Sind Ertrags-Verluste, die im Sparer-Pauschbetrag eingelagert wurden, nach Jahreswechsel noch anrechenbar?

  • Moin,



    folgende Konstellation:



    Es besteht ein Freistellungsauftrag in Höhe von 1900,- € verheiratet bei einer (von 2) Bank.



    Mit Zinszahlungen dieser Bank im Frühjahr in Höhe von 1600,- (alle Zahlen gerundet) ist der freie Sparer-Pauschbetrag laut Abrechnung auf 300,- € gesunken.



    Jetzt ein Verkauf von USA-Staatsanleihen mit einem ausgewiesenen Verlust über 1800,- €.


    In der Bank-Abrechnung wurde nun der Sparer-Pauschbetrag bis zur Höhe des Freistellungsauftrages „neu aufgefüllt“ (also um 1600,- € auf wieder 1900,- €). Die restlichen 200,- € des Verlustes erscheinen im Verlusttopf „Sonstiges“.



    Weitere nennenswerte Zinszahlungen gibt es im laufenden Jahr nicht mehr. Die ausgewiesenen 1900,- € Sparer-Pauschbetrag können also nicht mehr genutzt werden; der Topf wird mit dem vollen Sparer-Pauschbetrag am 31.12. enden.



    Die Frage für mich ist, wie nächstes Jahr die Steuerbescheinigung der Bank für dieses Jahr 2025 aussehen wird.



    Der Verlusttopf „Sonstiges“ (200,- €) wird ja in einem neuen Jahr weitergeführt, aber was passiert mit dem ungenutzten Sparer-Pauschbetrag, in den ein Großteil des Verlustes überführt wurde?



    Wird automatisch in der Steuerbescheinigung der Bank für 2025 der Restverlust (nach „Sonstiges“) In Höhe von 1600,- € separat ausgewiesen werden, so dass das Finanzamt das mit Zinseinnahmen einer anderen Bank verrechnen kann?


    (ich meine nicht die bekannte gesonderte Verlustbescheinigung, welche ja bis 15.12. zu beantragen wäre, sondern die reguläre Steuerbescheinigung).



    Oder wird da nichts ausgewiesen, da Zahlen unter dem Sparer-Pauschbetrag nur als der Sparer-Freibetrag angesehen wird, der mit seinen Verlusten ungenutzt mit Jahresende verfällt?


    Dann hätte ich ein Problem.



    Ich habe im Netz zu der Fragestellung nichts gefunden. Es wird immer nur die Fortführung eines Verlusttopfes erwähnt. Befindet sich mein Verlust vielleicht im falschen Topf?


    Gruß

  • Nach deiner Sichtweise 'hast du ein Problem".


    Die Reihenfolge der Verrechnung sieht immer wie folgt aus (Unterscheidung zwischen "Aktien" und "Sonstige" mal außen vor):


    Kapitalerträge

    - Verluste aus dem aktuellen Jahr

    - Verluste aus den Vorjahren (Verlustvortrag)

    - Sparerpauschbetrag


    Sobald die Erträge irgendwann im Rahmen dieser Rechnung auf 0 sinken, wird die Berechnung gestoppt. Sollten noch Verluste (nicht Sparerpauschbetrag!) übrig sein, wandern bzw. verbleiben diese im Verlusttopf. Der ungenutzte Sparerpauschbetrag verfällt grundsätzlich am Ende des Jahres.



    Zwei kleine Beispiele (jeweils mit einem Single):


    1)

    Kapitalerträge von 3.000 Euro

    Verlust in laufenden Jahr von 1.000 Euro

    Verluste aus Vorjahren 2.500 Euro


    Zunächst werden die aktuellen Verluste abgezogen, es verbleiben also 2.000 Euro Kapitalerträge. Als nächstes sind die Verluste aus den Vorjahren dran. Da werden 2.000 Euro angerechnet, 500 Euro bleiben stehen. Der Sparerpauschbetrag verfällt ungenutzt.


    2)

    Kapitalerträge von 3.000 Euro

    Verlust in laufenden Jahr von 500 Euro

    Verluste aus Vorjahren 1.000 Euro


    Auch hier werden die aktuellen Verluste zuerst abgezogen, es verbleiben also 2.500 Euro Kapitalerträge. Als nächstes sind die Verluste aus den Vorjahren dran, der Rest ist dann 1.500 Euro. Als letztes kommt dann noch der Sparerpauschbetrag, wodurch am Ende 500 Euro versteuert werden.


    Disclaimer: Bin kein Steuerberater oder sonst irgendwie mit der Branche verbunden. Daher handelt es sich hier nur um meine Laienmeinung!

  • Oder wird da nichts ausgewiesen, da Zahlen unter dem Sparer-Pauschbetrag nur als der Sparer-Freibetrag angesehen wird, der mit seinen Verlusten ungenutzt mit Jahresende verfällt?


    Dann hätte ich ein Problem.

    Genau das. Die Verluste werden mit den Erträgen verrechnet. 200€ werden im Verlusttopf ins nächste Jahr übernommen und der Freistellungsauftrag verfällt ungenutzt.


    Da die Erträge deinen Freistellungsauftrag nicht ausschöpfen wäre es steuerlich am günstigsten in diesem Jahr keinerlei Verluste zu realisieren. Alternativ wären verrechenbare Erträge von 1900+1800=3.700 € nötig um den Freistellungsauftrag in Gänze zu nutzen, wenn du den Verlust in diesem Jahr dennoch realisierst.

  • Wird automatisch in der Steuerbescheinigung der Bank für 2025 der Restverlust (nach „Sonstiges“) In Höhe von 1600,- € separat ausgewiesen werden, so dass das Finanzamt das mit Zinseinnahmen einer anderen Bank verrechnen kann?


    Oder wird da nichts ausgewiesen, da Zahlen unter dem Sparer-Pauschbetrag nur als der Sparer-Freibetrag angesehen wird, der mit seinen Verlusten ungenutzt mit Jahresende verfällt?


    Ausgewiesen wird ein nicht ausgeschöpfter Freistellungauftrag nicht.


    Aber wie du schon richtig geschrieben hast: Du kannst in der Steuererklärung die Erträge angeben, die bei anderen Banken angefallen und versteuert worden sind, und außerdem dass du noch nicht den ganzen Sparerfreibetrag genutzt hast.

    Das wird dann verrechnet und du bekommst auf diesem Wege zu viel gezahlte Steuer erstattet.

  • Vielen Dank für die Antworten. Es gibt hier also keine separate Verlustbescheinigung, da der ergangene Verlust im Sparer-Pauschbetrag - max. bis zur Höhe meines Freistellungsauftrags - aufgeht (darüber hinaus im Verlusttopf „Sonstiges“.).

    Da es bei Bank 1 zwar wie erwähnt im laufenden Jahr kaum noch eine Zinszahlung gibt, von Bank 2 aber schon (nennen wir diesen Betrag 2000,- €), konkretisiere ich die Frage noch in Bezug zur Steuerbescheinigung von Bank 1.

    Wird die Steuerbescheinigung Bank 1 also so aussehen:

    a): der Kapitalertrag (für Zeile 7) ist Null (obwohl es zunächst noch einen gab). Der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag (für Zeile 16) ist ebenfalls Null. Die abgeführte Kapitalertragsteuer (für Zeile 37) ist ebenso Null.

    Und könnt Ihr (hoffentlich) bestätigen, dass NICHT gilt:

    b): der Kapitalertrag (für Zeile 7) ist 1600,- €. Der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag (für Zeile 16) ist ebenfalls 1600,- € (weil es zunächst so war). Die abgeführte Kapitalertragsteuer (für Zeile 37) ist Null.


    Bei a) würde das Finanzamt mit Bank 2 voll verrechnen. Bei b) wäre der Freibetrag dagegen größtenteils aufgebraucht.

    Liege ich richtig mit a)?

    Grüße



  • Höhe der Kapitalerträge 1600 €

    Höhe der nicht ausgeglichenen Verluste (ohne Aktien) 1600 €

    Höhe des in Anspruch genommenen Sparerfreibetrags 0€

    Der Verlusttopf „Sonstiges“ (200,- €) wird ja in einem neuen Jahr weitergeführt, aber was passiert mit dem ungenutzten Sparer-Pauschbetrag, in den ein Großteil des Verlustes überführt wurde?

    Bezüglich der Bank 1 passiert bezüglich des Sparerfreibetrags nichts.


    Wenn Du bei Deiner Bank 2 Kapitaleinkünfte hast, die die Bank während des Jahres versteuert, so kannst Du Dir diese Steuer im Rahmen der Steuererklärung zurückholen.


    Das geht auch schneller: Wenn Du Dir sicher bist, daß Du bei Bank 1 keine Kapitaleinkünfte mehr bekommen wirst, kannst Du dort den Freistellungsauftrag auf 0 setzen lassen und Bank 2 einen passenden Freistellungsauftrag geben.


    Gemeldet wird das freigestellte Volumen. Sofern dieses unterhalb des Sparerfreibetrags ist, wird das Finanzamt nichts dagegen haben.