Moin,
folgende Konstellation:
Es besteht ein Freistellungsauftrag in Höhe von 1900,- € verheiratet bei einer (von 2) Bank.
Mit Zinszahlungen dieser Bank im Frühjahr in Höhe von 1600,- (alle Zahlen gerundet) ist der freie Sparer-Pauschbetrag laut Abrechnung auf 300,- € gesunken.
Jetzt ein Verkauf von USA-Staatsanleihen mit einem ausgewiesenen Verlust über 1800,- €.
In der Bank-Abrechnung wurde nun der Sparer-Pauschbetrag bis zur Höhe des Freistellungsauftrages „neu aufgefüllt“ (also um 1600,- € auf wieder 1900,- €). Die restlichen 200,- € des Verlustes erscheinen im Verlusttopf „Sonstiges“.
Weitere nennenswerte Zinszahlungen gibt es im laufenden Jahr nicht mehr. Die ausgewiesenen 1900,- € Sparer-Pauschbetrag können also nicht mehr genutzt werden; der Topf wird mit dem vollen Sparer-Pauschbetrag am 31.12. enden.
Die Frage für mich ist, wie nächstes Jahr die Steuerbescheinigung der Bank für dieses Jahr 2025 aussehen wird.
Der Verlusttopf „Sonstiges“ (200,- €) wird ja in einem neuen Jahr weitergeführt, aber was passiert mit dem ungenutzten Sparer-Pauschbetrag, in den ein Großteil des Verlustes überführt wurde?
Wird automatisch in der Steuerbescheinigung der Bank für 2025 der Restverlust (nach „Sonstiges“) In Höhe von 1600,- € separat ausgewiesen werden, so dass das Finanzamt das mit Zinseinnahmen einer anderen Bank verrechnen kann?
(ich meine nicht die bekannte gesonderte Verlustbescheinigung, welche ja bis 15.12. zu beantragen wäre, sondern die reguläre Steuerbescheinigung).
Oder wird da nichts ausgewiesen, da Zahlen unter dem Sparer-Pauschbetrag nur als der Sparer-Freibetrag angesehen wird, der mit seinen Verlusten ungenutzt mit Jahresende verfällt?
Dann hätte ich ein Problem.
Ich habe im Netz zu der Fragestellung nichts gefunden. Es wird immer nur die Fortführung eines Verlusttopfes erwähnt. Befindet sich mein Verlust vielleicht im falschen Topf?
Gruß