Vorabpauschale/Anlage KAP

  • Guten Tag,

    ich sitze an der Steuererklärung für 2024. Aufgrund ausländischer Zinserträge muss ich die Anlage KAP ausfüllen. Die inländischen Kapitalerträge entnehme ich der Jahressteuerbescheinigung. Dort ist die Vorabpauschale auf einen ETF aufgeführt, auf die keine Kapitalertragssteuer abgeführt wurde, weil der Sparerpauschbetrag berücksichtigt wurde. Frage: zählt die Vorabpauschale steuerlich als Ertrag, obwohl keine KesT abgeführt wurde ? Muss ich die VAP in der Anlage KAP aufführen ?


    Danke im Voraus für potentielle Antworten

    Mfg

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ja, die zählen als Kapitalerträge.


    Oder du machst es ganz anders und trägst nur den in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag ein. Der kommt per Datenübertrag oder aus den Bescheinigungen der Banken.


    Dann prüft das Finanzamt, ob noch Teile des Sparerpauschbetrags auf die ausländischen Erträge angewandt werden kann und besteuert den Rest der ausländischen Erträge entsprechend.

  • ...das heißt die Vorabpauschale wird jetzt mit Abgabe der Steuererklärung nach § 32 d Abs. 1 EStG versteuert ? Sprich ich zahle durch die Angabe der VAP mehr Steuern ? So sieht es laut vorläufiger Steuerberechnung in Elster aus. Kompliziert !

  • ...das heißt die Vorabpauschale wird jetzt mit Abgabe der Steuererklärung nach § 32 d Abs. 1 EStG versteuert ? Sprich ich zahle durch die Angabe der VAP mehr Steuern ? So sieht es laut vorläufiger Steuerberechnung in Elster aus. Kompliziert !

    Die Vorabpauschale wurde von den Banken berechnet und du hast darauf schon Steuern gezahlt. Die wurden irgendwann im Januar abgebucht.