Hallo zusammen,mein Grundrentenzuschlag ist dieses Jahr weggefallen.Wegen Einkommensprüfung und gemeinsamer Veranlagung.Macht es Sinn wenn wir Einzelveranlagung machen.Mein Mann hat Geld festgelegt .
Grundrentenzuschlag
- U.Heisel
- Unerledigt
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Kater.Ka
Hat das Thema freigeschaltet. -
Mein Grundrentenzuschlag ist dieses Jahr weggefallen. Wegen Einkommensprüfung und gemeinsamer Veranlagung. Macht es Sinn, wenn wir Einzelveranlagung machen. Mein Mann hat Geld festgelegt .
An Deiner Stelle würde ich mir das mit einem der üblichen Steuerprogramme ausrechnen. Vorteil: Du mußt keinerlei persönliche Daten hier ins Forum einstellen (die man braucht, um Deine Frage zu beantworten).
Bei einer Einzelveranlagung dürftest Du keine Steuer zu zahlen haben, Dein Mann aber mehr als bisher. Deine Kalkulation wird ergeben, ob der Grundrentenzuschlag ist oder die Mehr-Steuer, die Dein Mann dann zu zahlen hat.
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Hallo zusammen,mein Grundrentenzuschlag ist dieses Jahr weggefallen.Wegen Einkommensprüfung und gemeinsamer Veranlagung.Macht es Sinn wenn wir Einzelveranlagung machen.Mein Mann hat Geld festgelegt .
An Deiner Stelle würde ich mir das mit einem der üblichen Steuerprogramme ausrechnen. Vorteil: Du mußt keinerlei persönliche Daten hier ins Forum einstellen (die man braucht, um Deine Frage zu beantworten).
Bei einer Einzelveranlagung dürftest Du keine Steuer zu zahlen haben, Dein Mann aber mehr als bisher. Deine Kalkulation wird ergeben, ob der Grundrentenzuschlag ist oder die Mehr-Steuer, die Dein Mann dann zu zahlen hat.
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Du zitierst jetzt und schreibst nicht selbst?
Bitte nicht in die Zitate hinein schreiben.
Unten schreiben oder gar nicht zitieren.
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Hallo.
Über wieviel Zuschlag reden wir überhaupt?
Ist jeglicher Aufwand überhaupt gerechtfertigt?
Die Grenzwerte für die Anrechnungen werden jährlich angepasst, vielleicht reicht allein das schon aus. Und Du solltest bedenken, dass für die Anrechnung für 2025 regelmässig die steuerliche Situation in 2022 entscheidend ist. Ursache und Wirkung fallen also zeitlich etwas auseinander.
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Ok Korrektur, da fehlte ein entscheidendes Wort:
An Deiner Stelle würde ich mir das mit einem der üblichen Steuerprogramme ausrechnen. Vorteil: Du mußt keinerlei persönliche Daten hier ins Forum einstellen (die man braucht, um Deine Frage zu beantworten).
Bei einer Einzelveranlagung dürftest Du keine Steuer zu zahlen haben, Dein Mann aber mehr als bisher. Deine Kalkulation wird ergeben, ob der Grundrentenzuschlag [höher] ist oder die Mehr-Steuer, die Dein Mann dann zu zahlen hat.
Oder noch etwas länger:
Der Grundrentenzuschlag ist ein Zuschlag zu kleinen Renten mit dem Zweck, einen Abstand zur Sozialhilfe zu schaffen. Wer (nennenswert) Beiträge bezahlt hat, soll mehr Alterseinkünfte haben als jemand, der keine Beiträge gezahlt hat. Wenn einer allerdings andere Einkünfte hat (und sei es im Rahmen der Ehe, bei der man alle Einkünfte beider Partner in einen Topf wirft, somit das Einkommen des Ehepartners angerechnet wird), dann wird der Grundrentenzuschlag nach einem vorgegebenen Rechenverfahren verringert.
Ja, wenn Ihr die getrennte Veranlagung wählt, wird Dir das Einkommen des Ehemanns nicht mehr angerechnet, dann bekommst Du vermutlich den Grundrentenzuschlag wieder.
Allerdings wird auch Dein Mann dann als Single versteuert, wodurch sein Steuersatz und somit auch seine Einkommensteuer steigt.
Es ist die Frage, welche Zahl höher ist: Dein Grundrentenzuschlag oder die Steigerung der Steuerlast Deines Mannes. Je nachdem handelt Ihr schlauerweise.
Und dann kommt noch der Zeitversatz dazu, den Referat Janders erwähnt.
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Ich danke euch für eure ausführlichen Antworten!