Freiwillig gesetzlich versichert >>> Steuererstattung beitragspflichtig?

  • Hallo,

    vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

    Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet.

    Zählt eine Steuererstattung im Rahmen der Einkommensteuer zum beitragspflichtigen Einkommen?

    Freue mich über jede Antwort.

    Vielen Dank!

  • Super, vielen Dank für Eure Antworten!


    Falls jemand noch eine Website kennt, wo man da noch weitere Infos findet, freue ich mich sehr über eine Info.

  • Super, vielen Dank für Eure Antworten!


    Falls jemand noch eine Website kennt, wo man da noch weitere Infos findet, freue ich mich sehr über eine Info.

    Du könntest die von der Krankenkasse nehmen. Und dich dann im Zweifelsfall mit denen in Verbindung setzten.

  • Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet.

    Bei einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag vom Bruttoeinkommen berechnet. Wenn der Versicherte etwas absetzen kann (etwa für den Weg zur Arbeit), kann er dies als Werbungskosten absetzen und zahlt keine Steuer davon - wohl aber Krankenkassenbeitrag.


    Die Steuer spielt also (beim Bezahlen und beim Erstatten) für den Krankenkassenbeitrag keine Rolle.