Moin zusammen
ja, einfache Frage, aber sicher immer in Abhängigkeit vom Vertrag ... also, eine allein lebende Person verstirbt - welche Kündigunsgfristen gibt es für:
1. Mietvertrag, der auf unbestimmte Zeit abgeschlossen war
2. Energievertrag (Gas und Strom), die jeweils auf 1 Jahr abgeschlossen waren
3. TV- und Internet- sowie Telefonvertrag, die auf jeweils 2 Jahre abgeschlossen waren
4. Handy-Vertrag, der ebenfslls auf 2 Jahre abgeschlossen war?
Also, müssen diese Verträge von den Erben bis zum vereinbarten Ablauf gezahlt werden?
Energieverträge und auch TV- und Internetvertrag sind an die Wohnung gebunden, das Smartphone könnteja auch an einem anderen Ort und von einer anderen Person genutzt werden ... wobei das doch wohl nicht verpflichtend ist, oder?
Vielen Dank für Rückmeldungen