Unterstützung für Schwiegermutter

  • Das bisherige Visum wird vermutlich eine Ehegattenvisum gewesen sein.


    Aktuell würde Sie ja vermutlich nur ein Touristenvisum für 90 Tage bekommen.


    Für eine Einbürgerung ist in der Regel neben Sprachkenntnisen ja ein selbstbestreiten des Lebensunterhalts von nöten. Und es hört sich nicht so an als wäre die Dame eine Fachkraft die man hier ohne Probleme in einen Job vermitteln kann.


    Der allererste Weg wäre imho ein Anwalt in Richtung Einbürgerung/Asyl/Aufenthaltstitel etc. der prüft inwiefern es überhaupt möglich ist für die Dame eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu bekommen ggf. eben mit dem Verweis auf die hier lebende Familie. Vorher lohnen sich alle anderen Überlegungen eigentlich nicht.

  • Dann sind wir der Sache schon deutlich näher gekommen. Danke.


    Für das Schengen-Visum braucht sie immer einen Nachweis der Reisekrankenversicherung, Kann auch in Deutschland abgeschlossen werden.

    Oder nimmt sie das Schengen-Visum aus Spanien ?

    Sie ist aktuell (die Scheidung ist nicht anerkannt) bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland versichert

  • Wie geht das, wenn man seinen Aufenthaltsmittelpunkt seit vielen Jahren in China hat?!

    Gar nicht. Der sogenannte „Ex“ macht falsche Angaben gegenüber seiner gesetzlichen Krankenkasse.

    Bei solchen Sachen bin ich raus.


    „Ex“ , Scheidung, dann doch nicht anerkannt geschieden….kein Unterhalt…


    Als Touristin mit Verpflichtungserklärung familenversichert…,wahrscheinlich kommt die Gesundheitskarte dann auch an die Adresse, wo sie gar nicht wohnt.


    Bei so Sachen bin ich raus.

  • Ich habe mich bisher rausgehalten. Das klingt so als wäre da einiges aufzuarbeiten.

  • Thomes, vielleicht ist dir und deiner Frau das gar nicht so klar, aber da sehen einige Sachen schon fishy aus.


    Was ist denn eure Vorstellung, wie sie einen Daueraufenthalt in Deutschland erhalten soll?

  • Thomes, vielleicht ist dir und deiner Frau das gar nicht so klar, aber da sehen einige Sachen schon fishy aus.


    Was ist denn eure Vorstellung, wie sie einen Daueraufenthalt in Deutschland erhalten soll?

    Ja das klingt nicht gut. Ich habe mir das einfach vorstellt. Wir erklären uns bereits für sie zu Sorgen und sie kann einen Aufenthaltstitel erhalten

  • Also ich lese hier sehr interessiert mit.

    Wenn ich da so alles Infos richtig einordnen mal mein etwas unchristlicher Tipp. Alles lassen wie es ist, Einmal im Jahr für 90 Tage die Schwiegermama in Deutschland per Turistenvisa, ihr könnt euch in dieser Zeit um Sie kümmern und kann bei euch wohnen. Für 100k kannst du auch viele Jahre mit China Airways fliegen. Ihr habt dann kein Papierkram und die Schwiegermama ist den Rest des Jahres in ihrem sozialen und sprachlichen Umfeld.

    Ich würde sagen WinWin für alle und vor allem die günstigste Variante.

  • Mir wäre nicht bekannt das man für Erwachsene Menschen deren Kinder schon volljährig sind einfach eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erlangen kann, indem man eine Bürgschaft abgibt, dass man für deren Lebenshaltungskosten aufkommt.

    Gibt es dazu einen Link oder Ähnliches?


    Ansonsten würde ich auf meinen Beitrag weiter oben verweisen. Egal wie nun der Krankenversicherungsfall und andere Gegebenheiten sind, das vorrangige Problem für den Fall ist je wie darf Sie hier dauerhaft einreisen.

  • Also ich lese hier sehr interessiert mit.

    Wenn ich da so alles Infos richtig einordnen mal mein etwas unchristlicher Tipp. Alles lassen wie es ist, Einmal im Jahr für 90 Tage die Schwiegermama in Deutschland per Turistenvisa, ihr könnt euch in dieser Zeit um Sie kümmern und kann bei euch wohnen. Für 100k kannst du auch viele Jahre mit China Airways fliegen. Ihr habt dann kein Papierkram und die Schwiegermama ist den Rest des Jahres in ihrem sozialen und sprachlichen Umfeld.

    Ich würde sagen WinWin für alle und vor allem die günstigste Variante.

    Ja das nimmt eine brisante Wendung. Ich muss erstmal alle Informationen verdauen und das Gespräch mit der Familie (Schwiegervater) suchen

  • Mir wäre nicht bekannt das man für Erwachsene Menschen deren Kinder schon volljährig sind einfach eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erlangen kann, indem man eine Bürgschaft abgibt, dass man für deren Lebenshaltungskosten aufkommt.

    Gibt es dazu einen Link oder Ähnliches?


    Ansonsten würde ich auf meinen Beitrag weiter oben verweisen. Egal wie nun der Krankenversicherungsfall und andere Gegebenheiten sind, das vorrangige Problem für den Fall ist je wie darf Sie hier dauerhaft einreisen.

    Oh man wir haben uns das alles so viel einfacher vorgestellt. Siehst du Chancen sie eines Tages bei Enkeln als "Erziehungsfachkraft" nach Deutschland zu holen?

  • Ich habe mich bisher rausgehalten. Das klingt so als wäre da einiges aufzuarbeiten.

    Ich habe das Gefühl, die Dame reist dann alle paar Monate an, lässt sich gesundheitlich sanieren, Zahnarzt, evtl. Tabletten etc.... was man halt so braucht. Und wieder weg. Egal, ob das der Ex-Mann - der sich so um gar nichts kümmert anscheinend - eingestielt hat oder sonstwer.


    Und du hast das nie hinterfragt? Oder die anderen Kinder? Woher hast du dann die Info mit der GKV in DE? Entweder bist du ein Hasi, dass die Ohren immer angelegt hat oder du bindest uns hier einen Bären auf und suchst ein paar Tipps, wie man das "hintenherum" erledigt bekommt.

  • Ich habe das Gefühl, die Dame reist dann alle paar Monate an, lässt sich gesundheitlich sanieren, Zahnarzt, evtl. Tabletten etc.... was man halt so braucht. Und wieder weg. Egal, ob das der Ex-Mann - der sich so um gar nichts kümmert anscheinend - eingestielt hat oder sonstwer.


    Und du hast das nie hinterfragt? Oder die anderen Kinder? Woher hast du dann die Info mit der GKV in DE? Entweder bist du ein Hasi, dass die Ohren immer angelegt hat oder du bindest uns hier einen Bären auf und suchst ein paar Tipps, wie man das "hintenherum" erledigt bekommt.

    Da täuscht dich dein Gefühl. Sie bevorzugt das chinesische Gesundheitssystem und ich habe sie erst nach Corona kennengelernt.

    Was gibt es da zu hinterfragen? Ehegatten sind in Deutschland in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert. Deine Anschuldigungen sind echt daneben.

  • Nein, wobei ich kein Profi bin. Aber auch in dem Fall würde ich schätzen, dass a, das Familienverhältnis zu eng ist und b, insofern Sie nicht nachweisen kann dass sie eine "Erziehungsfachkraft" ist sie kein "Arbeitsvisum" bekommen würde.


    Wie gesagt, erste Anlaufstelle: Fachanwalt. Ja der kostet etwas, aber erstens kennt der das Gesetz (hoffentlich) genau und kann ggf. eben auch die bisherige Ehe und Kinder bei seiner Meinung miteinbinden. Diese ist natürlich nicht rechtsbindend, denn die Behörden können immernoch anders entscheiden.


    Da du ja mehrfach geschrieben hast ihr würdet für ihren Unterhalt aufkommen (wobei du auch angedeutet hast dies gern dem deutschen Steuerzahler aufbürden zu wollen... ) sollte es an einer ausführlichen Beratung mit allen Infos und Unterlagen die ihr habt bei einem experten nicht scheitern. Denn wenn ihr hierfür keine 3-4 stellige Summe habt, wie wollt ihr dann für die Dame aufkommen sobald die 100k € verbraucht sind?

  • Nein, wobei ich kein Profi bin. Aber auch in dem Fall würde ich schätzen, dass a, das Familienverhältnis zu eng ist und b, insofern Sie nicht nachweisen kann dass sie eine "Erziehungsfachkraft" ist sie kein "Arbeitsvisum" bekommen würde.


    Wie gesagt, erste Anlaufstelle: Fachanwalt. Ja der kostet etwas, aber erstens kennt der das Gesetz (hoffentlich) genau und kann ggf. eben auch die bisherige Ehe und Kinder bei seiner Meinung miteinbinden. Diese ist natürlich nicht rechtsbindend, denn die Behörden können immernoch anders entscheiden.


    Da du ja mehrfach geschrieben hast ihr würdet für ihren Unterhalt aufkommen (wobei du auch angedeutet hast dies gern dem deutschen Steuerzahler aufbürden zu wollen... ) sollte es an einer ausführlichen Beratung mit allen Infos und Unterlagen die ihr habt bei einem experten nicht scheitern. Denn wenn ihr hierfür keine 3-4 stellige Summe habt, wie wollt ihr dann für die Dame aufkommen sobald die 100k € verbraucht sind?

    Danke Corsa! Wir suchen uns profesionelle Hilfe

  • Nein.

    ChatGPT:


    chinesische oma aus china nach deutschland holen und als erziehungsfachkraft für die enkel einstellen, geht das?


    1. Familiennachzug – Großmutter aus China nach Deutschland holen

    a) Grundsätzlich kein Anspruch auf Familiennachzug für Großeltern

    • Nach deutschem Aufenthaltsrecht (Aufenthaltsgesetz, AufenthG) besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Familiennachzug für Großeltern, auch wenn sie nahe Angehörige sind.

    • Familiennachzug ist im Regelfall nur möglich für:

      • Ehepartner

      • minderjährige Kinder

      • Eltern von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

    b) Ausnahmen in Härtefällen

    • In seltenen Ausnahmefällen kann ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen (§ 36 Abs. 2 AufenthG) erteilt werden, z. B. bei Pflegebedürftigkeit der Großmutter oder besonderen Bindungen. Diese Ausnahmen sind jedoch sehr restriktiv.

    2. Großmutter als „Erziehungsfachkraft“ anstellen

    a) Erziehungsfachkraft = geschützter Beruf

    • Der Begriff „Erziehungsfachkraft“ ist in Deutschland mit bestimmten Qualifikationen verbunden (z. B. staatlich anerkannte Erzieherin, Sozialpädagogin).

    • Eine Großmutter ohne entsprechende Ausbildung und ohne Anerkennung ihrer Qualifikation in Deutschland zählt nicht als Fachkraft.

    b) Beschäftigung als Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung

    • Grundsätzlich kann eine Privatperson eine ausländische Haushaltshilfe oder Kinderbetreuung einstellen – allerdings nur unter strengen Bedingungen.

    • Voraussetzung: Die Person muss eine Arbeitserlaubnis erhalten – und dafür braucht es in der Regel einen anerkannten Berufsabschluss und ein konkretes Arbeitsangebot.

    c) Visum zur Erwerbstätigkeit

    • Für eine Drittstaatsangehörige wie eine chinesische Großmutter ist es nicht realistisch, ein Visum zur Erwerbstätigkeit in einem privaten Haushalt zu erhalten, insbesondere ohne formale Qualifikationen und Deutschkenntnisse.

    3. Realistischere Alternativen

    • Besuchsvisum (Schengen-Visum): Für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Möglich, wenn die Großmutter ihre Enkel besuchen will. Kein Arbeiten erlaubt.

    • Nationales Visum für Familienzusammenführung: Nur bei besonderer familiärer Abhängigkeit (z. B. Pflegebedürftigkeit auf beiden Seiten), aber sehr schwer durchsetzbar.

    • Au-pair-Visum? Nicht möglich für Großeltern. Nur für junge Erwachsene (18–26 Jahre).

    Fazit:

    Nein, die Großmutter aus China kann nicht legal als Erziehungsfachkraft nach Deutschland geholt und angestellt werden, da sie weder eine anerkannte Qualifikation mitbringt noch Anspruch auf Familiennachzug hat. Kurzzeitige Besuche sind per Schengen-Visum möglich, aber eine dauerhafte und bezahlte Tätigkeit ist rechtlich kaum umsetzbar.

  • Danke!

  • Bzgl. der Krankenkasse solltest du auch noch mal mit deiner Frau sprechen. Du schriebst, ja, dass deine Frau mehrmals bei der Krankenkasse angerufen hat. Was hat sie da genau gesagt? Wenn sie gesagt hätte „Meine Mutter hat sich scheiden lassen und lebt jetzt dauerhaft in China“, dann wäre die Antwort wahrscheinlich nicht gewesen „Da kann sie sich weiter zum Mindestbeitrag bei uns versichern.“