13 Monatsgehalt bei Kündig

  • Hallo Zusammen,

    ich arbeite im achten Jahr bei einer Firma und habe jedes Jahr das 13 Monatsgehalt erhalten. Nun wechsele ich meine Arbeitsstelle zum 31.08.2025.

    Im Arbeitsvertrag steht:,, Zum Monat November erfolgt die Zahlung eines 13 Monatsgehalt.“

    Bekomme ich es anteilig mit dieser Formulierung?

    Danke im Voraus.

  • Kater.Ka 27. Mai 2025 um 13:07

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Es kommt darauf an ;)

    Dafür müsste man deinen AV kennen. Oder den Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung (falls vorhanden).

    Wenn da tatsächlich (!) nur diese eine Satz dazu steht, dann hast du Anspruch auf anteilige Zahlung. Aber ich würde es mal bezweifeln, es sei denn, es ist ein kleiner AG der schlecht oder gar nicht beraten war.

  • Das ist der genaue Absatz im Arbeitsvertrag

    Die monatliche Bruttovergütung beträgt EUR Die Vergütung wird jeweils am Letzten eines Monats fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das der Firma benannte Konto des Arbeitnehmers.

    Zum Monat November erfolgt die Zahlung eines 13. Gehaltes.

    Zulagen, die zusätzlich zum monatlichen laufenden Entgelt gewährt werden, können bei Vorliegen eines sachlichen Grundes (z.B. wirtschaftliche Gründe, Gründe im Verhalten oder in der Person des Mitarbeiters oder im Rahmen einer Umstrukturierung) jederzeit widerrufen werden.

    Die Zahlung von etwaigen Sondervergütungen (Gratifikationen, Urlaubsgeld, Prämien etc.) erfolgt in jedem Einzelfall freiwillig und auch bei wiederholter Gewährung ohne Begründung eines Rechtsanspruchs für die

    Anmerkung Mod: Beitrag war dreifach, zweimal gelöscht, bitte um Nachsicht falls ich was übersehen habe

  • Zum Monat November erfolgt die Zahlung eines 13. Gehaltes.

    Dreizehntes Gehalt | Haufe
    Zusammenfassung Begriff Das 13. Gehalt ist eine Sonderzahlung und wird in Höhe eines Monatsarbeitsgehalts ausgezahlt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung…
    www.haufe.de

    "Wird in einem Arbeitsvertrag ein 13. Monatsgehalt vereinbart und wird das Arbeitsverhältnis im Laufe des Jahres beendet, so steht im Zweifel dem Arbeitnehmer das 13. Monatsgehalt im Austrittsjahr anteilig zu, wenn die Parteien des Arbeitsvertrags nichts anderes vereinbart haben; dieser Teilanspruch ist aber, wenn nichts anderes vereinbart ist, erst an dem Tag fällig, an dem auch bei Verbleiben im Betrieb das 13. Monatsgehalt fällig wäre."