Übertrag Aktien, ETFs, ETC etc. auf die Kinder

  • Hallo,

    weiß jemand (Fragestellung 1), ob es technisch einfach ist, Wertpapiere (Aktien, ETFs, ETCs etc.) von meinem Depot auf das meines Kindes zu übertragen? Muss ich hier etwas besonderes beachten? Kostet dies etwas?

    Dabei ist meines Wissens die Schenkungssteuer bzw. -freibeträge zu beachten (10 Jahre). Bei meinen Beträgen ist das (leider) nicht relevant.

    Wie verhält es sich mit der Kapitalertragssteuer (Fragestellung 2), falls mein Kind die Wertpapiere dann verkaufen sollte? Hier könnte man dann den Steuersatz des Kindes heranziehen, oder? Das wäre in der Regel besser, als wenn ich die Wertpapiere verkaufe (höherer Steuersatz (bzw. die 25 % KapSt.)) und das Geld dann meinen Kindern gebe. Gibt es hierbei dann etwas zu beachten?

    Danke & viele Grüße

    B.

  • Zuerst stellt sich die Frage, bei welcher Bank du dein Depot hast und bei welchem Bank deine Kinder das Depot haben.

    Normalerweise sind solche Übertragungen sehr einfach.

    Die Banken halten hier zu entweder Formblätter bereit oder wickeln das sogar online ab.

    Wichtig ist, dass du bei diesen Transaktionen immer angeben musst, ob es sich um eine Schenkung handelt oder nicht.

    Die Meldungen erfolgen grundsätzlich an die Finanzbehörden.

    Wenn du zum Beispiel eine Position Allianz Aktien auf ein Depot eines minderjährigen Kindes überträgst und dann ein Gewinn von zum Beispiel 1000 € realisierst wird, ist das natürlich möglich.

    Überweist du dann jedoch das Geld an dich zurück, handelt es sich hier bereits um einen Steuer-Straftatbestand.

    Also bitte genau überlegen, wozu etwas dient.

    Schenkung ja, „Steueroptimirrung“ (hüstel) nein.

  • Weiß jemand, ob es technisch einfach ist, Wertpapiere (Aktien, ETFs, ETCs etc.) von meinem Depot auf das meines Kindes zu übertragen? Muss ich hier etwas besonderes beachten? Kostet dies etwas?

    Der Übertrag von Wertpapieren auf das Depot einer anderen Person ist ein sog. "Depotübertrag mit Gläubigerwechsel". Wenn die Bank das macht (Neobroker bieten das nicht an), dann fragt sie Dich, ob der Übertrag entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Du willst die Papiere Deinen Kindern schenken, bei Dir ist der Übertrag also unentgeltlich. Die Bank wird das dem Finanzamt melden, dem Du (und streng genommen auch der Empfänger, also Dein Kind) das formlos melden muß.

    Bankspesen entstehen dabei nicht.

    Bedenke: Wenn Du Papiere Deinem Kind überträgst, gehen diese in dessen Eigentum über. Wenn das Kind nicht volljährig ist, wirst Du als Vater die Papiere verwalten, mehr als das darfst Du nicht, etwa die Papiere zurückholen. Geschenkt ist geschenkt.

    Wenn Dein Kind volljährig wird, erlangt es die Verfügungsgewalt über sein Depot und darf dann mit den Papieren machen, was es will, sie auch verkaufen und das Geld für Dinge ausgeben, die Du als Vater nicht gutheißt.

    Wie verhält es sich mit der Kapitalertragssteuer, falls mein Kind die Wertpapiere dann verkaufen sollte? Hier könnte man dann den Steuersatz des Kindes heranziehen, oder? Das wäre in der Regel besser, als wenn ich die Wertpapiere verkaufe (höherer Steuersatz (bzw. die 25 % KapSt.) und das Geld dann meinen Kindern gebe. Gibt es hierbei dann etwas zu beachten?

    Mit der Depotübertragung geht der Anschaffungspreis mit. Wenn das Kind die Papiere verkauft, werden diese normal versteuert. Typischerweise heißt das: Kapitalertragsteuer, nur im Ausnahmefall heißt das: persönlicher Steuersatz (bei einem Kind typischerweise geringer). Bis etwa 12 T€ zahlt man keine Einkommensteuer, das gilt für jede Person, auch für Kinder. Aber aufgepaßt! Wenn das Kind mehr als 7 T€ im Jahr realisiert, fällt es ggf. aus der Familienversicherung und muß sich freiwillig in der GKV versichern. Das kostet mindestens 2500 € im Jahr und konterkariert oft die Steuersparbemühung.

    Wie das steuerlich bei Dir im einzelnen wäre, läßt sich aus Deinen spärlichen Angaben nicht ermessen. Es kann sein, daß es so ist, wie Du schreibst, es kann aber auch anders sein.

    Was bei dem Manöver dann zu beachten ist, läßt sich auch nicht ermessen.

  • Hallo Bejo,

    beim Übertragen von Wertpapieren werden verwandtschaftliche Verhältnisse nicht regelmäßig abgefragt; es geht also wie ganz normal.

    Alles was du deinem Kind überträgst, gehört deinem Kind. Davon kannst du nichts mehr verkaufen. Da kommst du nicht mehr ran. Es darf auch nicht zur Begleichung des Lebensunterhalts des Kindes benutzt werden.

    Steuerlich ist dein Kind wegen des Grundfreibetrags im Vorteil im Vergleich zu dir. Dein Kind kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung bis zur Höhe des Grundfreibetrags erhalten.

    Schenkungssteuer fällt erst über 400.000 € innerhalb von 10 Jahren an.

    Das Finanzamt kennt bestimmt die Versuche, durch irgendwelche Konstrukte eine Besteuerung zu umgehen. Ich würde die nicht riskieren.

    Prüfe bitte deine Befindlichkeit, wenn dein dann 18jähriges Kind von dem Ersparten endlich den ersehnten "Porsche" bestellt.

    Gruss Wentscher

  • Super, vielen Dank für die Antworten, Hilft mir sehr. Bei mir handelt es sich um einen Studenten, der nebenbei arbeitet und somit bereits selber krankenversichert ist. Er würde sich gerne ein gebrauchtes Auto kaufen und dabei würde ich ihn gerne unterstützen. Dann kam mir die Idee ...

  • Wenn man z.B. vor 6 Jahren einen MSCI-World ETF für sein eigenes Depot gekauft hat
    und jetzt ein Junior-Deport für seinen Enkel von dessen Eltern anlegen lassen will,
    so ist es womöglichweise sinnvoller den Enkeln kein Geld für das Depot zu schenken,
    sonderen diese MSCI-World-ETFs.

    Man könnte dann die Eltern bitten, die ETFs stückweise zu verkaufen (max. 10.000 €
    im Jahr) und könnte damit Steuern sparen, da man ja selbst auf die 40% Kursgewinne Kapitalertragssteuer zahlen müsste, die Kinder dagegen nichts, da sie unter der Bemessungsgrenze bleiben.

    Oder liege ich damit falsch?

  • Man könnte dann die Eltern bitten, die ETFs stückweise zu verkaufen (max. 10.000 €
    im Jahr) und könnte damit Steuern sparen, da man ja selbst auf die 40% Kursgewinne Kapitalertragssteuer zahlen müsste, die Kinder dagegen nichts, da sie unter der Bemessungsgrenze bleiben.

    Wenn das Geld anschließend im Eigentum der Kinder verbleibt, geht das. Ist eben eine Schenkung.

    Wer soll da Steuern sparen? Du nicht, weil es dir nicht mehr gehört.

    Warum soll es überhaupt verkauft werden?

    Und Achtung: falls die Enkelkinder familienversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, muss man wegen der Höhe der Einkünfte aus Kapitalvermögen aufpassen. Sonst müssen sich die Kinder (auch) rückwirkend selbst freiwillig versichern.

  • Vorab:
    Mit den Besonderheiten der Junior-Depots habe mich umfangreich beschäftigt,
    und nicht nur das alles auswendig gelernt, was man hierzu unter Finanztip findet.

    Des Weiteren weiß ich aus praktischer Erfahrung, dass bei Depotübertragungen
    infolge von Erbschaften die Kapitalerträge aus Kursgewinnen nicht sofort anfallen,
    sondern erst bei Verkauf der Wertpapiere.

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    Ob bei der Übertragung von Aktien und ETFs auf ein Junior-Depot die ausstehenden
    Kapitalerträge durch Wertzuwächsen fällig werden, oder ob des genauso geregelt wird, wie bei Depotübertragungen in Folge von Erbschaften, erachte ich jedoch für eine entscheidende Frage, auf die Finanztip keine Antwort gibt.

    Nicht zuletzt, da die meisten Leute, welche über ein Junior-Depots nachdenken,
    wohl selber schon seit längerem ein Depot besitzen, und einer der Vorteile von Junior-Depots
    gerade ist, dass man hier die Steuerfreibeträge des Kindes ausnutzen kann.
    (Neben den bekannten Nachteilen von Junior Depots).

    Wenn man „Depotübertrag an Kinder Steuer“ googelt,
    findet man von einigen Banken Hinweise darauf, dass es durchaus möglich, aber nicht trivial ist, ein Depot auf das Kind zu so übertragen, dass die Kapitalertragssteuer erst dann anfällt,
    wenn die Kapitalanlagen vom Kind oder im Namen des Kindes verkauft werden.

    Dass dies – wenn man schon für ein Junior Depot mit allen Vor- und Nachteilen entschieden hat - über die gesamte (Groß-)Familie betrachtet steuersparend ist, ist dagegen trivial: Verschiebt man doch die anfallenden Kapitalerträge von dem eigenen Depot in das Junior Depot. Dass man hierbei auf die Freibeträge achten muss ist dagegen auch bekannt.

  • Wenn man „Depotübertrag an Kinder Steuer“ googelt,
    findet man von einigen Banken Hinweise darauf, dass es durchaus möglich, aber nicht trivial ist, ein Depot auf das Kind zu so übertragen, dass die Kapitalertragssteuer erst dann anfällt,
    wenn die Kapitalanlagen vom Kind oder im Namen des Kindes verkauft werden.

    Also eigentlich muss man nur an der richtigen Stelle das Häkchen setzen, wenn das Formular zum Depotübertrag das anbietet. Beispielhaft Onvista:


    "Übertrag zwischen Eheleuten ODER AUFGRUND SCHENKUNG" (in der Mitte).

    Ein Verkauf würde bei "sonstiger Übertrag" initiiert.

    Sollte das im Vordruck nicht auswählbar sein, muss man der Bank im Vorfeld klar kommunizieren, dass es sich um einen unentgeltlichen Übertrag / eine Schenkung handelt.

  • Danke, das war eine Antwort.:)
    Fehlt nur noch von Finanztip ein kurzer Hinweis darauf, dass dies möglich ist.
    Mir fiel dies nämlich erst ein, als es zu spät war.:!:
    ... obwohl ich sehr viele Anleitungen hierzu gelesen habe ...

  • Zu viele Gedanken in einem Posting.

    Du also Opa willst Deinem Enkel etwas schenken. Dafür gibt es Steuergrenzen (200 T€, wenn die Eltern noch leben, wie es bei Dir der Fall ist). Die magst Du vermutlich nicht erreichen.

    Du könntest ihm Bargeld schenken.

    Du könntest ihm einen Teil Deiner ETFs schenken, die mit 40% Buchgewinn im Depot stehen.

    Wenn Du das machst, ist das ein Depotübertrag mit Gläubigerwechsel, den die Bank den Finanzbehörden meldet. Du bist ein braver Staatsbürger, meldest die Schenkung also dem Finanzamt. Finanzielle Folgen hat das nicht, da Du unterhalb der Freibeträge bleibst.

    Was der Enkel (oder bei Minderjährigkeit dessen Eltern) dann mit den ETF-Anteilen machen, ist nicht mehr Dein Bier, sondern deren Sache.

    Woher Du die 10.000 € jährlich hast, erschließt sich mir nicht. Wenn der Enkel die ETF-Anteile liquidiert, ist in der Regel die wichtigste Grenze nicht der Beginn der Steuerpflicht (Grundfreibetrag), sondern das Ende der Familienversicherung in der GKV von aktuell 635 €/m oder 6420 €/a. Dazu kommt der Sparerpauschbetrag. Bei 40% Buchgewinn stecken die fraglichen 7420 €/a in etwa 18 T€ ETF-Anteilen.

    Der Anschaffungkurs (sprich der implizite Buchgewinn) geht mit der Schenkung mit. Das heißt: Die Steuerpflicht geht auf den Enkel über, der somit den Gewinn im richtigen Maß steuerfrei vereinnahmen kann (was Dir nicht möglich wäre).

    In Deinem Fall ist es also günstiger (wenngleich bürokratisch etwas aufwendiger), dem Enkel im gleichen Wert ETF-Anteile zu schenken als Bargeld.

  • Ich wollte nicht jährlich 10.000 € verschenken. Ich wollte deren Eltern nur anweisen
    maximal 10.000 € Jährlich zu veräußern, damit sie auf der sicheren Seite sind,
    und deutlich unter den obengenannten Betrag von 6420 € bleiben.

    ... ansonsten habe ich gelogen, es handelt sich um Großneffen und Großnichte,
    denen kann ich steuerfrei so wie so nur 20.000 € in 10 Jahren zukommen lassen.

    Danke für die Antwort