PKV Ehepaar Alleinverdiener Beamter Vorerkrankung vs pauschale Beihilfe (nur KV)

  • Hallo,


    ich hätte einmal eine Frage hinsichtlich folgender Konstellation, die sich in naher Zukunft ergibt, aber noch nicht akut ist. Bekanntlich ist es aber gut sich im Vorfeld etwas selbst zu informieren, bevor man im Ernstfall und womöglich in zeitlicher Not an professionelle Berater wendet.


    Es geht um folgendes: Ehepaar - Alleinverdienerhaushalt (höherer Dienst).

    Beamter selbst wohl voraussichtlich PKV fähig, jedenfalls keinerlei Vorerkrankungen o.ä.

    Partner ein paar Zahnbehandlungen (2-3 Kronen) + vor wenigen Monaten eine f23.1-Diagnose, vierwöchig stationär, dann war alles gut, zur Zeit noch weitergehende Abklärung organischer Ursachen o.ä. aber sehr schnelle Regeneration gewesen.


    1. Ist das jetzt schon mal de facto ein Ausschluss der PKV Möglichkeit für den Partner (außerhalb der Öffnungsaktion)? Ich hatte etwas die Webseite von Dr. Schlemann gelesen, das ließ wenig Hoffnung dahingehend.


    In unserem Bundesland gibt es die pauschale Beihilfe, aber nur für die KV Beiträge, nicht Pflegeversicherung, daher jedenfalls im aktuellen Alter voraussichtlich PKV trotzdem günstiger selbst mit pauschaler Beihilfe.


    2. Ist es im Zweifel sinnvoller:

    a) Gesunder PKV und Ehepartner freiwillig KV (da erwerbslos)

    b) Gesunder PKV und Partner PKV über Öffnungsaktion

    c) beide GKV mit den entsprechenden Nachteilen, das halt auch alles berücksichtigt wird, insbesondere auch etwaige Kapitalertäge, was ich gerade im Alter o.ä. für nicht unerheblich halte.


    Lohnt es sich in der Konstellation dennoch einen Berater überhaupt zu konsultieren oder was erscheint sowohl mathematisch als auch leistungstechnisch sinnvoller?

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • 2. Ist es im Zweifel sinnvoller:

    a) Gesunder PKV und Ehepartner freiwillig KV (da erwerbslos)

    b) Gesunder PKV und Partner PKV über Öffnungsaktion

    c) beide GKV mit den entsprechenden Nachteilen, das halt auch alles berücksichtigt wird, insbesondere auch etwaige Kapitalertäge, was ich gerade im Alter o.ä. für nicht unerheblich halte.

    Spontane Antwort:

    Antwort a)
    ist aus dem Rennen, da für den Ehegatten eines Beamten im Höheren Dienst schon alleine der gleiche GKV-Beitrag anfallen dürfte wie bei Antwort c) für beide zusammen.


    Zu Antwort b) vs. c)
    sollte man sich möglichst fachkundig beraten lassen. Dazu ist der Weg hier im Forum nicht sehr weit, beispielsweise in Richtung Dr. Schlemann

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Das ist natürlich tatsächlich etwas, dass ich ganz vergessen habe, dass da womöglich eine Anrechnung des Ehegatteneinkommens dann in Betracht kommt. Selbst wenn das nur hälftig erfolgt wie von Referat Janders zitiert, wäre das natürlich tatsächlich ein großer, nicht unerheblicher Kostenpunkt. Insofern danke ich schon mal vielmals.

  • Die eigene Gattin zur angestellten Geschäftsführerin in einer UG (z. B. zur Verwaltung eigenen Vermögens) zu machen für monatlich Geringfügigkeitsgrenze + 1 EUR wäre wahrscheinlich recht aufwendig und irgendwas mit Gestaltungsmissbrauch, böte aber eigenen Versicherungsschutz für die Gattin. (Zumindest solange es klappt.)

  • Die eigene Gattin zur angestellten Geschäftsführerin in einer UG (z. B. zur Verwaltung eigenen Vermögens) zu machen für monatlich Geringfügigkeitsgrenze + 1 EUR wäre wahrscheinlich recht aufwendig und irgendwas mit Gestaltungsmissbrauch, böte aber eigenen Versicherungsschutz für die Gattin. (Zumindest solange es klappt.)

    Partner:in* könnte sich in den Weiten des Freundeskreisen auch formal mit einem Midijob verdingen. Muss man spitz rechnen.

    Den Horror mit der Freiwilligen, weil nix arbeiten und Partner Beamter habe ich schon oft gehört….da nützt dann die Beihilfefähigkeit der Zahnreinigung auch nichts, die es in top gibt…

  • Partner:in* könnte sich in den Weiten des Freundeskreisen auch formal mit einem Midijob verdingen. Muss man spitz rechnen.

    Den Horror mit der Freiwilligen, weil nix arbeiten und Partner Beamter habe ich schon oft gehört….da nützt dann die Beihilfefähigkeit der Zahnreinigung auch nichts, die es in top gibt…

    Zynismus? - jedenfalls trägt das nichts zur Sache bei, sofern ich hier nicht irre. Falls nicht zynisch gemeint, mea culpa.

  • Überhaupt kein Zynismus. Sondern wohl meinen Tipps aus dem Bereich, den ich auch kenne.

    Achso. Ich habe das als Zynismus hinsichtlich des Alleinverdienermodells verstanden. Ich finde die Idee mit der UG grundsätzlich das ganz nett, das erfordert aber, das man eben etwas hätte, das Unternehmensgegenstand sein könnte und insbesondere Einkünfte generiert, das wäre also eher etwas im Zweifel für die Zukunft, falls man eine Art Immoblien UG hätte o.ä.

  • Achso. Ich habe das als Zynismus hinsichtlich des Alleinverdienermodells verstanden. Ich finde die Idee mit der UG grundsätzlich das ganz nett, das erfordert aber, das man eben etwas hätte, das Unternehmensgegenstand sein könnte und insbesondere Einkünfte generiert, das wäre also eher etwas im Zweifel für die Zukunft, falls man eine Art Immoblien UG hätte o.ä.

    Es gibt auch Familien, wo irgendetwas zu verwalten ist. Ein paar Immobilien oder ein kleiner Gewerbepark.

    Da kann man dann jederzeit einen kleinen MIDI-Job „vergeben“. Pflichtversichert mit Homeoffice..,

  • Die eigene Gattin zur angestellten Geschäftsführerin in einer UG (z. B. zur Verwaltung eigenen Vermögens) zu machen für monatlich Geringfügigkeitsgrenze + 1 EUR wäre wahrscheinlich recht aufwendig und irgendwas mit Gestaltungsmissbrauch, böte aber eigenen Versicherungsschutz für die Gattin. (Zumindest solange es klappt.)

    Für Midijob eher Geschäftsführungsassistenz in Betracht ziehen.

    Bei der GmbH gelten andere Regelungen als bei Einzelunternehmen und die Arbeitsverträge werden in der Regel anerkannt.

  • Von den durchaus nicht gänzlich uninteressanten kreativen Gestaltungsideen einer konstruierten Sozialversicherungspflicht des vorerkrankten Partners, die aber so zur Zeit nicht umsetzbar ist. Erscheint es denn tatsächlich gänzlich ausgeschlossen, dass eine Aufnahme außerhalb der Öffnungsaktion in Betracht kommt bzw. lohnt sich diesbezüglich noch die Konsultation einer Beratung oder erscheint das ohnehin hoffnungslos?

  • Erscheint es denn tatsächlich gänzlich ausgeschlossen, dass eine Aufnahme außerhalb der Öffnungsaktion in Betracht kommt bzw. lohnt sich diesbezüglich noch die Konsultation einer Beratung oder erscheint das ohnehin hoffnungslos?

    Immerhin liegt in Eurem Fall ja eine Mischsituation vor. Was spricht dagegen, für beide Ehegatten über einen qulifizierten Makler eine anonyme Anbietersuche zu starten? Dann hat man zweierlei:

    1) für den gesunden Teil des Tandems eine engere Auswahl und letztlich die Entscheidung für einen Anbieter

    2) für den anderen Ehegatten je nach Ergebnis

    2a) doch ein oder mehrere passable Anbieter außerhalb der Öffnungsaktion
    2b) wenn nur Öffnungsaktion möglich, dann z.B. dort den Joker hinwerfen, wo auch der erste Ehepartner versichert wird/wurde.


    Nur mal so eine Idee ...

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977