Anlage KAP und Vorab-Pauschale

  • Moin, ja, die Frist zur Abgabe der Einkommenssteuer nähert sich … und damit erhöhen sich auch meine Fragen ….. 8|


    Also, Anfang 2024 hat die „Bank meines Vertrauens“ mir die Rechnung für die Vorab-Pauschale (in einem Dokument 1)für Fonds-Anteile mitgeteilt (und Kapitalertragsteuer und Soli auch abgeführt)

    Der von mir erteilte Freistellungsauftrag hat aber nicht ausgereicht - vielleicht auch, weil ich das falsch "aufgeteilt" hatte.

    In der Jahressteuermitteilung (die ich natürlich auch von der Bank erhalten habe) stehen dann also Erträge drin und auch abgeführte Kapitalertragsteuer und Soli (in einem weiteren Dokument2).

    Die Beträge in Dokument 1 und Dokument 2 unterscheiden sich aber …

    Meine Frage: wenn ich nun für die Anlage KAP alle Kapitalerträge und alle verteilten Freistellungsbeträge jeweils aufaddiere – was mache ich mit den Angaben aus der Vorabpauschale (also das, was in Dokument 1 steht)? Ist das denn in Dokument 2 ebenfalls enthalten?

    Oder wo habe ich noch einen Gedankenfehler?

    Vielen Dank für Rückmeldungen

  • Anfang 2024 hat die „Bank meines Vertrauens“ mir die Rechnung für die Vorab-Pauschale (in einem Dokument 1) für Fonds-Anteile mitgeteilt (und Kapitalertragsteuer und Soli auch abgeführt).


    Der von mir erteilte Freistellungsauftrag hat aber nicht ausgereicht - vielleicht auch, weil ich das falsch "aufgeteilt" hatte.

    Das ist ja schlimm!


    Obwohl ich kein leidenschaftlicher Steuerzahler bin, freue ich mich, wenn ich möglichst viel Steuer auf Kapitalerträge zahlen "muß", weil das nämlich heißt, daß ich auch viele Kapitalerträge hatte. Lieber 10 T€ Abgeltungsteuer auf 40 T€ Kapitalerträge zahlen, als nix auf nix.

    In der Jahressteuermitteilung [...] stehen dann also Erträge drin und auch abgeführte Kapitalertragsteuer und Soli (in einem weiteren Dokument 2).

    Die Beträge in Dokument 1 und Dokument 2 unterscheiden sich aber …

    Meine Frage: [...]

    Wenn man diese Dokumente in anonymisierter Form vorliegen hätte, wäre die Beantwortung Deiner Frage gleich sehr viel einfacher.

  • Ja klar, das kann ich auch tun ......

    Also, hier als Dok1 für 1 Person 2x eine Vorabpauschale .... Und als Dok 2 die Jahressteuerbescheinigung für die gleiche Person ....

    Wie gesagt, der Freistellungsauftrag wurde aufgteilt, daher muss ich wohl jetzt die Anlage KAP ausfüllen, weil mein persönlicher Stuersatz weit unter den pauschalen 25 % und auch Soli liegt ....

  • Wenn Du eine vernünftige Auskunft haben möchtest, wirst Du nicht umhinkommen, soviel Information zu posten, daß ein Außenstehender die Sache nachvollziehen kann.


    Mit solchen Schnipseln kann leider keiner etwas anfangen. :(

  • Kann es sein, dass im Jahr 2024 noch weitere Kapitalerträge bei der Deutschen Bank angefallen sind, die bisher hier nicht erwähnt wurden?

    Wenn ich aus den beiden Bescheinigungen des Fonds (warum gibt es eigentlich 2 für einen einzigen Fonds? hast du ein Unterdepot?) komme ich auf einen kapitalsteuerpflichtigen Betrag von 350-360 € (nach Teilfreistellung). Auf der Steuerbescheinigung sind 470 € genannt. Da fehlen also noch gut 100 €.

    Und in der Steuerbescheinigung ist genannt, dass der Sparerpauschbetrag von 120 € in Anspruch genommen wurde. Auf einer der Fonds-Bescheinigungen stehen 30 €, auf der anderen gar nichts.

  • Hallo andiii_98, es gibt keine weiteren Anlagen bei der DB ...
    Und ja, das ist ein Unterkonto, was vor Jahren als eine VWL-Sparform angelegt war und deswegen "aus steuerlichen Gründen" separat geführt werden musste .... das ist wohl jetzt nicht mehr erforderlich, aber hat wohl auch die Bank nicht weiter gestört, dafür sind auch keine Kosten (imo) angefallen

    Anfang 2024 war der Freibetrag noch bei 30 €, den habe ich im Laufe des Jahres auf 120 erhöht ... aber das hat ja auch nicht ausgereicht ......

  • Hm, ich denke, da bleibt nur eine Frage bei der Bank, wie sie auf den Betrag in der Steuerbescheinigung kommen. Ich kann nicht nachvollziehen, wie sie auf die gut 480 € steuerpflichtigen Ertrag kommen. Das ist weder die Summe der Erträge vor noch nach Teilfreistellung aus den beiden einzelnen Abrechnungen.

  • Vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Ich bin nun nochmal tief in das mir bisher unbekannte Feld eingetaucht und habe noch 2 Zins-Infos gefunden:

    erste Zinsgutschrift von 87,17 €

    zweite Zinsgutschrift von 27,22 €

    Beide zum 6.12.24 ....

    Ich würde mal denken, die passen dann zu den beiden Vorab-Pauschalen ......


    Das bringt mich dann wieder zu meiner "Ausgangsfrage": reicht es aus, wenn ich für die Anlage KAP jeweils von "allen meinen Banken" die mir mitgeteilten Jahresbeträge aufaddiere? Oder muss ich noch etwas extra machen mit dieser vermaledeiten Vorab-Pauschale?

    Ich will das Finanzamt ja wirklich nicht beschummeln .....
    Aber hier wurde ja mit über 25% der Ertrag gemindert und, so weit ich das verstanden habe, wenn mein persönlicher Einkommenssteuersatz geringer ist (und das ist er ganz erheblich), würde das ja dann zu meinen Gunsten berücksichtigt - korrekt?

  • ...

    Ich würde mal denken, die passen dann zu den beiden Vorab-Pauschalen ......

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    Das bringt mich dann wieder zu meiner "Ausgangsfrage": reicht es aus, wenn ich für die Anlage KAP jeweils von "allen meinen Banken" die mir mitgeteilten Jahresbeträge aufaddiere? Oder muss ich noch etwas extra machen mit dieser vermaledeiten Vorab-Pauschale?

    Ich will das Finanzamt ja wirklich nicht beschummeln .....
    Aber hier wurde ja mit über 25% der Ertrag gemindert und, so weit ich das verstanden habe, wenn mein persönlicher Einkommenssteuersatz geringer ist (und das ist er ganz erheblich), würde das ja dann zu meinen Gunsten berücksichtigt - korrekt?

    Ich habe das grob überschlagen. Mit den beiden neuen Beträgen stimmt der Betrag, der als Kapitalertrag in der Jahresbescheinigung genannt ist.


    Du hast hier kaum eine Chance, das Finanzamt zu beschummeln, da die Bank die Steuern schon abgeführt hast und es höchstens noch um eine Erstattung an dich geht.


    Du kannst immer alle Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben, wie sie in den Steuerbescheinigungen der Banken angegeben sind.
    Wenn du das Häkchen bei "Günstigerprüfung" setzt, prüft das Finanzamt, was für dich besser ist - die Besteuerung mit pauschal 25 % + Soli + ggfs. Kirchensteuer oder dein persönlicher Steuersatz.

    Wenn du die Günstigerprüfung machen lassen willst, musst du alle Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben.
    Und ganz nebenbei berücksichtigt das Finanzamt auch noch den Freibetrag von 1000 €, falls du den im laufenden Jahr nicht gut verteilt hast und daher nicht voll ausgeschöpft hast.

  • Ach! Siehe an, da hat einer noch was gefunden!

    Das reicht aus. Ob Deine Kapitalerträge Vorabpauschalen, Zinsen, Dividenden oder realisierte Gewinne sind, spielt steuerlich keine Rolle.

    Ich will das Finanzamt ja wirklich nicht beschummeln ...

    Das geht bei Kapitalerträgen deutscher Banken so einfach nicht, weil die an der Quelle besteuert werden. Du wirst eher noch Geld zurückbekommen, weil das, was Du bisher gefunden hast, den Sparerfreibetrag nicht ausschöpft. Das heißt: Wenn Du nicht alle Erträgnisaufstellungen findest, beschummelst Du allenfalls Dich selbst.

    Aber hier wurde ja mit über 25% der Ertrag gemindert und, so weit ich das verstanden habe, wenn mein persönlicher Einkommensteuersatz geringer ist (und das ist er ganz erheblich), würde das ja dann zu meinen Gunsten berücksichtigt - korrekt?

    Konzentriere Dich einfach auf Deine Aufgabe, wirklich alle Erträgnisaufstellungen wirklich aller Konten zu finden. Auf jeder steht exakt drauf, in welches Feld des Steuerformulars Du die entsprechende Zahl eintragen mußt. Das tust Du natürlich nicht, sondern addierst die Zahlen aller Erträgnisaufstellungen für das betreffende Feld und trägst dann die Summe in das Steuerformular ein. Nicht vergessen, die "1" für "Günstigerprüfung" zu setzen!


    Das Finanzamt rechnet das dann schon richtig.


    Und für die Zukunft sortierst Du Dich sinnvollerweise so, daß Du weißt, welche Konten Du hast und nicht erst suchen mußt, wenn man Dich danach fragt.


    Ich habe für meine Anlagekonten eine Excel-Datei, pro Konto ein passend beschriebenes Blatt und dazu noch einige Blätter für verschiedene Übersichten. Rein theoretisch: Ich könnte spontan eine Steuererklärung zum 15.05.2025 abgeben, wüßte dabei genau, welche Kapitaleinkünfte ich über alle Konten hinweg ich vom 01.01.2025 bis heute eingenommen habe (und welche Steuer darauf fällig war).