Hallo,
seit einer Weile gebe ich bereits Nachhilfe und habe bei zwei Nachhilfeinstituten einen Vertrag als Freier Mitarbeiter, was bedeutet, dass ich Ende des Monats selbst
Honorarrechnungen über die geleisteten Stunden schreibe und mir dieses Honorar von den beiden Nachhilfeinstituten überwiesen wird.
Diese Tätigkeit übe ich neben einer Teilzeittätigkeit als Schulbegleiter (regulär sozialversicherungspflichtig) und einem Minijob bei einem Kiosk aus.
Was muss ich bei der Anmeldung der freien Mitarbeit beim Finanzamt beachten?
Ist der jährliche Grundfreibetrag aufgrund des niedrigen Honorars 2024 hier noch relevant, trotz meiner anderen Beschäftigungsverhältnisse?
Meine Honorareinnahmen aus der Nachhilfetätigkeit beliefen sich 2024 auf lediglich ca. 2000€
Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe!