Molly ihr lasst die bestehenden Heizkörper drin? Dann würde ich tendenziell das billigste Angebot nehmen und nur den Stempel für die Förderung abholen. Beim Heizkörper regelt der Thermostat.
Andernfalls, also bei Einbau einer Fußbodenheizung oder im Neubau, würde ich immer die präziseste Berechnung nehmen. Eine, die sämtliche verbaute Materialien mit entsprechenden Dämmwerten sowie die Anteile der Außenwände und den Fußboden berücksichtigt. Nur so kommt man auf eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur und konstante Last.
Soweit ich das mitbekommen habe, geht es bei Molly um einen Bestandsbau, bei dem die vorhandene Ölheizung ihrem Lebenszeitende entgegensieht. Sprich: Eine neue Heizung ist fällig. Die finanziell schwerwiegende Entscheidung ist nun, ob man in diesem Bestandsbau auf eine Wärmepumpe übergeht oder nochmal eine neue fossile Heizung einbaut.
Diese Entscheidung hätte man sinnvollerweise im letzten oder vorletzten Jahr getroffen, weil seit 2024 neue Öl- oder Gasheizungen nur unter strengen Auflagen möglich sind. Oder man spekuliert darauf, daß eine CDU-Regierung die grünen Ideen wieder zurückdreht oder zumindest einhegt.
Eine Option wäre auch, die aktuell noch funktionierende Heizung am Leben zu erhalten. So teuer kann das im Vergleich zum Neueinbau einer Wärmepumpe nicht sein. Die hiesigen Handwerker werden ihr Preisniveau nicht ewig halten können. Es könnte eine Spekulation sein, jetzt die vorhandene Ölheizung instandzusetzen, so daß sie meinetwegen noch zwei Jahre durchhält, darauf zu setzen, daß die Wärmepumpenpreise in zwei Jahren günstiger sind als jetzt (und die Handwerker mit dieser für sie neuen Technik besser zurechtkommen). Gleichzeitig könnte man diese beiden Jahre dazu nutzen, sich selbst ins Thema einzuarbeiten.
Wenn man aber eine Wärmepumpe einbaut, steckt das Geld in der Wärmepumpe selbst und nicht in der Heizlastberechnung.
Über Jahrzehnte galt bei GWS-Monteuren das Prinzip: Viel hilft viel. Die typische Einfamilienhausheizung ist von ihrer Wärmeleistung etwa um den Faktor 2 überdimensioniert. Das spielte bisher keine große Rolle, man hatte es ja, und der größere Kessel kostet praktisch das gleiche. Vielleicht kostet ein 24-kW-Kessel 200 € mehr als sein 15-kW-Bruder, also hat man regelmäßig den größeren Kessel eingebaut.
Das ist jetzt anders: Eine doppelt so leistungsfähige Wärmepumpe kostet gleich erheblich mehr Geld. Also gilt es jetzt endlich, die schon seit ewig bestehende Vorschrift, nämlich den Wärmebedarf eines Hauses seriös zu ermitteln, tatsächlich umzusetzen.
Hierbei zeigt sich allerdings, daß das so einfach nicht geht. Jeder Vermieter wird einem bestätigen, daß der Heizenergiebedarf zweier aufeinanderfolgender Mietparteien locker um den Faktor 2 auseinanderliegen kann: Die eine Partei braucht doppelt so viel Heizenergie wie ihre Nachfolger (oder Vorgänger). Wenn es sich also um mein eigenes Haus handelte, würde ich den Heizbedarf aus meinem Verbrauchswerten entnehmen, die ich über Jahre vorliegen habe.
Man kann eine Wärmepumpe mit der aktuellen Installation einsetzen. Möglicherweise ist es aber sinnvoll zu schauen, ob man den Wärmebedarf des Hauses durch gezielte Maßnahmen verringern kann, damit man eine kleinere Anlage einbauen kann. Allerdings sind nachträgliche Isoliermaßnahmen entweder sauteuer oder nur schwierig möglich, so daß hierbei Augenmaß angesagt ist.
Letztlich kommt es also auf eine systematische Betrachtung an. Mit dem puren Austausch des Wärmeerzeugers ist es meistens nicht getan.
Und die Frage der TE: Wo besorge ich mir die Heizlastberechnung, die ich für den KfW-Antrag brauche? ist letztlich nur ein Baustein, der ins Mosaik hineinpassen muß.