Tagespauschale (Homeoffice) ... Smartsteuer

  • Hallo Forum,

    ich mache in diesem Jahr meine Steuererklärung für das vergangene Jahr 2024 zum ersten Mal selbst und verwende dafür Smartsteuer. Die Software gibt während der Eingabe Tipps und weist mich auf Widersprüche hin. In diesem konkreten Fall weist Smartsteuer mich auf meine Eingabe zur Tagespauschale (Homoeoffice) hin. Den Hinweis verstehe ich nicht.

    Ausgangslage:
    Ich darf mobil arbeiten und würde die Homoeoffice-Pauschale gerne vollständig ausnutzen. Das habe ich mit meinen Angaben entsprechend Screenshot gemacht:

    Ich verstehe den Hinweis nicht:

    Martin hat Angaben zur Tagespauschale als Arbeitnehmer gemacht. Bitte prüfe, ob die Ansetzung der Pauschale in einer anderen Einkunftsart günstiger für Dich ist.


    Das einzige, was mir einleuchten würde ist, dass ich ausserdem an anderer Stelle angegeben habe, 230 Tage im Jahr zur Arbeit gefahren zu sein und Kosten für meine Monatskarte von 559,- angebe. Das Programm sieht da aber keinen Widerspruch.

    Also habe ich im Grunde zwei Fragen:

    1. Was könnte Smartsteuer mit dem Hinweis zum Homeoffice meinen?

    2. Ist es steuerrechtlich ein Widerspruch 210 Tage im Homeoffice zu arbeiten, aber dennoch 230 Tage im Jahr in's Büro zu fahren und eine Monatskarte abzusetzen?

    1000 Danke für Tipps und

    Beste Grüße,

    Martin

  • 2. Ist es steuerrechtlich ein Widerspruch 210 Tage im Homeoffice zu arbeiten, aber dennoch 230 Tage im Jahr in's Büro zu fahren und eine Monatskarte abzusetzen?

    Vom Bauchgefühl her würde ich sagen, ja. Entweder arbeitest du an einem bestimmten Tag im Büro oder eben im Homeoffice. Wie sollte beides gleichzeitig funktionieren?

  • Ich mache in diesem Jahr meine Steuererklärung für das vergangene Jahr 2024 zum ersten Mal selbst und verwende dafür Smartsteuer. Die Software gibt während der Eingabe Tipps und weist mich auf Widersprüche hin. In diesem konkreten Fall weist Smartsteuer mich auf meine Eingabe zur Tagespauschale (Homoeoffice) hin. Den Hinweis verstehe ich nicht.

    :)

    Ausgangslage:
    Ich darf mobil arbeiten und würde die Homeoffice-Pauschale gerne vollständig ausnutzen. Das habe ich mit meinen Angaben entsprechend Screenshot gemacht:

    Das einzige, was mir einleuchten würde, ist, dass ich außerdem an anderer Stelle angegeben habe, 230 Tage im Jahr zur Arbeit gefahren zu sein und Kosten für meine Monatskarte von 559,- angebe. Das Programm sieht da aber keinen Widerspruch.

    Es ist eigentlich nicht die Frage, ob Du die Homeoffice-Pauschale komplett ausnutzen willst, sondern ob die Gegebenheiten passen.

    Entweder arbeitest Du von zuhause (dann kannst Du die 6 €/Tag bei den Werbungskosten ansetzen) oder Du fährst in die Firma (dann kannst Du die Pendelkosten ansetzen). Beides am gleichen Arbeitstag geht zumindest nicht regelmäßig.

    Rechne Dir die Homeoffice-Pauschale für die Tage, an denen Du von zuhause gearbeitet hast (oder überwiegend von zuhause gearbeitet hast), und habe ein Auge auf die Tage, die Du in die Firma gefahren bist. Wenn das nur zwei oder dreimal im Monat war, könnte es sein, daß Dir (je nach Weg) das Finanzamt die Monatskarten nicht als Werbungskosten akzeptiert. Du wärest dann mit Streifenkarten ja billiger weggekommen (und außerdem wäre berufliche und private Nutzung klar getrennt).

    Du kannst natürlich dem Finanzbeamten erklären, daß Du jeden Vormittag von 7 bis 12 von zuhause aus aus arbeitest, aber jeden Nachmittag doch auf 14 Uhr in die Firma fährst und dort bis 17 Uhr bleibst, so daß Du neben der Homeoffice-Pauschale auch noch den Pendelweg hast. Das mußt Du dann aber dem Finanzbeamten plausibel machen und nicht uns. :)

    Ist es steuerrechtlich ein Widerspruch, 210 Tage im Homeoffice zu arbeiten, aber dennoch 230 Tage im Jahr ins Büro zu fahren und eine Monatskarte abzusetzen?

    Ja-a. Würde ich schon so sagen.:)

  • Rechne Dir die Homeoffice-Pauschale für die Tage, an denen Du von zuhause gearbeitet hast, und habe ein Auge auf die Tage, die Du in die Firma gefahren bist. Wenn das nur zwei oder dreimal im Monat war, könnte es sein, daß Dir (je nach Weg) das Finanzamt die Monatskarten nicht als Werbungskosten akzeptiert. Du wärest dann mit Streifenkarten ja billiger weggekommen

    Ist es nicht sowieso unerheblich, wie man den Weg zur Arbeit zurückgelegt hat? Man kann doch so oder so nur die Entfernungspauschale absetzen, oder? Egal ob Fahrrad, Auto, Zug oder Helikopter.

  • Ist es nicht sowieso unerheblich, wie man den Weg zur Arbeit zurückgelegt hat? Man kann doch so oder so nur die Entfernungspauschale absetzen, oder? Egal ob Fahrrad, Auto, Zug oder Helikopter.

    Schon. Aber bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln können auch die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden, (selbst) wenn diese höher als die Entfernungspauschale sind.

  • Schon. Aber bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln können auch die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden, (selbst) wenn diese höher als die Entfernungspauschale sind.

    Genau, es wird immer der größere Wert von tatsächlichen Kosten und Entfernungspauschale genommen.

    Es gibt aber noch einen Sonderfall bei gemischter Nutzung. Sprich wenn man mit dem Auto 5km zum Bahnhof fährt und dann mit dem Zug weiter zur Arbeitsstelle (ab Bahnhof 10km). Die monatlichen Kosten für das Ticket liegen bei 49 Euro, im Jahr also 588. Die Entfernungspauschale für den Weg ab Bahnhof sind 3 Euro pro Tag und man fährt an 150 Tagen auf die Arbeit (Entfernungspauschale gesamt sind 450 Euro). In diesem Fall werden die tatsächlichen Kosten von 588 Euro angesetzt. Hinzu kommen aber die 5km mit dem Auto, also noch einmal 225 Euro pro Jahr. Diese werden tatsächlich zu den 588 Euro hinzugerechnet, sprich die ansetzbaren Kosten für den Arveitsweg liegen bei 813 Euro.

    Disclaimer: Bin kein Steuerberater oder ähnliches und kann hier nur meine Sichtweise als Laie darstellen.

  • Ist es nicht sowieso unerheblich, wie man den Weg zur Arbeit zurückgelegt hat? Man kann doch so oder so nur die Entfernungspauschale absetzen, oder? Egal ob Fahrrad, Auto, Zug oder Helikopter.

    Unser Steuerrecht ist ein Quell steter Auseinandersetzungen. Zeig mir den Stpfl., der nicht wie ein Löwe für seine Werbungskosten kämpft!

    Ich hätte oben ja gesagt: Home-Office-Pauschale und Pendelstrecke am gleichen Tag geht nicht. Eine Internetrecherche ergab: Geht doch, muß nur der größere Teil der Arbeitszeit zuhause erledigt sein. Ob das Finanzamt das glaubt, wenn man angibt, daß man diesen Stunt täglich ausführt? Keine Ahnung. Wird schon einen geben, der das so macht und vor Gericht dann durchsetzt.

    Beim Pendelweg kann man entweder die Entfernungspauschale absetzen oder die echten Kosten. Eine Öffi-Zeitkarte kann teurer sein als die Entfernungspauschale, darf man trotzdem absetzen.

    Ich ahne nicht, was das Finanzamt sagt, wenn der Stpfl. nur einen Tag in der Woche mit der Öffi-Zeitkarte zur Arbeit fährt (oder gar nur einen Tag pro Monat). Die KI sagt, wenn man angebe, daß man eigentlich häufiger zur Arbeit fahren wollte und sich daher die vergleichsweise teure Zeitkarte gekauft habe, könne man sie absetzen. Grundsätzlich ist eine Öffi-Zeitkarte ja eine gemischte Ausgabe, die nicht klar dem beruflichen oder dem privaten Bereich zugeordnet werden kann. Was das Finanzamt daraus macht, sieht man dann.

    Ich sehe gerade, daß Meins23 einen anderen Spezialfall nennt.

    Deutsches Steuerrecht ist halt vielfältig und farbig. :)

  • Achja, noch ein kleiner Nachtrag zum Thema Entfernungspauschale und tatsächliche Kosten für den ÖPNV.

    Für den Arbeitsweg mit dem ÖPNV gibt es einen Höchstbetrag bei der Entfernungspauschale von 4.500 Euro. Dieser Höchstbetrag kann jedoch überschritten werden, wenn die tatsächlichen Kosten für das Ticket nachweisbar höher sind (z.B. mit einer Bahncard 100). Außerdem können noch die (oben schon erwähnten) Fahrten mit dem Auto zum Bahnhof angesetzt werden.

  • Danke, grundsätzlich beantwortet das meine Frage schon.

    Grundsätzlich geht beides am selben Tag. Aber man muss den konkreten Fall glaubwürdig erklären können.

    Wenn das FA maximal 210 Tage im Homeoffice anerkennt, das Jahr aber aus ca. 230 Arbeitstagen besteht, muss das FA ja davon ausgehen, dass ich 20 Tage in's Büro fahre, oder?

    Dass mir dafür keine ÖPNV-Jahreskarte anerkannt wird, liegt auf der Hand.

  • Gib einfach die Homeoffice- und Bürotage wahrheitsgemäß an, dann paßt das schon mit dem Finanzamt. Die Wahrheit mag manchmal etwas ungenau sein, in sich schlüssig ist sie aber immer.

    Bitte berichte uns, was schließlich dabei herausgekommen ist!

  • Danke für Eure Tipps ...

    Meine Wahrheit sieht jetzt so aus, dass ich grundsätzlich Homeoffice mache (195 Tage statt 210 in 2024) und Freitags regelmässig nachmittags (40 Tage in 2024) für einen Präsenztermin mit dem ÖPNV in's Office fahre.

    Mit Einzelfahrscheinen würde ich auf ca. 35€ kommen, habe aber ein Jobticket (über den AG bezogene Monatskarte) für ca.45€.

    Ich halte das für glaubwürdig. Kann natürlich immernoch sein, dass das FA mein Jobticket nicht anerkennt weil es teurer ist als Einzelfahrscheine.

    schöne Grüsse,

    martin

  • Und weshalb kann man bei Fahrten mit dem eigenen PKW nicht die tatsächlichen Kosten geltend machen? Gerecht scheint das alles nicht zu sein.

    Das sehe ich anders. Und ich unterstütze auch nicht, dass der Steuerzahler noch mehr als jetzt schon diejenigen subventionieren soll, die vergleichsweise günstig auf dem Land wohnen, aber mit dem Auto in die Städte einpendeln.

    Dann sind nämlich diejenigen noch mehr dummen, die vergleichsweise teuer in städtischen Gebieten wohnen, aber maximal ein Deutschlandticket abzusetzen haben - während das Umland die Straßen verstopft und verpestet; ein bisschen überspitzt ausgedrückt.

  • Dann sind nämlich diejenigen noch mehr dummen, die vergleichsweise teuer in städtischen Gebieten wohnen, aber maximal ein Deutschlandticket abzusetzen haben - während das Umland die Straßen verstopft und verpestet; ein bisschen überspitzt ausgedrückt.

    Naja, so lange weiterhin der Grundsatz "tatsächliche Kosten, mindestens die Entfernungspauschale" greift, ist es ja erstmal okay. Wenn du für das Ticket 708 Euro im Jahr zahlst, dein Weg zur Arbeit aber einmal quer durch die Stadt ist und die einfache Entfernung 12 km beträgt, liegt die Entfernungspauschale mit 220 Arbeitstagen bei 792 Euro. Du kannst also 84 Euro mehr absetzen, als du als echte Kosten hast. Und du kannst das Ticket noch privat nutzen.

    Beim Auto könnten ja nur die Kosten abgesetzt werden, die tatsächlich mit dem Arbeitsweg zusammen hängen. Das ist in meinen Augen ein extrem bürokratischer Aufwand, da ja vor allem die Fixkosten verteilt werden müssen. Und dann will bestimmt einer noch über den Anteil der Kraftstoffkosten diskutieren, weil der Weg zur Arbeit ja deutlich hügeliger ist und somit der Verbrauch überm Durchschnitt liegt ...