Rürup Beiträge geltend machen

  • Liebe Community,

    Im Rahmen der aktuell gültigen Rechtslage, ist man ab einem Bruttolohn von 100.000€ verpflichtet seinen Eltern zur Pflege beizutragen. Nun stellt sich mir als Selbstständiger die Frage wie der Bruttolohn im Fall von Selbstständigkeit Anwendung findet. Ist es etwa der Gewinn vor Steuern? Und falls ja, besteht dann die Möglichkeit durch z.B. Rürup Beiträge für die Altersvorsorge diesen zu senken um ggf. Unter die 100.000€ pro Jahr zu kommen?


    Besten Dank

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Diesen Artikel habe ich schon gelesen, Dankeschön. Darin ist die Rede vom jährlichen Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des vierten Buches. Meine Frage zielt darauf ab, ob die Beiträge zur Rürup Rente dazu beitragen können dieses Gesamteinkommen gegebenenfalls auch unter 100.000€ zu senken.

  • Ich kann das für Elternunterhalt nicht sagen, aber an anderen Stellen (Kindsunterhalt, Jugendhilfe…) wird das Gesamtbrutto genommen (bei Angestellten das vor möglichen Entgeltwandlungen plus sonstige Einkünfte wie Kapitalerträge) und von diesem Gesamtbrutto alles mögliche abgezogen (Krankenversicherung, Altersvorsorge gesetzlich, betrieblich, privat) und anderes mehr.


    Das scheint nach meiner Kurzrecherche auch beim Elternunterhalt so zu sein.


    Es gibt ein neues Urteil, was einen ordentlich großen Selbstbehalt als angemessen sieht:

    Elternunterhalt - Frage der Höhe des angemessenen Selbstbehalts
    Ein wegweisender Beschluss des Oberlandesgerichts München sorgt für Aufsehen: Kinder mit einem Nettoeinkommen von bis zu 5.500 Euro monatlich müssen keinen…
    www.familienrechtsiegen.de


    Die Regelungen zum Unterhalt für Kinder sind sehr kleinteilig festgelegt. Ähnliches habe ich für den Elternunterhalt nicht gefunden. Das spricht dafür, dass das Sozialamt nach eigenem Wissen rechnet und fordert. Daher würde ich als Betroffener zumindest mal eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.