vorgeschlagen habe, jetzt (!) eine zweite BUV in ausreichender Höhe und mit Endalter 67 ab.


    Wenn er mit 40 berufsunfähig werden sollte, was ich nicht hoffen will, hätte er dank der hohen Absicherung ausreichend Geld, um auch die Rentenbeiträge bis 63 in voller Höhe weiterzuzahlen und seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Lediglich zwischen 63 und 67 gäbe es eine vorübergehende Lücke von ca. 1.500 Euro pro Monat.


    Viel viel größer ist die Lücke aber, wenn die bestehende Versicherung aufgrund gefährlicher Ratschläge gekündigt und in eine mit Ausschluss für entzündliche Atemwegserkrankungen getauscht wird. Dann steht der TE nämlich mit 40 plötzlich blank da und muss zum Sozialamt gehen und ggf. das Haus verkaufen.


    Ich bin mit Pauschalisierungen ja immer etwas zurückhaltend. :) Wie stark das Asthma und wie hoch das Risiko ist, kann letztlich nur honza bzw. der behandelnde Arzt beurteilen. Grundsätzlich bin ich aber dabei.

    Hier widerspreche ich ganz klar.


    Es ist völlig egal, wie schwer das Asthma heute ist, solange es nicht mitversichert werden kann, ist es das größte anzunehmende Risiko. Nur bei Mitversicherung (zB mit Zuschlag) kann ein Wechsel überhaupt erwogen werden.


    Es geht ja nicht darum, wie krank man heute ist, sondern wie gut man versichert ist, falls man in der Zukunft schwer erkranken könnte. Ein Asthmaanfall kann potenziell lebensbedrohlich sein und im Falle der Wiederbelebung dauerhafte Behinderungen hinterlassen - das ist das Risiko, das vom Versicherungsschutz ausgeschlossen wäre und das sollte man bedenken.


    Niemand weiß, wie die Gesundheit sich entwickeln kann - bei einer BUV mit Ausschluss ist die Frage, wer da eigentlich auf der abgesicherten Seite steht - der (Un)Versicherte oder die Versicherung.

  • Ganz einfach - der TE schließt, wie ich vorgeschlagen habe, jetzt (!) eine zweite BUV in ausreichender Höhe und mit Endalter 67 ab.


    Wenn er mit 40 berufsunfähig werden sollte, was ich nicht hoffen will, hätte er dank der hohen Absicherung ausreichend Geld, um auch die Rentenbeiträge bis 63 in voller Höhe weiterzuzahlen und seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Lediglich zwischen 63 und 67 gäbe es eine vorübergehende Lücke von ca. 1.500 Euro pro Monat.


    Viel viel größer ist die Lücke aber, wenn die bestehende Versicherung aufgrund gefährlicher Ratschläge gekündigt und in eine mit Ausschluss für entzündliche Atemwegserkrankungen getauscht wird. Dann steht der TE nämlich mit 40 plötzlich blank da und muss zum Sozialamt gehen und ggf. das Haus verkaufen.

    Argumente, die ich nicht vorgebracht habe, zu widerlegen, hat etwas strohmanniges.

  • Wenn er mit 40 berufsunfähig werden sollte, was ich nicht hoffen will, hätte er dank der hohen Absicherung ausreichend Geld, um auch die Rentenbeiträge bis 63 in voller Höhe weiterzuzahlen und seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Lediglich zwischen 63 und 67 gäbe es eine vorübergehende Lücke von ca. 1.500 Euro pro Monat.

    Einspruch!


    Aktuell könnte honza üblicherweise nur sein Nettoeinkommen von vermutlich 3.000 EUR absichern. Das reicht normalerweise nicht aus, um im BU Fall Ausgaben + Altersvorsorge + Krankenversicherung zu bestreiten. Er hat also bereits bis 63 eine deutliche Unterdeckung.


    Von 63 bis 67 braucht er nicht 1.500 EUR pro Monat sondern bei angenommenen 2,5% Inflationsrate inflationsbereinigt 3.306 EUR - und der notwendige Betrag steigt jährlich weiter! Das dafür nötige zusätzliche Kapital kann er aufgrund der Unterdeckung bis 63 aber nicht zusätzlich sparen. Blöde Situation!


    Fazit: BU immer bis 67, außer es gibt vorher schon sicher planbare Einkünfte, die nicht von der eigenen Arbeitskraft abhängen.

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  • Es ist völlig egal, wie schwer das Asthma heute ist, solange es nicht mitversichert werden kann, ist es das größte anzunehmende Risiko.

    Sorry, aber das ist nicht so richtig zutreffend. Hier eine kurze Einschätzung von meinem Kollegen ChatGPT: :)


    Atemwegserkrankungen – einschließlich Asthma – machen in Deutschland nur einen relativ kleinen Teil der Ursachen für Berufsunfähigkeit (BU) oder Erwerbsunfähigkeit (EU) aus.


    Laut Statistiken von BU-Versicherern (z. B. Morgen & Morgen) ergibt sich folgende grobe Verteilung der BU-Ursachen (je nach Quelle und Jahr leicht variierend):

    • Psychische Erkrankungen: ca. 30–35 %
    • Skelett-/Bewegungsapparat (z. B. Rücken): ca. 20–25 %
    • Krebs / Tumorerkrankungen: ca. 15–20 %
    • Unfälle: ca. 10 %
    • Herz-Kreislauf-Erkrankungen: ca. 7–8 %
    • Atemwegserkrankungen (inkl. Asthma): ca. 2–3 %
    • Sonstige Ursachen: Rest

    👉 Fazit: Asthma und andere Atemwegserkrankungen machen also nur etwa 2–3 % der BU-Fälle aus. Sie sind damit eine eher seltene Ursache für eine Berufsunfähigkeit.

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  • Wenn man eine alte BU durch eine neuere BU mit deutlich höherer Leistungswahrscheinlickeitaufgrund verbesserter / kundenfreundlicherer Bedingungen, umfassenderer Konfiguration (Endalter, Leistungsdynamik) und ggf. sogar noch besserem Preis-/Leistungsverhältnis abschließen kann, wäre ein Leistungsausschluss für Asthma deshalb m.E. sorgfältig abzuwägen, aber kein absolutes KO Kriterium.

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  • Das Endalter 63 mag zu niedrig sein, aber man kann ja eine weitere Versicherung bis 67 abschließen, dann fällt mit 63 nur die Hälfte der BU-Rente weg. In diesem Alter hat man dann meist schon ausreichend andere Ansprüche und kann evtl. sogar schon in vorzeitigen Ruhestand gehen.

    Böser logischer Fehler. Kommen Sie selber drauf Wanderslust ? :)

    "Ich sehe auf Anhieb den logischen Fehler, verrate ihn aber nicht (und stelle ich schon gar nicht richtig), sondern schicke mein Gegenüber zum Googeln."


    Ich halte eine solche Antwort nicht für hilfreich.


    Forumkultur geht anders. :(

  • Kleine Zwischenfrage: ist es doch nicht sinnvoll, bereits als 20-jähriger Student eine BU bis 67 abzuschließen? Wenn man noch top gesund ist?

    Ich gehe in diesem Fall davon aus, dass der Mensch nach dem Studium ohnehin einen ungefährlichen normalen Beruf ergreift.

  • Hier muss ich ChatGPT leider widersprechen.


    Selbst wenn die Statistik stimmen sollte, was bei ChatGPT nicht die Regel ist, bezöge sie sich allein auf die Gesamtheit aller BU-Fälle (auch von Nichtasthmatikern).


    Für den TE allein relevant sind aber die BU-Fälle von diagnostizierten Asthmatikern. Dort dürfte der Anteil von Atemwegserkrankungen deutlich über 2-3% der BU-Fälle liegen.


    Außerdem können sich auch hinter vielen anderen Erkrankungen in der Statistik sog. Komorbitäten und Komplikationen von Asthma befinden, die von einem Versicherungsausschluss ebenfalls betroffen wären, z.B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Erkrankungen, Unfälle und Behinderungen. Vgl. zB hier:

    Begleiterkrankungen und Spätfolgen bei Asthma - Die Techniker
    Asthma kann mit weiteren Erkrankungen und Spätfolgen einhergehen. Lesen Sie hier, worum es sich dabei handelt und wie Sie vorbeugen können.
    www.tk.de


    Für die Abgrenzung, was alles ausgeschlossen ist, wird die Versicherung im Zweifel eine Armada von Rechtsanwälten in Bewegung setzen. So ein Risiko sollte man nicht freiwillig eingehen.

  • Kleine Zwischenfrage: ist es doch nicht sinnvoll, bereits als 20-jähriger Student eine BU bis 67 abzuschließen? Wenn man noch top gesund ist?

    Ich gehe in diesem Fall davon aus, dass der Mensch nach dem Studium ohnehin einen ungefährlichen normalen Beruf ergreift.

    Kleine Gegenfrage: Wieso sollte es denn nicht sinnvoll sein? Moderne BUs bieten die Möglichkeit einer besseren Einstufung bei risikoarmen Berufen ohne Gesundheitsprüfung.

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