Guten Tag,
ich sitze an der Steuererklärung für 2024. Aufgrund ausländischer Zinserträge muss ich die Anlage KAP ausfüllen. Die inländischen Kapitalerträge entnehme ich der Jahressteuerbescheinigung. Dort ist die Vorabpauschale auf einen ETF aufgeführt, auf die keine Kapitalertragssteuer abgeführt wurde, weil der Sparerpauschbetrag berücksichtigt wurde. Frage: zählt die Vorabpauschale steuerlich als Ertrag, obwohl keine KesT abgeführt wurde ? Muss ich die VAP in der Anlage KAP aufführen ?
Danke im Voraus für potentielle Antworten
Mfg