Gerade finde ich ein Dokument bei TR, Datum von heute auf dem Schreiben selbst. Bis morgen ist zu entscheiden, ob man an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen wird. 😁
Hey, man ist 24/7 online😎
Gerade finde ich ein Dokument bei TR, Datum von heute auf dem Schreiben selbst. Bis morgen ist zu entscheiden, ob man an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen wird. 😁
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https://www.comdirect.de/inf/anleihen/XS2695009998
Normalerweise musst du wenige Tage nach deinem Kauf eine Steuererstattung auf die von dir gezahlten Stückzinsen bekommen.
Das kann so sein - aber das muss nicht so sein.
Ich kenne das bei von einer Filialbank so, dass (zumindest in der Vergangenheit) die gezahlten Stückzinsen mit der nächsten Zinszahlung einer Anleihe verrechnet wurde. Es konnte auch eine andere Anleihe sein, bei der der Zinstermin nach dem Kauf liegt.
Anderenfalls, wenn hier der Betrag nicht verrechnet wurde, dann findest man die (gezahlten) Stückzinsen in der nächsten Steuerbescheinigung und kann sich die zuviel gezahlten Steuern über die Einkommensteuer zurückholen.
Das ist zwar nicht kundenfreundlich, aber der Betrag wäre nicht verloren.
Das kann so sein - aber das muss nicht so sein.
Aktuelle Testung ergab: Trade Republic und die Deutsche Bank machen das so…
Bei Trade Republic gleich am nächsten Tag der korrekte Betrag gut gebucht.
Geht also nach langen Anlaufschwierigkeiten.
Normalerweise musst du wenige Tage nach deinem Kauf eine Steuererstattung auf die von dir gezahlten Stückzinsen bekommen.
Vorausgesetzt, Du hast im laufenden Jahr bereits Kapitalertragsteuer bezahlt.
Das kann so sein - aber das muss nicht so sein.
Ich kenne das bei von einer Filialbank so, dass (zumindest in der Vergangenheit) die gezahlten Stückzinsen mit der nächsten Zinszahlung einer Anleihe verrechnet wurde. Es konnte auch eine andere Anleihe sein, bei der der Zinstermin nach dem Kauf liegt.
Klar.
Wenn Du im laufenden Jahr bereits Kapitalertragsteuer bezahlt hast und zahlst dann Stückzinsen (Die sind ein negativer Ertrag), dann bekommst Du entsprechend Kapitalertragsteuer zurück. Wenn nicht, wandern dieselben in den Verlusttopf Sonstiges. Erhältst Du dann einen positiven Ertrag (Zinsen ...), wird zunächst der Verlusttopf ausgeglichen, Du zahlst solange auf positive Erträge also keine Steuer, bis der Verlusttopf aufgebraucht ist.
Es kann also schon sein, daß es so gewesen ist, wie Du schreibst. Das paßt ins System.
Anderenfalls, wenn hier der Betrag nicht verrechnet wurde, dann findest man die (gezahlten) Stückzinsen in der nächsten Steuerbescheinigung und kann sich die zuviel gezahlten Steuern über die Einkommensteuer zurückholen.
Das ist zwar nicht kundenfreundlich, aber der Betrag wäre nicht verloren.
Es gibt da auch wieder massenhaft Konstellationen. Manchmal geht es, manchmal geht es nicht, manchmal verliert man den Sparerfreibetrag. Das führt im Detail hier zu weit.
Hallo Tomarcy
entsprechend deiner Information mit der BaFin habe ich dem Service Trade Republic eine Nachricht zu meinem festem Entschluss, die BaFin ob der nebulösen Praktiken bei Anleiheprodukten zu informieren und um Aufklärung zu bitten.
Geschehen am 30.04.25 / Antwort heute: Wir bitten noch um Geduld bis zum 12. Mai 2025. Bis dahin geht der TR Service von einer Klärung aus.
Hey - das ist mal ne Antwort
Ich informiere gern, wenn tatsächlich etwas ist Bewegung oder gar Klärung kommt.
auf bald