Ob die Steuervergünstigungen höher sind als die Zulagen ist völlig egal. Du zahlst beides zurück..
Vielen Dank für Deine Antwort. Doch ist das richtig?
Wenn die Steuervergünstigungen höher sind als die Zulagen, wird laut Stuerbescheid die Zulage, die direkt in den Vertrag überwiesen wird, am Ende der Einkommensteuerberechnung wieder hinzuaddiert, sprich man erhält keine Zulage. Also warum muß man dann bei Kündigung die Zulage ebenfalls zurückzahlen?