Freiwillig gesetzlich versichert >>> Steuererstattung beitragspflichtig?

  • Hallo,

    vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet.

    Zählt eine Steuererstattung im Rahmen der Einkommensteuer zum beitragspflichtigen Einkommen?

    Freue mich über jede Antwort.

    Vielen Dank!

  • Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet.

    Bei einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag vom Bruttoeinkommen berechnet. Wenn der Versicherte etwas absetzen kann (etwa für den Weg zur Arbeit), kann er dies als Werbungskosten absetzen und zahlt keine Steuer davon - wohl aber Krankenkassenbeitrag.

    Die Steuer spielt also (beim Bezahlen und beim Erstatten) für den Krankenkassenbeitrag keine Rolle.