Hallo Community,
beim Durchlesen der Versicherungsbedingungen für eine freiwillige Renten-Zusatzversicherung bin ich auf folgenden Passus gestoßen:
"Kapitalerhaltungsgarantie
Garantiert wird, dass zu Rentenbeginn die eingezahlten Beträge [...] als Kapital für Rentenleistungen zur Verfügung stehen, soweit sie nicht rechnungsmäßig für einen biometrischen Risikoausgleich verbraucht wurden."
Heisst das, salopp gesagt, wenn ich zu lange lebe, bekomme ich irgendwann doch keine vollen Leistungen mehr ?
Grüße, S.P.