Anmeldung als Freier Mitarbeiter bei Nachhilfeinstitut

  • Hallo,

    seit einer Weile gebe ich bereits Nachhilfe und habe bei zwei Nachhilfeinstituten einen Vertrag als Freier Mitarbeiter, was bedeutet, dass ich Ende des Monats selbst

    Honorarrechnungen über die geleisteten Stunden schreibe und mir dieses Honorar von den beiden Nachhilfeinstituten überwiesen wird.

    Diese Tätigkeit übe ich neben einer Teilzeittätigkeit als Schulbegleiter (regulär sozialversicherungspflichtig) und einem Minijob bei einem Kiosk aus.


    Was muss ich bei der Anmeldung der freien Mitarbeit beim Finanzamt beachten?

    Ist der jährliche Grundfreibetrag aufgrund des niedrigen Honorars 2024 hier noch relevant, trotz meiner anderen Beschäftigungsverhältnisse?


    Meine Honorareinnahmen aus der Nachhilfetätigkeit beliefen sich 2024 auf lediglich ca. 2000€


    Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe!

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Bist du sicher, dass das selbstständig ist?


    Dazu gab es bei Spiegel Online vor Kurzem ein paar ausführliche Artikel. Für viele angebliche Freiberufler kam das dicke Ende in Form einer Nachzahlung von SV-Beiträgen.

  • Ein nicht unerheblicher Teil der Dozenten, Lehrer usw. , die laut Vertrag als selbständig tätig geführt werden, arbeiten wie Angestellte (Weisungsgebundenheit, Integration in den Betriebsablauf, ...) und daher kann eine Prüfung ergeben, dass ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt.

    In der Regel endet das recht teuer für den Auftraggeber/Arbeitgeber als Schuldner des Gesamtsozialversicherungsbeitrages.