Hey Saidi: Wie die selbstgenutzte Immobilie in die Vorsorge fürs Alter einrechnen?

  • Wir wohnen ganz klassisch als Familie in einer Doppelhaushälfte, die wir vor 10 Jahren gekauft haben und fröhlich abzahlen, das sollte deutlich vor der Rente erledigt sein. Nun frage ich mich, wie ich eigentlich die Immobilie in meine Altersvorsorge/-lücke mit reinrechnen darf. Einerseits muss ja Geld zur Seite gelegt werden für Renovierung, andererseits spare ich mir die Miete. Vielleicht will ich die Immobilie aber auch verkaufen und dann in eine altersgerechte 3-Zimmer-Wohnung umziehen? Ich fände es super, wenn ihr zu dem Thema mal was im Podcast machen könntet!


    Den Podcast kann man wirklich super mal neben der Hausarbeit, beim Radfahren, Joggen und so weiter hören, vielen Dank dafür!

  • Nun ja, bei der Altersvorsorge/-lücke geht es ja darum, was Du im Alter benötigst und wieviel davon durch Deine Alterseinkünfte gedeckt wird. Klassischerweise sind dies die Rente, eine betriebliche und eine privater Altersvorsorge, wie auch immer diese aufgebaut sind.


    Nun ist es ja so, dass Du Kosten fürs Wohnen hast, sei es eine Miete oder die Unterhaltung des Wohneigentums, ersteres ist üblicherweise teurer als letzteres (oft Verhältnis 3:1). Diese Situation ändert sich durch Eintritt in die Rente ja nicht, sollte also als konstant beim Übergang in die Rente bleiben.


    Solltest Du während der Rente das Haus verkaufen, ändert sich die Situation natürlich, weil Du dann möglicherweise einen größeren Kapitalstock hast, der dann wieder zu den monatlich verfügbaren Geldern hinzukommt.

  • Nun ist es ja so, dass Du Kosten fürs Wohnen hast, sei es eine Miete oder die Unterhaltung des Wohneigentums, ersteres ist üblicherweise teurer als letzteres (oft Verhältnis 3:1). Diese Situation ändert sich durch Eintritt in die Rente ja nicht, sollte also als konstant beim Übergang in die Rente bleiben.

    Ich würde die gesparte Miete auch nicht als „Einkommen“ rechnen, sondern sie sich in dem niedrigeren Bedarf im Alter niederschlagen lassen.


    Wo in der Kalkulation normalerweise


    Bedarf für Miete: X


    stehen würde, steht statt dessen


    Bedarf für Instandhaltungsrücklage: Y


    und das bringt einen Vorteil, weil i. d. R. Y < X.

  • MiriMa

    Die Redaktion von Finanztip dürftest Du auf diesem Wege kaum bis gar nicht erreichen. Das ist nur ein angehängtes Forum in dem an solchen Finanz-Themen interessierte Laien - wie meine Wenigkeit - diskutieren.



    Nun frage ich mich, wie ich eigentlich die Immobilie in meine Altersvorsorge/-lücke mit reinrechnen darf.

    Das spezielle Thema ist stets eine Rechnung im Einzelfall und - aus meiner Sicht - ein eher komplexes und auch (sehr) abhängig von "Deiner" Immobilie und "Deinem" Wohnort (Region).


    Nur am Rande aber in dem Kontext: Manche Menschen mit Wohneigentum haben gar keine Rentenlücke bzw. Versorgungslücke, weil die häufige Melange aus Rente/Pension, bAV und privater gebundener AV plus freiem (Spar)Vermögen eine finanziell auskömmliche ist. Einerseits.


    Nach meinen Erfahrungen spielen aber insbesondere die beiden Aspekte Wohnen und Krankenversicherung - im Normalfall - im Alter eine gewisse bis erhebliche Rolle, weil zum einen jeder Menschen irgendwie wohnen und auch krankenversichert sein muß und zum anderen es sich um monatlich wiederkehrende Zahlungen (sozusagen also "Dauerschuldverhältnisse") handelt, die - je nach Konstellation - (ziemlich) ins Budget (des jedenfalls "Otto Normalverbrauchers" als Ruheständler) schlagen können ("PKV vs KVdR" und "Mieter in einer teuren Gegend vs Haus/Wohneigentümer mit lastenfreie selbst genutzter Immobilie"). Zudem steigen die Beiträge für die Krankenversicherung (sei es GKV oder PKV) oberhalb der Inflationsrate - Ähnliches kann in attraktiven Gegenden und Regionen für Mieten gelten. Andererseits.


    Eine Binse: Kein Mensch wohnt in der Regel kostenfrei. Der Mieter zahlt Miete + NK-VZ und der Eigentümer hat zwar keine Miete aber ein Hausgeld, welches logischerweise höher ist als die NK-VZ des Mieters (da dort u. a. eine Instandhaltungsrücklage enthalten ist). Der Hauseigentümer muß/darf diese selbständig bilden, in WEGs (also bei ETWs) entscheidet dies betreffs der monatlichen Höhe bis zu einem gewissen Grad die Gemeinschaft eigenständig mit Stimmenmehrheit.


    Schon dabei gibt es große bis riesige Unterschiede. Habe selbst Wohnungen, in denen noch niemals eine Sonderumlage angefallen ist, das Gemeinschaftseigentum wurde dennoch top instandgehalten und zudem ist ein siebenstelliger Betrag in der Rücklage vorhanden - aber auch solche, in denen regelmäßig Sonderumlagen (vier- und fünfstellige) anfallen, weil keine adäquate Instandhaltungsrücklage aufgebaut wurde (typische Konstellation: Älteres Haus, welches erst später via Abgeschlossenheitsbescheinigung in ETWs umgewandelt wurde - also eine "junge" WEG, in der die Zeit fehlte eine adäquate Instandhaltungsrücklage für ein "älteres" Haus aufzubauen). Daher kann ich jedem nur empfehlen sich vor dem Kauf einer Wohnung mit diesem Themenkomplex zu beschäftigen (Höhe der Instandhaltungsrücklage, Zustand, Baujahr, anstehende Instandhaltungen und Sanierungen, Qualität der Hausverwaltung, Protokolle der letzten drei bis fünf WEG-Versammlungen einsehen (ggf. auch mehr) usw.).

    Wir wohnen ganz klassisch als Familie in einer Doppelhaushälfte,

    Als Hauseigentümer muß man selbst eine entsprechende Rücklage aufbauen - ist aber freier in der Entscheidung wann und wie Instandhaltungen durchgeführt werden (von dringenden Notfällen abgesehen; Beispiel: Dach undicht und es regnet ins Haus) - im Gegensatz zu einer ETW innerhalb einer WEG, da entscheidet die Gemeinschaft. Deine "richtige" adäquate Instandhaltungsrücklage hängt von Deinem Einzelfall (DHH) ab (also Alter, Zustand, Ausstattung (Balkon, Terrasse etc.), Wohnfläche, ggf. Garage(n), Grundstückgröße usw.). Einen Anhaltspunkt für eine Rechnung bietet der Ansatz in Nr. 4 von WorriedDad. Die eingesparte Miete ist schon deshalb kein Einkommen, weil davon die laufende Instandhaltung abzuziehen ist (in der Regel sollte der Vorteil der Mietfreiheit den Bedarf an Instandhaltung übersteigen).


    Dazu kommt noch, daß es den (einen) Wohnungs- und Immobilienmarkt Deutschland nicht gibt. Es gibt Regionen mit signifikantem Leerstand (bis zu zwei Millionen Wohnungen stehen aus unterschiedlichen Gründen leer (in strukturschwachen Gegenden meist mangels Nachfrage) und solche in denen auf ein Mietangebot nach wenigen Stunden schon 200 oder mehr Anfragen eingegangen sind. Ähnliches gilt für den Immobilienmarkt, der aktuelle Preis für Deine DHH kann ggf. in gute Lage in München kaum für eine Neubau 1 ZKBB plus TG-Platz reichen ... Je nachdem, wo Dein Haus steht.

    Vielleicht will ich die Immobilie aber auch verkaufen und dann in eine altersgerechte 3-Zimmer-Wohnung umziehen?

    Das Thema treibt ja nicht wenige Hauseigentümer ab einem gewissen Alter um (Umzug vom Haus in eine altersgerechte, pflegeleichte und barrierefreie Wohnung; oftmals in ruhiger aber gute Citylage wegen der Infrastruktur).


    Auch dabei wird der Standort/die Region eine Rolle spielen. Wobei in der Regel gilt: Da wo die Mietpreise hoch sind hat es üblicherweise auch eher hohe Kaufpreise.


    Ein Aspekt, den nicht wenige Menschen (als Mieter; gerade auch solche mit günstigen Altmietverträgen) übersehen: Kommt es irgendwann zu einem Eigentümerwechsel und/oder eine sog. Eigenbedarfskündigung kann (nicht muß - da wieder abhängig vom Standort) die Suche nach einer neuen Bleibe (als Rentner mit ggf. niedrigerem Einkommen als noch als Erwerbstätiger) zum einen eine ernste Herausforderung werden und zum anderen stehen dann oftmals ganz andere aktuelle Mietpreise im Raum (im Vergleich zu bestehenden oder Altmietverträgen jedenfalls).


    Vielleicht kannst Du ja mit Deiner Anfrage die Redaktion von Finanztip zu einem entsprechenden Beitrag (Podcast) motivieren ?! Könnte den ein oder andere interessieren.



    Gute Gedanken zu dem Thema wünsche ich Dir so oder so !