Sparer-Freibetrag 2023 - 1.000,-- Euro ???
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Lothar-Pfad -
26. März 2025 um 06:56 -
Erledigt
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Evtl weil du bei einer deiner Banken einen entsprechenden Freistellungsauftrag hinterlegt hast, welche auch genutzt wurde?
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...ja, dem ist so; ich hatte bei BHW einen Freistellungsauftrag von 750,-- Euro; in 2023 erbrachte mir das dortige Bausparguthaben 524,-- Euro Guthaben-Zinsen! Die sind auch n den Kapitalerträgen insgesamt enthalten. Dann stimmt das docht nicht, weil unterm Strich doch nur 267,-- Euro über dem zustehenden Freibetrag von 1.000,-- Euro an Erträgen kamen!?!?!?!?
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Wie wäre es, wenn du bei deinem zuständigen Finanzamt anrufst, dich mit deinem Sachbearbeiter verbinden lässt und diese Frage dort platziert? Der Sachbearbeiter muss dir diese Frage beantworten und sollte wissen, wieso er da nicht die vollen 1.000 Euro angesetzt hat. Wir hier können nur Mutmaßungen anstellen.
Vielleicht hast du auch einfach etwas falsch eingetragen (z.B. Kapitalerträge erklärt, den dazugehörigen in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag aber nicht in Zeile 16, sondern in Zeile 17 erfasst). Aber auch das wird dir nur der Sachbearbeiter sagen können.
Gleiches gilt natürlich auch für eine Sachbearbeiterin.
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Damit wir hier überhaupt irgendwas nachvollziehen könnten, müsstest du schon auch noch
angeben, was du dem FA übermittelt hast. Sollte das über Elster gemacht worden sein, kann man sich dazu eine PDF herunterladen.
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...danke allerseits; letzte KAP-Anlage vor Jahrzehnten ausgefüllt...
...deswegen dusselig an falscher Stelle angekreuzt bzw. garnicht (z.B. Günstigerprüfung); die nette SB´in beim Finanzamt nimmt sich der Sache an!
Besten Dank dennoch auch hier an dieser Stelle!
Gruß
L.
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... danke allerseits; letzte KAP-Anlage vor Jahrzehnten ausgefüllt...
... deswegen dusselig an falscher Stelle angekreuzt bzw. garnicht (z.B. Günstigerprüfung); die nette SB´in beim Finanzamt nimmt sich der Sache an!
Günstigerprüfung kann man immer ankreuzen (Meines Erachtens gehört der Eintrag weg, der Computer des Amts sollte das immer prüfen). Sie wird in Deinem Fall aber nichts bringen, Du versteuerst etwas zuviel dafür. Die Steuerkurve in in diesem Bereich aber flach, der Unterschied zwischen Abgeltungsteuer und Regelbesteuerung ist hier sehr gering (wenige Euro).
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Hallo Achim, besten Dank für Deine Info; bin ich denn jetzt richtig dahinter gestiegen und ist es so, dass die Günstigerprüfung checkt, ob ich besser damit fahre, dass der "Überhang" nach 1.000,-- Freibetrag mit 25 % oder dem jeweiligen persönlichen Steuersatz belegt wird. Ich dachte bisher, dass Kapitalerträge IMMER mit 25 % Steuern belegt werden, unabhängig von dem persönlichen Steuersatz. Aber das ist dann wohl ein Trugschluss gewesen....
Gruß
L.
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Die Günstigerprüfung checkt, ob ich besser damit fahre, dass der "Überhang" nach 1.000,-- Freibetrag mit 25 % oder dem jeweiligen persönlichen Steuersatz belegt wird.
In diesem Fall ist das so (etwa). Es gibt auch verschiedene andere Günstigerprüfungen im Steuerrecht.
Übrigens: Auf Kapitalerträge wird zwingend Soli erhoben. Ich sage daher immer, sie würden mit 26,375% besteuert (Das sind 25% plus Soli) und nicht mit 25%. Mit Kirchensteuer wird es superkompliziert, da gibts für verschiedene Bundesländer sogar unterschiedliche Steuersätze.
Ich habe hier ein Excel-Blatt, bei dem ich die zwei relevanten Parameter "zu versteuerndes Einkommen" und "Kapitalerträge über dem Freibetrag" eingeben kann.
Im Steuerjahr 2024 zahlte man für 1000 € Kapitalerträge über den Freibetrag 263 € Steuer, wenn man 23.000 € zu versteuerndes Einkommen hatte. Hatte man 23.500 € zu versteuerndes Einkommen, kosteten 1000 € mehr/Kapitaleinkünfte 265 € Steuer. Per Abgeltungsteuer versteuert kosteten 1000 € Kapitaleinkünfte 263,75 €.
Generell sind die Unterschiede nicht groß, solange man sich an den Grenzen bewegt. Wieviel es im Einzelfall ausmacht, muß man im Einzelfall ausrechnen.
Ich dachte bisher, dass Kapitalerträge IMMER mit 25 % Steuern belegt werden, unabhängig von dem persönlichen Steuersatz. Aber das ist dann wohl ein Trugschluss gewesen ...
Wenn einer überhaupt kein Erwerbseinkommen hat, stellt er sich mit der Regelbesteuerung (also "Günstigerprüfung" angekreuzt) von Kapitaleinkünften bis um die 70.000 € (!) günstiger als mit der Abgeltungsteuer. Das ist natürlich ein Extremfall, aber gerade hier im Forum schreibt immer mal wieder einer, daß er nun Privatier sei und von seinen Kapitaleinkünften lebe. Bei solchen Leuten kommt diese Rechnung vor.
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ist es so, dass die Günstigerprüfung checkt, ob ich besser damit fahre, dass der "Überhang" nach 1.000,-- Freibetrag mit 25 % oder dem jeweiligen persönlichen Steuersatz belegt wird.
Ich heiße zwar nicht Achim, antworte aber trotzdem.
Genau so ist es. Die Abgeltungssteuer ist eine "flache" Steuer, sprich egal wie viel versteuert wird, es sind immer 25%. Bei der Einkommensteuer handelt es sich aber um eine "progressive" Steuer, sprich je größer das zu versteuernde Einkommen, desto höher der Grenzsteuersatz. Wenn durch das normale Einkommen schon der Grenzsteuersatz über 25% liegt, lohnt sich die Günstigerprüfung nicht. Weil jeder zusätzliche Euro im zvE wird mit mehr als 25% besteuert.
Liegt der Grenzsteuersatz aber unter 25%, dann kann die Günstigerprüfung ergeben, dass eine Besteuerung der Kapitalerträge eine geringere Steuerlast mit sich bringt. Die den Freibetrags übersteigenden Gewinne (z.B. 100 Euro) werden dann nicht mit 25% besteuert, sondern mit einem Durchschnittssatz von 20%. Somit bekommst du 5 Euro der Steuer erstattet.
Gerade bei Kindern ohne Erwerbseinkommen sind Kapitalerträge bis über 10k im Jahr möglich, ohne dass Steuern anfallen. Allerdings muss dann auf die Versicherungspflichtgrenze geachtet werden, ab der man aus der Familienversicherung fliegt. Die dürfte irgendwo zwischen 7k und 8k liegen, wenn ich es richtig im Kopf habe.
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...danke allerseits; letzte KAP-Anlage vor Jahrzehnten ausgefüllt...
...deswegen dusselig an falscher Stelle angekreuzt bzw. garnicht (z.B. Günstigerprüfung); die nette SB´in beim Finanzamt nimmt sich der Sache an!
Besten Dank dennoch auch hier an dieser Stelle!
Gruß
L.
Das Häkchen bei Günstigerprüfung tut nie weh, wenn man es setzt. Wenn man es weglässt, kann es wehtun.
Es sieht für mich so aus, als wären da auch Einträge in den Zeilen verrutscht. Entweder bei dir im Formular oder im Finanzamt, wenn du die Erklärung auf Papier eingereicht hast und sie übertragen mussten.
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Die Abgeltungssteuer ist eine "flache" Steuer, sprich: egal, wie viel versteuert wird, es sind immer 25%.
Bei der Einkommensteuer handelt es sich aber um eine "progressive" Steuer, sprich: je größer das zu versteuernde Einkommen, desto höher der Grenzsteuersatz.
Wenn durch das normale Einkommen schon der Grenzsteuersatz über 25% liegt, lohnt sich die Günstigerprüfung nicht. Weil jeder zusätzliche Euro im [zu versteuernden Einkommen] mit mehr als 25% besteuert wird.
Liegt der Grenzsteuersatz aber unter 25%, dann kann die Günstigerprüfung ergeben, dass eine Besteuerung der Kapitalerträge eine geringere Steuerlast mit sich bringt.
Die den Freibetrag übersteigenden Gewinne (z.B. 100 Euro) werden dann nicht mit 25% besteuert, sondern
mit einem Durchschnittssatz von 20%.... sondern mit dem normalen progressiven Steuersatz.
Was das bringt, mußt man sich im Einzelfall ausrechnen. Den verblüffenden Extremfall (kein "normales" Einkommen) habe ich oben ja bereits genannt.
Bei Kindern ohne Erwerbseinkommen sind Kapitalerträge bis über 10k im Jahr möglich, ohne dass Steuern anfallen. Allerdings muss dann auf die
VersicherungspflichtgrenzeEinkommensgrenze geachtet werden, ab der man aus der Familienversicherung fliegt. Die ...... liegt im Jahr 2025 bei 535 € im Monat, also 6420 € im Jahr (plus 1000 € Sparerfreibetrag, den natürlich auch jedes Kind hat), zusammen also 7420 €. Der steuerliche Grundfreibetrag läge bei um die 12.000 €; den könnte ein privat krankenversichertes Kind ausnutzen (plus wiederum 1000 € Sparerfreibetrag).
Das Häkchen bei Günstigerprüfung tut nie weh, wenn man es setzt. Wenn man es weglässt, kann es wehtun.
Man muß in diesem Fall halt auch die Anlage KAP einreichen (was ich schon viele Jahre nicht mehr tue.
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Man muß in diesem Fall halt auch die Anlage KAP einreichen (was ich schon viele Jahre nicht mehr tue.
Ja. Und mit allen Erträgen.
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Man muß in diesem Fall halt auch die Anlage KAP einreichen.
Ja. Und mit allen Erträgen.
Just das spare ich mir halt.
Jeder macht seine Steuererklärung selbst.
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Die den Freibetrags übersteigenden Gewinne (z.B. 100 Euro) werden dann nicht mit 25% besteuert, sondern mit einem Durchschnittssatz von 20%. Somit bekommst du 5 Euro der Steuer erstattet.
... sondern mit dem normalen progressiven Steuersatz.
Was das bringt, mußt man sich im Einzelfall ausrechnen. Den verblüffenden Extremfall (kein "normales" Einkommen) habe ich oben ja bereits genannt.
Dass hier der progressive, persönliche Steuersatz genommen wird, ist mit klar. Mit ging es nur um die Auswirkung des geringeren Grenzsteuersatz und dass somit die Kapitalertrage quasi mit durchschnittlich (das wäre wohl die bessere Wortwahl gewesen) 20% versteuert werden, sprich die effektive Besteuerung auf die Kapitalerträge beträgt 20%.
Ansonsten Danke für die Klarstellung der Wettgrenzen, ab denen ein Kind nicht mehr in der Familienversicherung der GKV mitversichert werden kann. Hatte die nur grob im Kopf und ehrlich gesagt keine Lust, die noch zu googlen.