Schonvermögen Haus verkauft im Alter um Miete zu zahlen

  • Hallo!

    Meine Eltern sind Mitte 70 und leben aktuell in einem viel zu großen Einfamilienhaus, was abbezahlt ist. Sie bauen gesundheitlich immer mehr ab.

    Nun haben sie ein Angebot für einen Senioren Bungalow mit 96 qm bekommen, welcher ihnen sehr zusagt.

    Sie möchten ihr EFH verkaufen.

    Da ihre Renten für die Miete des Bungalow und Lebenshaltung vermutlich nicht ganz ausreichen werden, soll das Geld vom Verkauf des Hauses mit genutzt werden.


    Wir machen uns jetzt aber Gedanken darüber , was wäre, wenn eine Person ins Pflegeheim Käme. Dann wird ja das Vermögen erfragt. Das Geld des Hausverkaufs würde dann ja sicher fürs Pflegeheim draufgehen und der zweite, der in der Wohnung verbliebe, hätte keine Chance die Miete weiterzuzahlen.


    Kennt sich damit aus? Gibt es in so einem Fall einen ein Schonvermögen oder wäre es möglich, dass ich als Tochter ein Teil des Erlöses vom Hausverkauf zum verwalten erhalte? vermute nur, dass in einem Fall des Pflegeheims es sicherlich auch auf mein Vermögen geschaut wird oder? Wo kann man sich dazu Rat holen? Kennt sich jemand aus?

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Mel1980,


    solange Vermögen da ist, z.B. aus dem Hausverkauf und dieses Vermögen zur Deckung der Pflegeheimkosten mit eingesetzt wird, muss niemand irgendwelche Auskünfte geben. Das spielt erst eine Rolle, wenn das Sozialamt die Heimkosten übernehmen soll.


    Erst einmal rechnen. Da Sie keine Zahlen nennen, einmal ein paar Annahmen für eine vereinfachte Rechnung: Nettoertrag aus Hausverkauf 300k; monatlicher Zuschussbedarf für das Leben im Bungalow 1.000 Euro für 5 Jahre. Dann sind ohne Zinsen noch 240 k vorhanden. Ab dann 1 Person im Pflegeheim mit monatlichem Zuschussbedarf aus dem Vermögen von 3.000 Euro. Damit reicht das Restvermögen weitere 5 Jahre. Dann ist es weg und für die Heimkosten muss das Sozialamt oder vermögende Kinder aufkommen. Für das Wohnen im Bungalow gäbe es nach heutigem Recht ggf. Wohngeld. Aber wer weiß, was in 10 Jahren ist?


    Gruß Pumphut

  • Für den in der Wohnung verbleibenden Mensch gibt es ein Schonvermögen, wenn das Geld der Pflegeheimbewohner:in theoretisch aufgebraucht wäre.

    Zudem muss der Lebensunterhalt gesichert sein.

  • Hallo Dagoberts,


    wenn schon Krümel k…, dann richtig. Das Adjektiv „vermögend“ bezieht sich allgemein auf den Finanzstatus. Lt. Duden Synonyme „begütert, bemittelt, finanzstark, gut situiert“.


    Dass heute nur das Einkommen und nicht das Vermögen bei der Bewertung der Unterhaltspflicht der Kinder herangezogen wird, ist m.E. auch nicht unbedingt gerecht und könnte auch einmal geändert werden.


    Schönen Restsonntag Pumphut

  • Bei den Kindern ist es das Einkommen, nicht Vermögen.

    Auch das stimmt nur bedingt. Wenn das Vermögen des Kindes aus einer größeren Schenkung der Eltern besteht, dann kann auch das Vermögen herhalten. Hintergrund ist, dass das Sozialamt alle Schenkungen der letzten 10 Jahre prüfen und diese ggf. zurückfordern kann. Damit soll Sozialhilfebetrug vorgebeugt werden (Papa steht kurz vor Pflegefall mit Pflegeheimbedarf, also wird das Depot mit 800k mal eben auf die beiden Kinder übertragen).

  • Ich würde euch dringend raten eine Variante zu wählen, bei der ihr den Wert vom Haus für eine gute Pflege nutzen könnt. Erstens ist dafür die Altersvorsorge da und zweitens möchtest Du doch sicher eine gute Pflegeeinrichtung und nicht das Minimum was gerade noch der Staat zahlt, oder?