... und bei einer Kündigung sind die eingezahlten Beiträge inkl. der Altersrückstellungen verloren.
Eingezahlte Beiträge / Altersrückstellungen erzeugt den Eindruck, hier würde etwas "gespart". Die BU ist eine reine Risikoabsicherung, kein Sparbuch.
die Erhöhungsmöglichkeit der aktuellen Versicherung um 10% ergreifen - da ohne Risikoprüfung möglich.
Die sehe ich (ohne die Bedingungen im Detail geprüft zu haben) nicht so pauschal. Eventuell nur ereignisbezogen möglich (Immobilienkauf, größere Gehaltserhöhung, Heirat, Geburt etc.).
Jedem angeblichen „Steuervorteil“ einer solchen Vermischung mit zB einer Rürup-Rente stehen viele handfeste Nachteile gegenüber: zum einen wird die BU-Rente dann voll versteuert und ist viel weniger wert. Zum anderen sind Rürup-Renten auch völlig unflexibel.
Ist mir auch etwas zu pauschal. Natürlich wird die BU Rente bei Kombination mit einer Basisrente im Leistungsfall voll versteuert. Deshalb muss man sie wie auf unserer Website ausführlich beschrieben ca. 20-25% höher abschließen.
Stimmt, Rürup-Renten sind unflexibel. Die Unflexiblität bezieht sich letztlich aber nur auf einen Mehrbeitrag gegenüber einer reinen BU (SBU) von um die 30-40 EUR nach Steuer. Für diese 30-40 EUR erhält man:
- wenn man nicht berufsunfähig wird eine sehr ansehnliche Altersrente (in Kapital umgerechnet je nach konkretem Fall um die 180 TEUR), was einer Rendite des Mehrbeitrags von 6-7% nach Steuern und nach Kosten entspricht - ein Depot müsste vor Kosten und vor Steuern ca. 2% mehr erwirtschaften) und
- wenn man zeitnah nach Abschluss BU wird durch den "Airbag" (10% Passivdynamik des Altersvorsorgebausteins) zusätzliche Altersvorsorge im Gesamtwert von um die 1,2 Mio. EUR
Außerdem kann man die Kombination bei "guten" Anbietern auch später wieder entkoppeln (Details dazu auf unserer Website), sie ist also doch nicht so unflexibel wie man oft hört.
Welche Lösung sinnvoll ist, muss man - wie immer - im Einzelfall prüfen. Ganz so "böse" wie landläufig behauptet ist die Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Basisrente aber nicht. Bei "Gutverdienern", deren Grenzsteuersatz im Spitzensteuersatz liegt, kann sie sogar sehr sinnvoll sein.