Beitragsreduzierung / Altersrückstellung PKV

  • Hallo zusammen,


    ich hätte eine Frage zur Beitragsreduzierung / Altersrückstellung meiner PKV.


    Ich könnte gegen jährlichen Einschluss einer Selbstbeteiligung von 430 € den monatlichen Beitrag meines BestMed Komfort BM4 von 850 auf 650 € senken (mit Krankentagegeld und Pflegeversicherung zusammen von 1.050 auf 850). Welche Auswirkung hätte dies auf meine Altersrückstellung – sprich wie viel weniger würde aufgebaut werden? Oder wird in meinem Alter (April 1963 geboren) nichts mehr aufgebaut, da die bis zum 60. Lebensjahr geleisteten 10 % des Beitrags ja nicht mehr bestehen?


    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße, Reiner Koch

  • Ich könnte gegen jährlichen Einschluss einer Selbstbeteiligung von 430 € den monatlichen Beitrag meines BestMed Komfort BM4 von 850 auf 650 € senken ... . Welche Auswirkung hätte dies auf meine Altersrückstellung – sprich wie viel weniger würde aufgebaut werden?

    Keine Ahnung. Vermutlich wird Dir noch nicht einmal Deine Krankenversicherung einen so tiefen Einblick in ihre Kalkulation geben.


    Eine Selbstbeteiligung reduziert die Inanspruchnahme der Versicherung offensichtlich erheblich, so daß der grundsätzlich gleiche Tarif mit Selbstbeteiligung typischerweise um ein Mehrfaches der Selbstbeteiligung billiger ist als der Tarif ohne Selbstbeteiligung.


    Haken an der Geschichte: Die Selbstbeteiligung zahlst Du aus der eigenen Tasche. Zumindest bei dem Teil des Tarifs, der einer Basisversorgung entspricht, hilft das Finanzamt mit. Auch zahlt der Arbeitgeber vom Tarif meistens die Hälfte (beim Selbstbeteiligungstarif spart er also mit).


    Mal angenommen, Du hast einen Krankenversicherungstarif mit 600 €/a Selbstbeteiligung, so ist dieser pro Monat 50 € teurer als der Tarif ohne Selbstbeteiligung (sofern Du mehr als 600 € Krankheitskosten im Jahr hast).


    Ich habe dennoch einen solchen Tarif abgeschlossen und somit über viele Jahre Krankenversicherungsbeitrag gespart. Neulich habe ich mal bei der Krankenversicherung angefragt, was es kosten würde, die Selbstbeteiligung von 500 € wegzunehmen. Antwort: Der gleiche Tarif ohne Selbstbeteiligung kostet im Jahr 2500 € mehr. Das habe ich dann nicht weiter verfolgt (und noch nicht einmal gefragt, ob sie für den Tarifwechsel eine Gesundheitsprüfung haben wollten).

  • Oh, vielen Dank - und wie müsste ich dann näherungsweise rechen? Meine Altersrückstellung liegt derzeit bei 680 €, wie würden diese 30 % von 200 € die Altersrückstellung denn ansteigen lassen?

  • Sofern die 200€ der Anteil des Beitrags sind der auf die Alterungsrückstellungen entfällt, wurden diese um 200€ ansteigen. Zusätzlich musst du natürlich eine Verzinsung auf die Rückstellungen annehmen und verrechnen.

  • ... ganz schön komplex, das Thema, ja, nun ist ein anderer Aspekt hinzugekommen, habe ein Abfindungsangebot von meinem Arbeitgeber erhalten, werde nächsten Monat 62, also würde ich 2 Jahre ALG 1 nehmen und dann in Rente, mal schauen ...

  • Hi Achim, lieben Dank ... hab' das Buch gestern bestellt ... mal gespannt, ist ja viel zu bedenken.

    Gern geschehen!


    Ich habe nicht primär an Peter Rannings Buch gedacht (das er vor einigen Jahren mal geschrieben hat), sondern primär an die Webseite, die auch viele Kommentare von Nutzern enthält und vielleicht auch das eine oder andere Update.


    Aber egal: Viel Geld kostet das Buch ja nicht, man kann ja beides lesen. Bücher haben den Vorteil, daß sie das Thema kontinuierlich an einem Stück behandeln. Auf Webseiten wird immer nur ein Aspekt behandelt, dann muß man weiterhüpfen.


    Stimme nicht vorschnell einer Abfindung zu! Möglicherweise ist es eine gute Idee, im Vorfeld einen Arbeitsrechtler zu konsultieren (auch wenn Du ihn selbst bezahlen mußt ...), damit die Sache mit der Abfindung günstig geregelt wird. Es könnte beispielsweise eine Idee sein, Dich gleich freizustellen, aber für den Rest des Jahres formal weiterzubezahlen und so die Abfindung ins Folgejahr zu schieben. Es könnte auch eine Idee sein, Dich erstmal nicht arbeitssuchend zu melden, sondern bezüglich des Arbeitslosengeldes das Dispositionsjahr zu nutzen. Auf die Rente verweisen darf Dich das Arbeitsamt nicht. Prinzipiell ist es günstig, eine Altersrente möglichst früh in Anspruch zu nehmen, weil die vielgeschmähten Abschläge aus politischen Gründen zu knapp bemessen sind. Allerdings bekommst Du nicht gleichzeitig Rente und Arbeitslosengeld. :)


    Lohnarbeit und Rente gehen mittlerweile problemlos, somit ist jeder, der noch mit 63 arbeitet (und nicht mit 64 keks die 45 Jahre voll hat) gut beraten, eine Rente mit Abschlägen zu beantragen. Anderes Thema, anderer Thread. :)


    All das ist natürlich eine Frage, ob eine Frühverrentungswelle durch Euer Unternehmen tobt (Betriebsrat fragen!), die Abfindunen also nach Schema F gehen, oder ob Dein Abfindungsangebot individuell ist, das Du dann vielleicht individuell aushandeln kannst.

  • Hallo Achim,


    wow, das ist aber Deine Passion, Respekt …


    Ja, der Peter Ranning hat in 2025 eine neue Version herausgebracht, daher habe ich dieses bestellt – und auch schon in der Webseite gestöbert.


    Du, ich hätte ein supergutes Gefühl, wenn Du meine Kalkulation mal unter die Lupe nimmst …


    Bin seit 08. 1980 in der Firma, 50 % schwerbehindert, Abfindung (Frühverrentungswelle nach Schema F, Einmalzahlung oder als laufende monatliche Zahlung möglich) beträgt brutto 199.000 €, Bruttogehalt der letzten 12 Monate 8.212 €, Rentenbeitrag jeweils von mir und vom Arbeitgeber 706 €, PKV / P1.050 €, wovon Arbeitgeber Hälfte bezuschusst, Steuerklasse 3, keine kids, ich zahle direkt vom brutto 617 € in 2 Direktversicherungen ein und habe Riestervertrag 162,67 €.

    • bis 30.06. 2025 beziehe ich Gehalt, danach Ausscheidung
    • von Einmalzahlung Abfindung brutto 199.000 bliebe per Fünftelregelung netto 133.000
    • von Arbeitsagentur erhalte ich 3067,20 € dazu 1.050 € für PKV / PPV, 1.130 € werden monatlich in Rentenkasse eingezahlt (80 %)
    • ich bespare weiterhin 617 € in 2 Direktversicherungen Riester mit 162,67 €
    • in 07.2027 gehe ich in Rente,
      • mit 0,8 Rentenpunkten weniger, als wenn ich weiter gearbeitet hätte, da 2 Jahre lang von Arbeitsagentur nur 80 % eingezahlt wird
      • mit 2,4 % Abzug, da ich 8 Monate eher in Rente gehe
      • Ertragsanteil ist 0,5 % geringer, da ich nicht 2028 , sondern schon 2027 gehe

    volle 24 Monate - keine Sperrzeit, keine Ruhendzeit, da ich nach Krebserkrankung in 2023 zwar seit 2024 nicht mehr krankgeschrieben, jedoch noch immer beeinträchtigt bin und mein Arzt mir diesen Schritt nahelegt


    Passt das soweit?


    Und könnte ich statt Fünftelregelung ermäßigten Steuersatz gemäß § 34 EStG bei außerordentlichen Einkünften nutzen? Macht es Sinn, weiterhin 162,67 in Riester und 617 € in 2 Direktversicherungen zu besparen (wenn ich ab 07. 2025 ruhe, erhalte ich in 03. 2028 in Summe beider Direktversicherungen 9.147 € weniger)?

  • Wenn du 33 Monate 617€ nicht zahlst und du nur 9147€ weniger hast, kannst du dir das selber ausrechnen das sich das nicht lohnt. 33x617=20361. Also bleiben dir über 10000€ erhalten wenn du nicht weiter einzahlst.

    Riester muss du gucken was das für ein Vertrag ist und wie du damit am besten umgehst.

    Um zu wissen wieviel Zulagen und Steuerermäßigungen im Vertrag sind kannst du bei der Zulagenstelle nachfragen.

    Nutzen Sie gern unser Kontaktformular.
    Allgemeine, nicht kontextbezogene Kontaktaufnahme mit einem Ansprechpartner des Auftritts
    riester.deutsche-rentenversicherung.de


    Rente, Teilauszahlung von 30% oder förderschädliche Kündigung wären die Optionen die da durchrechnen solltest. Dabei die Steuerlast nicht vergessen vor allem mit Bezug auf deiner Abfindung.

  • Peter Ranning hat in 2025 eine neue Version herausgebracht, daher habe ich dieses bestellt – und auch schon in der Webseite gestöbert.


    Du, ich hätte ein supergutes Gefühl, wenn Du meine Kalkulation mal unter die Lupe nimmst …

    Das kriege ich nicht hin; einerseits bin ich letztlich doch Steuerlaie, zum zweiten braucht man vermutlich noch mehr Daten (und 100% genau kann man das ohnehin nicht ausrechnen). Wirf mal Dein eigenes Excel an und rechne alternativ. Die allererste Frage ist ohnehin: Kannst Du da überhaupt was gestalten?

    Bin seit 08.1980 in der Firma, 50 % schwerbehindert, Abfindung (Frühverrentungswelle nach Schema F, Einmalzahlung oder als laufende monatliche Zahlung möglich) beträgt brutto 199.000 €, Bruttogehalt der letzten 12 Monate 8.212 €, Rentenbeitrag jeweils von mir und vom Arbeitgeber 706 €, PKV / P1.050 €, wovon Arbeitgeber Hälfte bezuschusst, Steuerklasse 3, keine kids, ich zahle direkt vom brutto 617 € in 2 Direktversicherungen ein und habe Riestervertrag 162,67 €.

    Also:

    Frühverrentungswelle nach Schema F: Keine Gestaltungsmöglichkeit für Dich.


    "Einmalzahlung" weiß ich, was "laufende monatliche Zahlung" im Detail bedeutet, ahne ich nicht.


    Einmalzahlung wären 199 T€, also 2 Jahresgehälter Deines Bruttogehalts. Du wirst demnächst mal 62, wenn sie Dich einfach nur weiterbeschäftigen würden, bekämen sie für die 2 Jahresgehälter eines hochbezahlten Angestellten sogar noch eine Arbeitsleistung. Aber offensichtlich müssen sie dringend Stellen abbauen, daß sich das für die Firma trotzdem lohnt. Wenn Du ohnhin nur Däumchen drehen würdest, lohnt sich sogar die Abfindung.


    PKV ist entweder ein sehr teurer Vertrag für Dich allein oder zwei billige Verträge für Dich und Deine Frau, vermutlich ersteres. Ich ahne nicht, ob das Arbeitsamt auch die Prämie Deiner Frau bezuschussen würde (Unten schreibst Du, daß das Arbeitsamt die 1050 € auf das Arbeitslosengeld drauflegen würde).


    Steuerklasse 3 zeigt, daß Du verheiratet bist, die Steuerklasse 3 erhöht das Arbeitslosengeld, das sich am Nettoeinkommen orientiert. Auf die Einkommensteuerschuld hat die Steuerklasse keinen Einfluß. Was Deine Frau verdient, schreibst Du nicht, das bräuchte man aber für die Steuerberechnung.


    Direktversicherungen lohnen sich meistens nicht, Riesterverträge auch nicht. Vermutlich wäre es sinnvoll, die Verträge beitragsfrei zu stellen. Man sollte auch schauen, wann die fällig werden.

    1. Wenn das so ist, ist das so. Ich hätte mir mal durchgerechnet, ob es was bringt, dieses Jahr formal angestellt zu bleiben und erst zum 1.1.2026 auszuscheiden. Das hieße: Dieses Jahr noch weitere 50 T€ zu versteuern (wie bisher auch), im nächsten Jahr dann 150 T€ nach der Fünftelregelung.


    Die Fünftelregelung rechnet man so ähnlich wie einen Progressionsvorbehalt. Man führt zwei Steuerrechnungen aus: Einmal das Gehalt ohne die Abfindung, einmal das Gehalt mit einem Fünftel der Abfindung. Man rechnet den Unterschied der Steuerzahlungen aus. Man verfünffacht diesen und zählt ihn zum Steuerbetrag für das pure Gehalt dazu.


    An dieser Stelle siehst Du, warum man die Rechnung nicht mathematisch sauber durchführen kann: Du spekulierst auf die Steuerzahlung des Jahres 2026, die heute noch überhaupt nicht feststeht. Man würde vermutlich mit der Steuerformel für 2025 rechnen, die gibt eine Annäherung, aber halt nicht den exakten Wert.


    2. Mir scheinen die 133 T€ netto aus 199 T€ brutto ziemlich viel. Ich hätte mehr Steuerabzug erwartet.


    4. Siehe oben. Vermutlich rentieren sich weder die Direktversicherung, noch der Riestervertrag. Ich würde prüfen, ob man diese Verträge beitragsfrei stellen sollte.


    5. Das alles ergibt sich dann daraus. Das Wort "Ertragsanteil" paßt in diesem Zusammenhang nicht, vermutlich meinst Du den steuerpflichtigen Anteil Deiner Rente.


    5b. Ich kenne die Regeln nicht genau genug. Du wirst am 01.07.2025 ganz knapp unter 45 Jahren in der Firma sein. Ob 45 Jahre für Dich als Schwerbehinderten eine Rolle spielen, weiß ich nicht, für einen normalen Angestellten wären sie ein Thema. Meines Wissens zählen in diesem Fall arbeitslose Monate direkt vor der Rente nicht. Man sollte das prüfen, man sollte auch prüfen, ob man eine Rente mit Abschlägen in Kauf nimmt oder die Rente wenige Monate später dann ungemindert bezieht -> Fachmann fragen, z.B. kostenlos in der Rentenberatung.


    7. In dem beschriebenen Paragraphen § 34 EStG wird doch genau die Fünftelregelung beschrieben!


    Wie gesagt: Ich würde mich verschärft einlesen und mir ggf. professionelle Hilfe holen.


    Sofern überhaupt Optionen bestehen, würde ich Alternativrechnungen anstellen.

  • Hallo zusammen,


    lieben Dank für Eure Tipps, öffnen mir die Augen. Die genauen Details und Erklärungen der Abfindung erhalten wir in den nächsten Wochen, mal gespannt.


    Die Nettosumme der Abfindung habe ich über diesen Link errechnet:

    Abfindungsrechner 2025 – Was bleibt nach Abzug von Steuern übrig?

    Hier hatte ich jedoch vergessen, den Jahresverdienst meiner Frau von 30.500 € einzutragen. Wenn ich diesen berücksichtige, komme ich auf eine Nettoabfindung von 123.566 €. Würde dies denn so passen?


    Vertrag PKV ist nur für mich, meine Frau ist gesetzlich versichert. Mit den Direktversicherungen habe ich Quatsch geschrieben, die 9.147 € geringere Ablaufleistung bezieht sich auf nur eine der beiden, mit Beitrag von 295 € - lohnt sich demnach dennoch nicht.