Umgang mit Kündigungsfristen im Todesfall

  • Moin zusammen

    ja, einfache Frage, aber sicher immer in Abhängigkeit vom Vertrag ... also, eine allein lebende Person verstirbt - welche Kündigunsgfristen gibt es für:

    1. Mietvertrag, der auf unbestimmte Zeit abgeschlossen war

    2. Energievertrag (Gas und Strom), die jeweils auf 1 Jahr abgeschlossen waren

    3. TV- und Internet- sowie Telefonvertrag, die auf jeweils 2 Jahre abgeschlossen waren

    4. Handy-Vertrag, der ebenfslls auf 2 Jahre abgeschlossen war?


    Also, müssen diese Verträge von den Erben bis zum vereinbarten Ablauf gezahlt werden?


    Energieverträge und auch TV- und Internetvertrag sind an die Wohnung gebunden, das Smartphone könnteja auch an einem anderen Ort und von einer anderen Person genutzt werden ... wobei das doch wohl nicht verpflichtend ist, oder?


    Vielen Dank für Rückmeldungen :)

  • Hallo ir.melin,


    die Frage Mietvertrag hat der Gesetzgeber explizit im BGB § 580 geregelt:

    „Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.“


    Letztere beträgt 3 Monate. Bis zur Übergabe der Wohnung hat der Erbe die Pflichten des Mieters zu erfüllen.


    Die Energieverträge hängen an der Wohnung und alle können mit Auszug außerordentlich gekündigt werden, wenn kein Umzug in eine neue Wohnung stattfindet. Ich würde einmal vermuten, das gilt für TV- und kabelgebundene Internetverträge genauso.


    Gruß Pumphut

  • 3. TV- und Internet- sowie Telefonvertrag, die auf jeweils 2 Jahre abgeschlossen waren

    4. Handy-Vertrag, der ebenfslls auf 2 Jahre abgeschlossen war?

    Hab das alles gerade letztes Jahr durch:


    Bei diesen Dingen hast Du ein Sonderkündigungsrecht, ebenso das Zeitungs-Abo, Hausnotruf, Mitgliedschaften bei Vereinen, ADAC, etc.


    Bei den meisten hat ein Anruf genügt.

    Den Rest habe ich über das "Portal" des Bestattungsinstituts erledigt.

  • ir.melin

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