Einkommensbonus Heizungsförderung

  • Im Rahmen der Heizungsförderung meiner neuen Wärmepumpenanlage wurde mir der Einkommensbonus nicht gewährt, weil mein zu versteuerndes Einkommen über 40.000 € lag. Durch die Günstigerprüfung des Finanzamts erhalte ich für meine Kinder keine Kinderfreibeträge, weil der Bezug des Kindergelds vorteilhafter ist. Unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge wäre jedoch mein z.v.E. < 40.000 € und somit müsste ich den Einkommensbonus erhalten. Wie sich das z.v.E. ermittelt ergibt sich aus § 2 Abs. 5 EStG. Demnach sind die Kinderfreibeträge zu berücksichtigen. Finanztip schreibt ebenfalls zum Thema "Was ist das z.v.E ?", dass die Kinderfreibeträge abzuziehen sind . Ein Einspruch bei der KfW blieb erfolglos.

    Wie sind Ihre Erfahrungen hierzu? Liege ich falsch und wenn nein, was kann ich weiteres tun?

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  • Kater.Ka 27. Mai 2025 um 13:08

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo Nelly, ich habe genau das gleiche Problem mit der KFW und werde nun wohl klagen. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir uns zu dem Thema weiter austauschen könnten. Konntest du noch irgendwas erreichen oder hast du dich nochmal beraten lassen?

  • Hallo zusammen, ich hab den gleichen Fall hier bei. Auskunft aus 2024. Außerdem habe ich ein Urteil des AG Frankfurt gefunden in dem es auch um diese Art der Auskünft geht. Gibt es dazu bei euch einen neuen Stand ?

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