Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag vom beitragspflichtigen Einkommen berechnet.
Zählt eine Steuererstattung im Rahmen der Einkommensteuer zum beitragspflichtigen Einkommen?
Freue mich über jede Antwort.
Vielen Dank!