Renteninformation - "Daten verbindlich festgelegt"?

  • Mein Schwager geht nächstes Jahr in Rente.

    Er will demnächst eine Beratung aufsuchen.

    Bei seinen Unterlagen von der GRV ist mir aufgefallen, dass in der Renteninformation sinngemäß irgendwo steht "die bereits erfasten Daten sind verbindlich festgelegt". Das klingt so, als ob Änderungen und Korrekturen nicht mehr möglich sind.

    Wenn er jetzt ein Jahr vor Eintritt in die Rente zum Beispiel eine zusätzlich Überprüfung beim VdK vornehmen lässt und die finden eine Fehler zu seinem Ungunsten, dann kann der nicht mehr korrigiert werden?

  • Die Renten Information ist jederzeit überprüf und korrigierbar.

    Wird die Rente bereits ausgezahlt sind Fristen zur Anfechtung der bereits gezahlten Bescheide einzuhalten, geg. Tritt dann eine Korrektur dann nicht ausreichend rückwirkend in Kraft.

  • Die Renten Information ist jederzeit überprüf und korrigierbar.

    Wird die Rente bereits ausgezahlt sind Fristen zur Anfechtung der bereits gezahlten Bescheide einzuhalten, geg. Tritt dann eine Korrektur dann nicht ausreichend rückwirkend in Kraft.

    Danke! Das beruhigt etwas.

    Ich frag ihn noch mal nach dem genauen Wortlaut.

  • Mein Schwager geht nächstes Jahr in Rente.

    Er will demnächst eine Beratung aufsuchen.

    Bei seinen Unterlagen von der GRV ist mir aufgefallen, dass in der Renteninformation sinngemäß irgendwo steht "die bereits erfasten Daten sind verbindlich festgelegt". Das klingt so, als ob Änderungen und Korrekturen nicht mehr möglich sind.

    Wenn er jetzt ein Jahr vor Eintritt in die Rente zum Beispiel eine zusätzlich Überprüfung beim VdK vornehmen lässt und die finden eine Fehler zu seinem Ungunsten, dann kann der nicht mehr korrigiert werden?

    Einmal hier schauen (Absatz 5):

    § 149 SGB VI - Versicherungskonto - dejure.org

    Was geklärt und lange genug her ist, wird von der Rentenversicherung nicht mehr hinterfragt. Man selbst kann aber jederzeit noch Unterlagen nachliefern.

    Und es wird nur hinterlegt, dass man z. B. eine Schule besucht hat, was das in Bezug auf die Rentenhöhe heisst, wird erst festgelegt, wenn der Rentenbescheid erstellt wird.