Einmalige Auszahlung oder monatliche Rente?

  • Hallo Alle,

    die Diskussionen mit der Überschrift "einmalige Zahlung, usw. , die hier schon geführt worden sind, haben mir nicht weitergebracht- jeder Fall ist speziell. Ich schreibe mal Meine Situation: geboren 1959, ledig, seit Febr. 2024 in Rente (2 jähre früher als geplant). Eine Auszahlung der Pensionskasse steht jetzt bevor. Entweder eine lebenslange Zahlung von 302,79€ monatlich, oder 96.078.35€ als einmalige Auszahlung. Die Summe der versteuerten Beiträge ist 71.684,08€. Die Steuerpflichtige Zinsen und Überschüsse belaufen sich auf 8.281,45€. Insgesamt müssen von der gesamten Kapitalauszahlung 17.069,06€ und die Hälfte der Zinsen- und Überschussbeträge versteuert werden (auf Grund des Halbeinkunfteverfahrens 4140,72€.). Der Freibetrag der KV für alle Betriebsrenten liegt zur Zeit anscheinend bei 185,25 monatlich. Der Übersteigende Rentenanteil unterliegt der Beitragspflicht zur gesetzlichen KV. Bei der PV gibt es diesen Freibetrag nicht. Für die Beitragsabführung gilt jeweils der vollständige Beitragssatz meiner Krankenkasse zur KV und PV. Bei Kapitalabfindungen wird der Auszahlungsbetrag gleichmäßig auf 120 Monate, also auf zehn Jahre, verteilt. Somit besteht die Beitragspflicht auf die Kapitalauszahlung zehn Jahre lang. Meine Frage nun ist, ob es vorteilhafter wäre die einmalige Auszahlung zu wählen oder die Rente monatlich auszahlen zu lassen (müssten natürlich auch noch die KV- und PV Beiträge abgezogen werden + das diese Rente mit "Einkommensbesteuert" wird. Meine jetzige Rente setzt sich zusammen aus jährlich €27.959 gesetzliche RV (erhöhung v. 2025 mit einberechnet), plus jährlich € 2616 Riester, plus zusätzlich ab 1.08.2026 € 464 monatlich (jährlich dann € 5568) einer staatlichen EU- ausländische Rentenversicherung, der hier in der BRD Abgabe- und steuerpflichtig ist. Lebenserwartung: nehmen wir mal 88 Jahre an; das passt schon zu familiären Lebenserwartungshistorie.

    Mein Ziel: ich will die Inflation einer fixen monatliche BAV-Rente etwas entgegenwirken durch eine größere Summe anzulegen (in der Hoffnung hin und wieder Erträge zu entnehmen und auch am "Ende" noch ein bisschen was vererben zu können.


    (Falls manche denken: es gibt doch KI, wieso noch Hier fragen: Ich habe das ganze schon durch 2 Künstl. Intelligenzmaschinen berechnen lassen, und 2 komplett gegensätzliche Antworten erhalten.)


    Danke im Voraus und wenn es noch Nachfragen bedarf, dann hoffe, ich das ich sie beantworten kann.



  • Meine Frage nun ist, ob es vorteilhafter wäre die einmalige Auszahlung zu wählen oder die Rente monatlich auszahlen zu lassen (müssten natürlich auch noch die KV- und PV Beiträge abgezogen werden

    Ich würde versuchen, das Gesamt-Netto mit und ohne die lebenslange Rente über einen Rechner zu ermitteln, z.B. hiermit:
    https://www.n-heydorn.de/rentenbesteuerung.html


    Und parallel würde ich für mich selber entscheiden, wie ich das Geld ansonsten anlege, wie ich es entnehme und ob ich dazu die Lust/Zeit/Fähigkeiten habe, dies bis zum Ableben durchzuhalten.


    Was nützt mir eine private Anlage, die ich z.B. bis 80 problemlos durchführe und nicht das Glück habe, sie früh genug umzuschichten, damit sie zwar ab 80 nur gut die Inflation schlägt, ich mich aber nicht mehr drum kümmern muss. Oder mit Pech nicht kann, weil ich dement werden, ein paar Monate im Krankenhaus/der Reha liege usw.


    Rein rechnerisch hat Referat Janders das ganze ja schon beantwortet. So lange Du das selber machen möchtest und kannst, ist die eigene Anlage in dazu passenden Produkten meist rentabeler. Nur weisst Du (oder Deine Erben) oft erst im Nachhinein, ob diese Rechnung für Deinen individuellen Fall aufgegangen ist.


    Mir ist aber auch nicht klar, warum Du auf die Gewinne aus der Pensionskasse, die Du aus dem Netto bespart hast, GKV/PV Beiträge abführen musst. Aber der Vertrag scheint von nach 2005 zu sein, da mag es genauso Sonderregeln geben wie für Pensionskassen. Oder Du bist z.B. nicht in der KVdR (gibt es dann überhaupt den KV-Freibetrag?).

  • Den Freibetrag und die Freigrenze gibt es nur für Pflichtversicherte, nicht für freiwillige Mitglieder.

  • Die Diskussionen mit der Überschrift "einmalige Zahlung, usw." , die hier schon geführt worden sind, haben mir nicht weitergebracht - jeder Fall ist speziell.

    Ja - und es kommt sehr aufs Detail an.

    Meine Situation: geboren 1959, ledig, seit Febr. 2024 in Rente [...]. Eine Auszahlung der Pensionskasse steht jetzt bevor. Entweder eine lebenslange Zahlung von 302,79€ monatlich, oder 96.078.35€ als einmalige Auszahlung. Die Summe der versteuerten Beiträge ist 71.684,08€. Die steuerpflichtige Zinsen und Überschüsse belaufen sich auf 8.281,45€.

    Das paßt nicht zusammen. Die Beiträge zu einer Pensionskasse sind typischerweise unversteuert und nicht sozialversicherungspflichtig. Deswegen müssen ja Auszahlungen einer Pensionskasse aller Art versteuert und verbeitragt werden.

    Insgesamt müssen von der gesamten Kapitalauszahlung 17.069,06€ und die Hälfte der Zinsen- und Überschussbeträge versteuert werden (auf Grund des Halbeinkünfteverfahrens 4140,72€.).

    Das kann ich nicht nachrechnen. Ich nehme an, daß die Zahlen stimmen, die Dir die Gesellschaft nennt. Wenn Dich das näher interessiert, müßtest Du dem weiter nachgehen, denn allenfalls Du kannst wissen, ob die Beiträge aus versteuertem oder unversteuertem Geld bezahlt worden sind. Ich kann das nicht wissen.

    Der Freibetrag der KV für alle Betriebsrenten liegt zur Zeit anscheinend bei 185,25 monatlich. Der übersteigende Rentenanteil unterliegt der Beitragspflicht zur gesetzlichen KV. Bei der PV gibt es diesen Freibetrag nicht. Für die Beitragsabführung gilt jeweils der vollständige Beitragssatz meiner Krankenkasse zur KV und PV. Bei Kapitalabfindungen wird der Auszahlungsbetrag gleichmäßig auf 120 Monate [...] verteilt. Somit besteht die Beitragspflicht auf die Kapitalauszahlung zehn Jahre lang.

    So ist es.

    Meine Frage nun ist, ob es vorteilhafter wäre, die einmalige Auszahlung zu wählen oder die Rente monatlich auszahlen zu lassen.

    Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort. Ich würde die Einmalauszahlung wählen, weil ich mein Geld lieber selber verwalte und weil es vermutlich mehr als 25 Jahre dauert, bis Du Dein Geld in Form von Rentenzahlungen zurückbekommst. (Ganz genau kann man das aus verschiedenen Gründen nicht ausrechnen).

    Mein Ziel: Ich will die Inflation einer fixen monatliche BAV-Rente etwas entgegenwirken durch eine größere Summe anzulegen (in der Hoffnung hin und wieder Erträge zu entnehmen und auch am "Ende" noch ein bisschen was vererben zu können.

    Wie gesagt: Man kann es nicht genau ausrechnen.

  • Für uns ist/war die Entscheidung klar.

    Wir werden beide die einmalige Kapitalabfindung unserer bAVs wählen.

    Warum?


    Nun ja, erfahrungsgemäß (Familien- und Bekanntenkreis) ist ein € 'wertvoller' wenn es einem gesundheitlich noch besser geht. Und wir gehen halt davon aus, dass wir noch ca. 15 einigermaßen gute Jahre im Ruhestand haben werden.

    Und warum sollten wir es nicht hinbekommen uns unser Geld selbst anzulegen/einzuteilen. Haben wir schließlich das bisherige Leben lang geschafft nicht mehr auszugeben als uns zur Verfügung steht.