Übertrag Aktien, ETFs, ETC etc. auf die Kinder

  • Hallo,

    weiß jemand (Fragestellung 1), ob es technisch einfach ist, Wertpapiere (Aktien, ETFs, ETCs etc.) von meinem Depot auf das meines Kindes zu übertragen? Muss ich hier etwas besonderes beachten? Kostet dies etwas?

    Dabei ist meines Wissens die Schenkungssteuer bzw. -freibeträge zu beachten (10 Jahre). Bei meinen Beträgen ist das (leider) nicht relevant.

    Wie verhält es sich mit der Kapitalertragssteuer (Fragestellung 2), falls mein Kind die Wertpapiere dann verkaufen sollte? Hier könnte man dann den Steuersatz des Kindes heranziehen, oder? Das wäre in der Regel besser, als wenn ich die Wertpapiere verkaufe (höherer Steuersatz (bzw. die 25 % KapSt.)) und das Geld dann meinen Kindern gebe. Gibt es hierbei dann etwas zu beachten?

    Danke & viele Grüße

    B.

  • Zuerst stellt sich die Frage, bei welcher Bank du dein Depot hast und bei welchem Bank deine Kinder das Depot haben.

    Normalerweise sind solche Übertragungen sehr einfach.

    Die Banken halten hier zu entweder Formblätter bereit oder wickeln das sogar online ab.

    Wichtig ist, dass du bei diesen Transaktionen immer angeben musst, ob es sich um eine Schenkung handelt oder nicht.

    Die Meldungen erfolgen grundsätzlich an die Finanzbehörden.

    Wenn du zum Beispiel eine Position Allianz Aktien auf ein Depot eines minderjährigen Kindes überträgst und dann ein Gewinn von zum Beispiel 1000 € realisierst wird, ist das natürlich möglich.

    Überweist du dann jedoch das Geld an dich zurück, handelt es sich hier bereits um einen Steuer-Straftatbestand.

    Also bitte genau überlegen, wozu etwas dient.

    Schenkung ja, „Steueroptimirrung“ (hüstel) nein.

  • Weiß jemand, ob es technisch einfach ist, Wertpapiere (Aktien, ETFs, ETCs etc.) von meinem Depot auf das meines Kindes zu übertragen? Muss ich hier etwas besonderes beachten? Kostet dies etwas?

    Der Übertrag von Wertpapieren auf das Depot einer anderen Person ist ein sog. "Depotübertrag mit Gläubigerwechsel". Wenn die Bank das macht (Neobroker bieten das nicht an), dann fragt sie Dich, ob der Übertrag entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Du willst die Papiere Deinen Kindern schenken, bei Dir ist der Übertrag also unentgeltlich. Die Bank wird das dem Finanzamt melden, dem Du (und streng genommen auch der Empfänger, also Dein Kind) das formlos melden muß.

    Bankspesen entstehen dabei nicht.

    Bedenke: Wenn Du Papiere Deinem Kind überträgst, gehen diese in dessen Eigentum über. Wenn das Kind nicht volljährig ist, wirst Du als Vater die Papiere verwalten, mehr als das darfst Du nicht, etwa die Papiere zurückholen. Geschenkt ist geschenkt.

    Wenn Dein Kind volljährig wird, erlangt es die Verfügungsgewalt über sein Depot und darf dann mit den Papieren machen, was es will, sie auch verkaufen und das Geld für Dinge ausgeben, die Du als Vater nicht gutheißt.

    Wie verhält es sich mit der Kapitalertragssteuer, falls mein Kind die Wertpapiere dann verkaufen sollte? Hier könnte man dann den Steuersatz des Kindes heranziehen, oder? Das wäre in der Regel besser, als wenn ich die Wertpapiere verkaufe (höherer Steuersatz (bzw. die 25 % KapSt.) und das Geld dann meinen Kindern gebe. Gibt es hierbei dann etwas zu beachten?

    Mit der Depotübertragung geht der Anschaffungspreis mit. Wenn das Kind die Papiere verkauft, werden diese normal versteuert. Typischerweise heißt das: Kapitalertragsteuer, nur im Ausnahmefall heißt das: persönlicher Steuersatz (bei einem Kind typischerweise geringer). Bis etwa 12 T€ zahlt man keine Einkommensteuer, das gilt für jede Person, auch für Kinder. Aber aufgepaßt! Wenn das Kind mehr als 7 T€ im Jahr realisiert, fällt es ggf. aus der Familienversicherung und muß sich freiwillig in der GKV versichern. Das kostet mindestens 2500 € im Jahr und konterkariert oft die Steuersparbemühung.

    Wie das steuerlich bei Dir im einzelnen wäre, läßt sich aus Deinen spärlichen Angaben nicht ermessen. Es kann sein, daß es so ist, wie Du schreibst, es kann aber auch anders sein.

    Was bei dem Manöver dann zu beachten ist, läßt sich auch nicht ermessen.

  • Hallo Bejo,

    beim Übertragen von Wertpapieren werden verwandtschaftliche Verhältnisse nicht regelmäßig abgefragt; es geht also wie ganz normal.

    Alles was du deinem Kind überträgst, gehört deinem Kind. Davon kannst du nichts mehr verkaufen. Da kommst du nicht mehr ran. Es darf auch nicht zur Begleichung des Lebensunterhalts des Kindes benutzt werden.

    Steuerlich ist dein Kind wegen des Grundfreibetrags im Vorteil im Vergleich zu dir. Dein Kind kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung bis zur Höhe des Grundfreibetrags erhalten.

    Schenkungssteuer fällt erst über 400.000 € innerhalb von 10 Jahren an.

    Das Finanzamt kennt bestimmt die Versuche, durch irgendwelche Konstrukte eine Besteuerung zu umgehen. Ich würde die nicht riskieren.

    Prüfe bitte deine Befindlichkeit, wenn dein dann 18jähriges Kind von dem Ersparten endlich den ersehnten "Porsche" bestellt.

    Gruss Wentscher

  • Super, vielen Dank für die Antworten, Hilft mir sehr. Bei mir handelt es sich um einen Studenten, der nebenbei arbeitet und somit bereits selber krankenversichert ist. Er würde sich gerne ein gebrauchtes Auto kaufen und dabei würde ich ihn gerne unterstützen. Dann kam mir die Idee ...