Mein Schwager geht nächstes Jahr in Rente.
Er will demnächst eine Beratung aufsuchen.
Bei seinen Unterlagen von der GRV ist mir aufgefallen, dass in der Renteninformation sinngemäß irgendwo steht "die bereits erfasten Daten sind verbindlich festgelegt". Das klingt so, als ob Änderungen und Korrekturen nicht mehr möglich sind.
Wenn er jetzt ein Jahr vor Eintritt in die Rente zum Beispiel eine zusätzlich Überprüfung beim VdK vornehmen lässt und die finden eine Fehler zu seinem Ungunsten, dann kann der nicht mehr korrigiert werden?