KfW-Förderung für Heizungen Nachhaltig und sparsam heizen - dank Fördermitteln

Sandra Duy, Redakteurin für den Bereich Energetische Sanierung
Sandra Duy
Finanztip-Expertin für Energetische Sanierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du Dein Haus künftig mit einer Wär­me­pum­pe, Fernwärme oder Biomasse heizen möchtest, übernimmt der Staat bis zu 70 Prozent der Kosten für die neue Heizung. 
  • Fördermittel kannst Du auch bekommen, wenn Du neue Heizkörper, effiziente Pumpen oder Heizungsthermostate installieren lässt.
  • Seit September 2024 musst Du die Förderung beantragen, bevor Du die Heizung einbaust. Für Heizungen, die bis Ende August 2024 eingebaut wurden, kannst Du den Antrag noch nachträglich bis zum 30. November 2024 stellen.

So gehst Du vor

  • Lass Dich beraten: Die Energieberatung der Verbraucherzentrale oder ein Energieeffizienz-Experte erklärt, welche Heizungsanlage für Dich infrage kommt.
  • Schließ einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Heizungsfirma ab, denn ohne kannst Du keinen Antrag stellen. Beantrage anschließend die Fördermittel im KfW-Kundenportal „Meine KfW“. 
  • Prüf mithilfe unserer Checkliste zum neuen Heizungsgesetz, welche Heizungsregel für Dich gilt.

Zur Checkliste

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Die meisten Hausbesitzer heizen mit Öl oder Gas. Vielleicht gehörst auch Du dazu. Nach Angaben des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks sind dabei rund drei Millionen Ölheizungen und etwa vier Millionen Gasheizungen seit mehr als 20 Jahren in Betrieb. Diese Kessel sollten ausgetauscht werden – spätestens nach 20 Jahren empfiehlt die Heizungswirtschaft, dass Du den Kessel außer Betrieb nimmst. Für manche Kesselarten gibt es nach 30 Jahre sogar eine Austauschpflicht. Beim Heizungstausch kannst Du Dir überlegen, ob Du teilweise oder vollständig auf erneuerbare Energien umsteigen möchtest. Für den Umstieg gibt es Fördermittel vom Staat. Die Fördersätze und Förderbedingungen hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2024 geändert. Wie Du an die Förderung kommst und mit wie viel Geld Du rechnen kannst, erklären wir Dir in diesem Ratgeber.

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So funktioniert die Heizungsförderung ab 2024

Der Bund fördert den Einbau von Heizungen in bestehende Gebäude, wenn sie erneuerbare Energien nutzen. Egal, ob Du als Eigentümer selbst in Deinem Haus wohnst oder es vermietest. Bis 2024 war die Förderung für den Einbau neuer Heizungen Teil des großen Programms für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung. Jetzt wird die Heizungsförderung aus dem bisherigen Förderprogramm herausgelöst und gesondert betrachtet. Die Förderanträge werden daher auch nicht mehr wie bisher beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), sondern bei der staatlichen Förderbank KfW im Förderprogramm 458 gestellt. 

Gefördert werden die folgenden Heizungsarten:

  • Biomasseheizungen, also zum Beispiel für das Heizen mit Pellets
  • Wär­me­pum­pen
  • der Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz
  • solarthermische Anlagen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Hybridheizungen

Nicht gefördert werden Stromdirektheizungen und alle fossilen Heizungsarten, also zum Beispiel Gas- oder Ölheizungen.

Wie viel Förderung bekommst Du?

Das neue Förderprogramm unterteilt sich in eine Grundförderung und diverse Bonusförderungen. Die Grundförderung ist für jeden erhältlich, der eine alte fossile Heizungsanlage gegen eine neue klimafreundliche Heizung austauscht. Sie gilt also auch für Vermieter. Im Rahmen der Grundförderung bekommst Du 30 Prozent der förderfähigen Kosten für Deine neue Heizung als Zuschuss erstattet. Zu den förderfähigen Kosten gehören neben den An­schaf­fungs­kos­ten auch die Kosten für Installation und andere notwendige Arbeiten drumherum.

Entscheidest Du Dich dabei für eine Erdwärmepumpe oder eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel, bekommst Du einen Effizienzbonus von fünf Prozent

Wählst Du stattdessen eine Biomasseheizung mit einem besonders geringen Staub-Emissionsgrenzwert von maximal 2,5 Milligramm pro Kubikmeter, bekommst Du den sogenannten Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro extra. 

Wenn Du die Förderung für Dein selbstgenutztes Eigenheim beantragst, kannst Du auch noch die folgenden Bonusförderungen nutzen:

Den Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 Prozent bekommen alle selbstnutzenden Eigentümer, die den Heizungstausch schon bis zum 31. Dezember 2028 durchführen. Danach sinkt der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozent ab. Ab dem 1. Januar 2029 beträgt er also nur noch 17 Prozent. Um diesen Bonus zu erhalten, muss es sich bei Deiner Heizung um eine funktionstüchtige Kohle-, Öl-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung handeln. Für eine Biomasseheizung bekommst Du den Klimageschwindigkeitsbonus allerdings nur, wenn Du sie mit einer solarthermischen Anlage, einer PV-Anlage mit elektrischer Warmwasserbereitung oder einer Wär­me­pum­pe kombinierst.

Den Einkommens-Bonus in Höhe von 30 Prozent kannst Du bekommen, wenn Dein Haushalt nur über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro verfügt. Entscheidend für den Bonus ist dabei der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung. Bei einem Antrag im Jahr 2024 sind also die Jahre 2021 und 2022 relevant. Nachweisen musst Du das Einkommen Deines Haushalts über die Einkommenssteuerbescheide aller Eigentümer und Eigentümerinnen und der Ehe- und Lebenspartner.

Im Folgenden haben wir Dir die einzelnen Förderungen noch einmal zusammengestellt.

Die KfW-Förderung im Überblick

 selbstnutzende EigentümerVermieter
Grundförderung30 Prozent30 Prozent
Klima-Geschwindigkeitsbonus20 Prozent1-4
Einkommens-Bonus30 Prozent-4
Effizienzbonus25 Prozent5 Prozent
Emissionsminderungszuschlag32.500 Euro2.500 Euro
maximale Förderung:70 Prozent zzgl. ggf. 2.500 Euro30 – 35 Prozent zzgl. ggf. 2.500 Euro

1 Diese Förderhöhe gilt bis spätestens zum 31.12.2028. Danach sinkt der Klima-Geschwindigkeitsbonus alle zwei Jahre um 3 Prozent.
2 Der Effizienzbonus wird für Erdwärmepumpen sowie für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gewährt.
3 Der Emissionsminderungszuschlag wird für Biomasseheizungen mit einem besonders niedrigen Staub-Emissionsgrenzwert gewährt.
Die Boni gelten nicht für diesen Personenkreis.
Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (Stand: 27. Juni 2024)

Du kannst alle Förderboni miteinander kombinieren, maximal werden aber 70 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Diese liegen für ein Einfamilienhaus bei 30.000 Euro. Mit jeder Wohneinheit kommen noch einmal 15.000 Euro dazu, ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro. Das heißt, dass Du für ein Einfamilienhaus maximal 21.000 Euro Zuschuss bekommst, zuzüglich dem Emissionsminderungszuschlag, wenn Du Dich für eine entsprechende Biomasseheizung entscheidest. 

Wozu der Ergänzungskredit da ist

Da es sich bei der neuen Heizungsförderung auch wieder um Zuschüsse handelt, die nachträglich ausgezahlt werden, haben viele Menschen das Problem, die Investition erst einmal selbst zu stemmen. Aus diesem Grund gibt es mit der neuen Förderung auch einen sogenannten Ergänzungskredit im KfW-Programm 358.

Über diesen Kredit kannst Du eine maximale Summe von 120.000 Euro je Wohneinheit aufnehmen, der für Menschen im Eigenheim mit einem maximalen zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro zinsvergünstigt angeboten wird. Der Zins liegt dann bei unter zwei Prozent pro Jahr. Dieser vergünstigte Zins gilt dabei für zehn Jahre. Neben dem Heizungstausch kannst Du den Kredit auch für andere energetische Sanierungsmaßnahmen nutzen.

Voraussetzung ist, dass Du eine Zuschusszusage für den Heizungstausch von der KfW oder einen Zuwendungsbescheid für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung vom Bafa erhalten hast. 

So stellst Du den Antrag auf den Zuschuss

Die Antragstellung für das neue Zuschussprogramm KfW 458 läuft über die staatliche Förderbank KfW. Seit dem 27. Februar 2024 können Anträge über das Online-Portal Meine KfWgestellt werden. Du musst Dich dafür im Portal registrieren und anschließend alle notwendigen Angaben machen und bestimmte Dokumente hochladen. Wichtig sind dabei folgende Dokumente und Angaben:

  • die 15-stellige ID von der Bestätigung zum Antrag, welcher Dir von der Heizungsfachfirma ausgestellt wird,
  • ein Lieferungs- und Leistungsvertrag mit der Heizungsfachfirma,
  • die Einkommenssteuerbescheide Deines Haushalts, wenn Du den Einkommensbonus nutzen möchtest.

Während Du früher einen Förderantrag stellen musstest, bevor Du einen Auftrag an ein Heizungsunternehmen vergibst, läuft das jetzt andersherum. Erst, wenn Du einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Firma für eine neue Heizung abgeschlossen hast, kannst Du den Antrag stellen. Wichtig ist dabei, dass der Vertrag mit der Fachfirma bereits ein voraussichtliches Datum der Umsetzung der Arbeiten und eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage beinhaltet. Das bedeutet, dass er nur in Kraft tritt, beziehungsweise mit dem Heizungstausch erst dann begonnen wird, wenn Du die Förderzusage erhältst. Bevor Du den Antrag stellst, sollten also noch keine Bauarbeiten erfolgen oder erste Zahlungen fließen. 

Wenn Du eine neue, klimafreundliche Heizung eingebaut hast, bevor die Antragstellung möglich war, gilt eine Übergangs­regelung. Den Antrag kannst Du jetzt nachträglich stellen. Den nachträglichen Antrag musst Du bis zum 30. November 2024 bei der KfW stellen und er gilt nur für Arbeiten, die bis zum 31. August 2024 begonnen wurden. Beachte aber, dass Du keinen rechtlichen Anspruch auf die Fördergelder hast. Nach Ablauf dieser Übergangs­regelung musst Du für den Förderantrag auch weiterhin erst einen Liefer-und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen und vor der Umsetzung die Förderzusage abwarten.

Nachdem die neue Heizung eingebaut wurde, musst Du alle notwendigen Nachweise im Portal Meine KfW hochladen und bekommst nach Prüfung das Geld ausgezahlt.

So beantragst Du die Auszahlung

Um die Zuschüsse für die Maßnahmen zu erhalten, musst Du die Auszahlung beantragen und die nötigen Nachweise dafür einreichen. Das ist seit dem 30. September 2024 für sogenannte selbstnutzende Eigentümer möglich – du musst das betreffende Haus also selbst bewohnen. 

Alle anderen, wie beispielsweise Eigentümerinnen und Eigentümer, die das Haus vermieten, oder Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft­en müssen sich wieder etwas gedulden, bis die Nachweiseinreichung für sie freigeschaltet wird.

Um die Auszahlung zu beantragen, musst Du wieder das Portal MeineKfW nutzen. Zuerst musst Du Dich als Zuschussempfänger oder -empfängerin identifizieren. Das funktioniert über Video-Identifizierung, den Schufa-Identitätscheck oder das PostIdent-Verfahren. Anschließend kannst Du die notwendigen Unterlagen und Nachweise hochladen. Dafür brauchst Du:

Grundsätzlich:

  • Rechnungen
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) des Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmens

Für den Klima-Geschwindigkeitsbonus:

  • Meldebestätigung
  • Grundbuchauszug

Für den Einkommensbonus:

  • Meldebestätigung
  • Grundbuchauszug
  • Einkommenssteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung

Bei den Rechnungen für den Heizungstausch musst Du darauf achten, dass die Adresse des Hauses aufgeführt wird, in dem die Heizung eingebaut wurde. Außerdem muss die Rechnung auf Deutsch und in Euro ausgestellt sein und nicht bar bezahlt worden sein. Auch die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Fachunternehmens muss darauf vermerkt sein. 

Die Meldebestätigung und den Grundbuchauszug brauchst Du für den Klima-Geschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus, da diese nur von selbstnutzenden Eigentümern beantragt werden können. Für den Einkommensbonus müssen diese beiden Unterlagen außerdem für alle dort gemeldeten Eigentümer und alle dort gemeldeten Ehe- und Lebenspartner und -partnerinnen der Eigentümer eingereicht werden. 

Die Einkommenssteuerbescheide, die Du für den Einkommensbonus brauchst, müssen vom Vorjahr und Vorvorjahr vor Antragstellung sein. Wenn Du den Antrag also 2024 gestellt hast, sind die Bescheide aus den Jahren 2022 und 2021 relevant. Achtung: Es werden keine anderen Dokumente wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbescheide akzeptiert. Hast Du in den Vorjahren keine Einkommenssteuererklärung gemacht, kannst Du das auch noch rückwirkend tun – für vier Jahre nämlich. Lies mehr dazu in unserem Ratgeber zur Einkommenssteuerklärung.

Für die Einreichung der Nachweise musst Du außerdem Fristen beachten: Sechs Monate nach der letzten Rechnung musst Du die Nachweise hochgeladen haben, spätestens aber sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums. 

Wenn Du die Übergangregelung genutzt hast und Deine Heizung bis zum 31. August 2024 eingebaut hast, gilt eine andere Frist. Wurde die letzte Rechnung vor September 2024 ausgestellt, musst Du die Nachweise bis Ende Februar 2025 einreichen. Du hast also im Zweifel länger Zeit, wenn Deine Rechnung beispielsweise aus dem März 2024 ist.   

Sind alle Nachweise eingereicht, folgt die Prüfung der Unterlagen. Wenn es keine Rückfragen gibt, wird Dir nach der Überprüfung der Zuschuss für Deine Heizung auf Dein Bankkonto ausgezahlt.

So funktionierte die alte Heizungsförderung bis 2023

Bei der alten Heizungsförderung konntest Du Zuschüsse über das Bafa beantragen. Die förderfähigen Kosten für ein Einfamilienhaus lagen deutlich höher, da der Heizungseinbau Teil der Einzelmaßnahmen für energetische Sanierungen beim Bafa war. Pro Kalenderjahr konntest Du für ein Einfamilienhaus Maßnahmen, darunter auch den Heizungstausch, für bis zu 60.000 Euro fördern lassen. Ab 2024 läuft die Heizungsförderung gesondert ab. Du kannst aber auch weiterhin einzelne Effizienzmaßnahmen an Deinem Haus durchführen lassen und für diese bis zu 60.000 Euro an Kosten geltend machen. 

Folgende Fördersätze galten bis Ende 2023 für neue Heizungen.

Fördersätze für Heizungen mit erneuerbaren Energien

 regulärer
Fördersatz
mit Austauschprämie
(Ausbau einer Öl-, Gas-,
Kohleheizung oder eines
Nachtspeicherofens)
Solarthermie25 %35 %1
Biomasse10 %20 %
Luft-Wärmepumpe25 %35 %
Erdwärme-/Abwärme-/Wasser-Wärmepumpe30 %40 %
Hybrid-Heizung mit erneuerbaren Energien
ohne Biomasse
30 %40 %

Biomasse-Hybrid-Heizung mit anderen

erneuerbaren Energien

25 - 30 %235 - 40 %

Anschluss an Nah- oder Fernwärmenetz

bei Lieferung erneuerbarer Energien

30 %40 %
innovative Heizungstechnik mit
erneuerbaren Energien
25 %35 %

1 Die Austauschprämie galt nur, wenn das Gebäude nach dem Austausch nicht mehr mit fossilen Brennstoffen geheizt wurde. Das ist mit Solarthermieanlagen nur schwer zu erreichen, da sie in der Regel einer anderen Heizungsanlage beigestellt werden und nur einen Teil der Heizlast übernehmen.
2 Die Höhe der Förderung ist abhängig davon, wie viel Biomasse bei der Heizart zum Einsatz kommt. 
Gefördert werden alle Kosten zur Anschaffung und Installation der neuen Heizung, Ausbau der alten Heizung, Umbau des Schornsteins sowie Bohrungen für Erdwärmepumpen. Der Einbau einer Heizung wird nur in Bestandsgebäuden mit diesen Sätzen gefördert. 
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) ( Stand: 5. Januar 2023)

Hattest Du eine Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizung durch eine klimafreundlichere Anlage ersetzt, gab es eine Austauschprämie. Diese erhöhte den Zuschuss für den Einbau einer Wär­me­pum­pe, Biomasseheizung oder einer innovativen Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien um zehn Prozentpunkte. Die Prämie gab es dabei nur, wenn die bisherige Heizung funktionstüchtig war und wenn das Gebäude nach dem Heizungstausch nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt wurde. Eine zentrale Gasheizung musste zudem mindestens 20 Jahre in Betrieb gewesen sein. Bei Gasetagenheizungen spielte das Alter keine Rolle.

Bei Wär­me­pum­pen richtete sich die Höhe der Förderung nach der Wärmequelle. Grundwasser-, Abwasser- und Erdwärmepumpen erhielten dabei einen höheren Zuschuss als Luft-Wasser-Wärmepumpen. Wenn Du Dich dennoch für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe entschieden hattest, gab es auch bei der alten Förderung fünf Prozent extra, wenn beim Betrieb ein natürliches Kältemittel zum Einsatz gekommen ist.

Wie kannst Du von der alten zur neuen Förderung wechseln?

Wenn Du bereits einen Antrag zu den alten Förderkonditionen gestellt und vielleicht sogar schon bewilligt bekommen hast, dann prüfe, ob sich der Wechsel zur neuen Förderung für Dich lohnt. Wenn Deine neue Heizung sehr teuer wird, kann es sein, dass es sinnvoller ist, die alte Förderung beizubehalten. 

Ein Beispiel: Thomas hat im Herbst 2023 einen Antrag für eine neue Wär­me­pum­pe mit natürlichem Kältemittel gestellt. Er würde damit seine alte Gasheizung ersetzen. Für diese Maßnahme hat er nach den alten Förderkonditionen eine Förderzusage von 40 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Da die neue Wär­me­pum­penheizung in Thomas’ Haus 50.000 Euro kostet, bekommt er daher mit der alten Förderung 20.000 Euro der Kosten erstattet. Im Rahmen der neuen Förderkonditionen qualifiziert sich Thomas nur für folgende Förderbestandteile:

  • die Grundförderung von 30 Prozent
  • den Effizienzbonus für Wär­me­pum­pen von 5 Prozent
  • den Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent

Er bekommt also insgesamt einen Zuschuss von 55 Prozent. Allerdings kann er in der neuen Förderung nur maximal Kosten in Höhe von 30.000 Euro einreichen. Die 55 Prozent bekommt er also nur auf diesen Teil der Kosten. Wenn Thomas also das neue Förderprogramm nutzt, bekommt er nur noch 16.500 Euro vom Staat zurück. Für ihn rechnet sich das alte Programm mehr.

Wenn sich der Wechsel zu den neuen Förderkonditionen aber doch lohnt, sollte das unproblematisch möglich sein – sofern Du noch nicht mit dem Heizungseinbau begonnen hast. Dann ist nämlich kein Wechsel mehr möglich. Um zu wechseln, musst Du beim Bafa einen Verzicht auf die Förderzusage einreichen. Dafür kannst Du ein formloses Schreiben aufsetzen, in dem Du erklärst, dass Du auf die Förderzusage verzichtest. Unterschreibe es und lade es anschließend im Antragsportal des Bafa hoch. Sobald das Bafa den Eingang bestätigt, kannst Du schon den neuen Antrag bei der KfW stellen. Eine Sperrfrist von sechs Monaten, wie sie sonst üblich ist, gibt es hier nicht.

Heizung optimieren statt Austausch – ist das auch förderbar?

Willst Du Deine Heizung noch nicht austauschen, kannst Du mit anderen Maßnahmen ihre Effizienz steigern. Dadurch benötigst Du weniger Brennstoff und schonst Deinen Geldbeutel. Die Investitionen spielen sich innerhalb weniger Jahre von selbst wieder ein. Zudem gibt es Fördermittel über das Einzelmaßnahmen-Programm beim Bafa. Hierfür darf Dein Gebäude nicht mehr als fünf Wohneinheiten haben und deine Heizungsanlage darf nicht älter als 20 Jahre sein, wenn Du sie mit fossilen Brennstoffen betreibst. 

Die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) der Bafa unterstützt Dich bei einzelnen Maßnahmen – 20 Prozent der förderfähigen Kosten kannst Du als Zuschuss erhalten. Förderfähig sind die Kosten für Material, Handwerks- oder Ingenieurarbeiten sowie die Mehrwertsteuer darauf. Das Investitionsvolumen muss dabei bei mindestens 300 Euro brutto liegen. Maximal gibt es 60.000 Euro pro Wohnung und Kalenderjahr. Folgende Maßnahmen kannst Du Dir fördern lassen:

  • hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage samt Einstellung der Heizkurve

  • Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen sowie Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung

  • Optimierung der Wär­me­pum­pe

  • Einbau von Flächenheizsystemen und Anpassung der Rohrleitungen

  • Austausch von Heizkörper gegen Niedertemperatur-Heizkörper und Heizleisten 

  • Einbau von Wärmespeichern im Gebäude oder in seiner Nähe

  • Dämmung von Rohrleitungen

  • Einbau und Ersatz von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik wie elektronischer Heizungsthermostate, Wärmemengenzähler oder Smart Meter

Um einen Zuschuss zu erhalten, ist in jedem Fall ein hydraulischer Abgleich durchzuführen. Ist dies nicht möglich, ist ein normgerechter Heizungscheck vorzunehmen.

Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass sich die Wärme in Deinem Haus gleichmäßig verteilt. Das kann nötig sein, wenn Du Dein Heizverhalten geändert hast – beispielsweise einzelne Räume weniger beheizt, weil ein Kind ausgezogen ist oder nachdem Du neue Fenster eingebaut hast. Die Folge: Dein Kessel heizt viel stärker als nötig. In der Regel sparen Verbraucher nach einem hydraulischen Abgleich zehn Kilowattstunden Brennstoff pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr ein, hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) berechnet. 

Eine ältere Umwälzpumpe gehört in der Regel zu den Stromfressern im Haus. 400 bis 600 Kilowattstunden benötigt sie im Jahr. Eine hocheffiziente Pumpe verbraucht 80 Prozent weniger – also nur noch 80 bis 120 Kilowattstunden. Die Kosten von 400 Euro für die neue Pumpe hast Du nach vier bis fünf Jahren wieder drin. Mit der Förderung rechnet sich die Investition schon nach drei Jahren.

Über dieses Programm kannst Du dir auch einzelne Sanierungsmaßnahmen fördern lassen, um Den Energiebedarf Deines Hauses zu senken. Möchtest Du das Dach oder die Fassade dämmen oder die Fenster tauschen, kannst Du das Programm ebenfalls nutzen. Lies mehr dazu in unserem Ratgeber zu Bafa Einzelmaßnahmen

Welche anderen Fördermöglichkeiten gibt es?

Für den Heizungstausch gibt es neben dem neuen Förderprogramm auch noch weitere Möglichkeiten. Manche von ihnen kannst Du mit der Heizungsförderung kombinieren, andere nicht. Grundsätzlich solltest Du immer prüfen, welche Fördermittel für Dein Vorhaben sinnvoll sind. 

Nutze einen Kredit für die Komplettsanierung 

Willst Du Deinen Altbau energetisch sanieren und im Zuge dessen auch Deine Heizung austauschen, fördert Dich die KfW mit einem zinsgünstigen Kredit mitsamt Tilgungszuschuss. Das bedeutet, dass Du nicht die gesamte Kreditsumme zurückzahlen musst, sondern einen Teil Deiner Schulden erlassen bekommst. Der Tilgungszuschuss ist umso größer, je niedriger der Energiebedarf des Hauses nach der Sanierung sein wird. Die Fördermittel decken dabei auch die Kosten für eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien. Nicht gefördert werden dagegen die Kosten für den Einbau einer neuen Ölheizung, Gasheizung oder einer Stromspeicherheizung. Der Kredit mit Tilgungszuschuss läuft über das KfW-Programm 261.

Beantrage Steuererleichterung für energetische Sanierungen

Seit 2020 kannst Du bis zu 20 Prozent der Kosten für eine energetische Sanierung von der Steuer absetzen, dazu zählt auch der Heizungstausch. Voraussetzung ist, dass Du selbst im Eigenheim wohnst und bei der Investition, die Du von der Steuer absetzen willst, keine Fördermittel über das Bafa oder die KfW erhältst.

Schau nach kommunalen Fördermittel

Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Fördergelder für unterschiedlichste Maßnahmen. Auch der Wechsel zu einer klimafreundlichen Heizung wird oft gefördert. Das Gute: Die kommunalen Fördermittel kannst Du in der Regel mit staatlichen Fördergeldern kombinieren und so mehr Zuschuss erhalten. Um zu prüfen, ob es in Deinem Bundesland oder Deiner Kommune gesonderte Förderprogramme gibt, kannst Du den FördermittelCheck des gemeinnützigen Beratungsportals co2online nutzen.

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Warum solltest Du Deine Heizung tauschen?

Wie Du siehst, gibt es viele Möglichkeiten, finanzielle Zuschüsse zum Heizungstausch zu bekommen. Aber wann ist es überhaupt sinnvoll, über einen Heizungstausch nachzudenken? Oder bist Du womöglich sogar zum Austausch verpflichtet?

Es gibt fünf Gründe, Deine Öl- und Gasheizung zu ersetzen: 

  1. Ist eine Heizung schon älter, arbeitet sie mit hoher Wahrscheinlichkeit ineffizient und verursacht unnötige Kosten. Trägt Deine Heizung ein Effizienzlabel, kannst Du an diesem ablesen, wie sparsam oder verschwenderisch sie mit dem Brennstoff umgeht. 
  2. Einen Konstanttemperatur-Kessel, auch Standard-Heizkessel genannt, für Heizöl oder Erdgas musst Du nach 30 Betriebsjahren stilllegen oder ausbauen. Dafür gibt es eine Ausnahme: Wenn Du mindestens seit 1. Februar 2002 im eigenen Haus lebst und dieses nicht mehr als zwei Wohnungen hat, darf ein Standardkessel auch länger als 30 Jahre laufen (§ 73 GEG).
  3. Die Preise für Erdgas und Heizöl waren aufgrund des Kriegs in der Ukraine sehr stark gestiegen. Auch, nachdem sich die Preise wieder etwas entspannt haben, sind sie nicht wieder auf das Vorkriegsniveau gefallen. Der Umstieg auf eine andere Heiztechnologie lohnt sich daher auch wirtschaftlich.
  4. Seit 2021 erhebt der Staat eine CO2-Steuer auf Heizöl und Erdgas. Die Kosten dafür steigen mindestens bis 2026 Jahr um Jahr. Damit erhöhen sich vermutlich Deine Heizkosten immer mehr.
  5. Das Heizen mit Erdgas oder Heizöl setzt Kohlendioxid frei, das den Klimawandel befeuert. Das ist nicht der Fall, wenn Du mit erneuerbaren Energien heizt.

Diese Alternativen zum Heizen mit Öl und Gas gibt es

Im Gebäudeenergiegesetz (§ 71 GEG) werden die Heizungsarten festgelegt, die Du ab 2024 noch einbauen darfst. Es gibt diverse Möglichkeiten, mit denen Du die Vorgaben erfüllen kannst:

  • Mit Holzpellets und anderen Holzbrennstoffen heizt Du klimaneutral und obendrein günstiger als mit Öl oder Gas. Auf Holzbrennstoffe erhebt der Staat keine CO2-Steuer, auch wenn bei der Verbrennung von Holz Kohlendioxid entsteht. Denn dabei wird nur die Menge CO2 freigesetzt, die die Bäume während ihres Wachstums aufgenommen haben.
  • Eine Wär­me­pum­pe entzieht dem Boden oder der Luft Energie. Je nachdem, wie stark die Umweltwärmequelle ist, heizt die Wär­me­pum­pe mit Strom zu, um auf eine höhere Heiztemperatur zu kommen. Verwendest Du dabei Ökostrom oder Strom aus Deiner Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge, heizt Du CO2-frei.
  • Solarthermische Anlagen nutzen die Wärme der Sonnenstrahlung. Allerdings kannst Du mit einer handelsüblichen solarthermischen Anlage allein kein gewöhnliches Haus in Deutschland beheizen, aber einen erheblichen Teil Deines Warmwasserbedarfs decken.
  • Stromdirektheizungen nutzen ausschließlich Strom zum Heizen. Dazu gehören zum Beispiel Infrarotheizungen. Weil der Stromverbrauch sehr hoch sein kann, müssen Häuser mit mehr als drei Wohneinheiten strengere Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllen (§ 71d GEG).
  • Hybridheizungen  bestehen aus zwei unterschiedlichen Heizungstypen, zum Beispiel einer Gasheizung und einer Wär­me­pum­pe oder Solarthermieanlage. Sie eignen sich besonders gut, wenn Dein Haus noch nicht fit für eine Wär­me­pum­pe ist, Du aber trotzdem schon auf die klimafreundliche Technologie umsteigen möchtest. Die Wär­me­pum­pe heizt dann den Großteil des Jahres und die Gasheizung schaltet sich nur dazu, wenn die Wär­me­pum­pe es nicht mehr schafft.
  • Die sechste Alternative ist Nah- oder Fernwärme aus erneuerbaren Energien. Dafür brauchst Du aber ein Unternehmen, das entsprechende Anlagen errichtet und Dir den Anschluss an das Wärmenetz anbietet. Beachte dabei, dass Du den Fernwärmeanbieter nicht wechseln kannst, wenn Dir der Wärmepreis zu teuer ist.

Wo kannst Du Dich informieren und beraten lassen?

Bei Deinem Heizungsvorhaben hast Du bestimmt viele Fragen: Was ist technisch möglich? Wie wichtig ist mir der Umweltschutz? Wie viel Geld möchte ich ausgeben? Welche Fördermittel kann ich beantragen? Eine individuelle Beratung ist daher sinnvoll.

Einen Überblick über die Alternativen zu Deiner bestehenden Heizung liefert Dir das Online-Tool Wärmekompass der Agentur für erneuerbare Energien. Über den Rechner erhältst Du auch eine Angabe, mit welchen Investitionskosten Du je nach Heiztechnik zu rechnen hast. Ein direktes Gespräch ist anschließend über die Energieberatung der Verbraucherzentralen möglich – vor Ort oder am Telefon und jeweils kostenfrei. Dort erfährst Du, welche Heiz- und Fördermöglichkeiten für Dich sinnvoll sind. Außerdem kommen die Experten der Energieberatung auf Wunsch zu Dir nach Hause. Dieser Detail-Check kostet 30 Euro, für Einkommensschwache ist er kostenfrei. Der Energieberater kann Dich individuell über Fördermittel informieren und dann zusätzlich auf spezifischere Dinge eingehen, die nur vor Ort geklärt werden können, etwa den Zustand der Heizung beurteilen.

Einen sehr umfangreichen, dafür aber kostenaufwendigen Dienst bieten Dir Energieeffizienz-Experten (EEE), das sind speziell zertifizierte Energieberater. Um einen solchen zu finden, kannst Du das Portal des Bundes nutzen. Auch für die Energieberatung gibt es Fördermittel beim Bafa. Der Energieberater inspiziert dabei nicht nur Deine Heizung, sondern das gesamte Haus und macht Vorschläge zur energetischen Sanierung des Gebäudes. Wenn Du Dir hierbei einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, bekommst Du in vielen Fällen noch eine Extra-Förderung von fünf Prozent. 

Lies mehr dazu in unserem Ratgeber zur Energieberatung

Autoren
Ines Rutschmann

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