Steuernummer für Rechnungen als Freiberufler

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Guten Abend, alle zusammen.


    Ich bin gebürtiger Brite und freiberuflicher Übersetzer. Ich wohne erst seit Kurzem in Deutschland; seit Februar 2025 habe ich einen Aufenthaltstitel zur Ausübung meiner speziellen freiberuflichen Tätigkeit.


    Gleich zu Anfang hat mich die Ausländerbehörde darauf hingewiesen, dass mein Einkommen schnellstmöglich auf mein neu eröffnetes deutsches Geschäftskonto fließen sollte, statt wie bisher auf mein britisches.


    Ich bin ja nun verpflichtet, auf meinen Rechnungen eine deutsche Steuernummer anzugeben. Ohne diese Steuernummer überweisen auch die Agenturen, für die ich arbeite, mein Honorar nicht auf das deutsche Konto.


    Nun zu meinem Dilemma: schon im März 2025 habe ich beim Finanzamt eine Steuernummer beantragt, die mir aber nie zugeschickt wurde. Auf telefonische Nachfrage beim zuständigen Finanzamt wurde mir mitgeteilt, ich solle mir keine Sorgen machen; die Steuernummer brauche ich erst, wenn die erste Einkommenssteuererklärung fällig sei, und erst dann würde mir die Steuernummer mitgeteilt werden. Auf meine Frage bezüglich der Rechnungen ist man nicht eingegangen.


    Das passt für mich jetzt alles nicht zusammen: ohne Steuernummer formal keine "deutschen" Rechnungen, also auch kein Einkommen auf mein deutsches Geschäftskonto. Ich mache mir im Speziellen Sorgen, weil ja natürlich auch mein Aufenthaltstitel an ein gewisses Einkommen gebunden ist, das ich in Deutschland generiere. Ich möchte nicht in drei Jahren beim Antrag auf Verlängerung Probleme bekommen.


    Hat mich das Finanzamt richtig beraten? Ist es tatsächlich üblich, als Freiberufler erst bei der ersten Steuererklärung die Steuernummer mitgeteilt zu bekommen?


    Herzlichen Dank und einen schönen Abend!

  • Kater.Ka

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wie hast du die Steuernummer denn beantragt?

    Normalerweise ist dafür der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen. Die Bearbeitung sollte maximal einen Monat dauern.

    Je nach Bearbeitungsrückstand in dem jeweiligen Amt.

  • Perfekte Berufswahl! So gutes Deutsch liest man selten, zumal im Internet.

  • Aus eigener Erfahrung: Nachricht an das zuständige Finanzamt schreiben bspw. über Elster, dass bislang noch keine StNr zugeteilt wurde usw. Dann geht es oftmals ganz schnell. Manchmal geht das unter bei denen. Es kann ggf. auch von dem jeweiligen Finanzamt abhängen und dessen Auslastung.

  • Zum Finanzamt fallen mir eigentlich nur Witze ein. Kennst Du schon den: "Kommt ein Mann aus dem Finanzamt und sagt: Na denen habe ich es aber gegeben." Wenn Du über den Witz lachen kannst, steht Deiner Übersetzerkarriere nichts mehr im Wege.


    Meine nachfolgenden Ausführungen sind natürlich keine steuerliche Beratung sondern nur ein Plausch darüber, was ich da so gemacht habe.


    Erst einmal bist Du ja in Deutschland gemeldet. Dann bekommst Du eigentlich eine Steuernummer für Deine privaten Zwecke zugeteilt (für die Einkommensteuererklärung). Da Deine Freiberuflichkeit in der Rechtsform einer Einzelfirma stattfindet, habe ich damals am Anfang meine private Steuernummer (nicht die Steueridentnummer) auf die Rechnungen geschrieben. (Im Normalfall werden am Anfang ja auch die Angaben der selbständigen Tätigkeit als Anlage in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt.)


    Eine Steuernummer extra für die Selbständigkeit wird nach der Einsendung des "Fragebogens zur steuerlichen Erfassung" zugeteilt. Der Fragebogen kann nur elektronisch eingereicht werden https://www.formulare-bfinv.de…text=BB6DF78FD5E77A3F1FF4 . Der einfache Weg wäre es, zu einem Steuerberater zu gehen, mit ihm den Fragebogen durchzugehen und ihn von da versenden zu lassen. Alternativ kannst Du schriftlich einen Antrag beim Finanzamt auf Zusendung des Formulars stellen. Dazu steht unter dem vorhergehenden Link: "In den Fällen, in denen das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, stehen die Papiervordrucke beim Finanzamt zur Verfügung." Bei mir hat es 3 Jahre gedauert, bis das Finanzamt auf Grund meiner wachsenden Geschäftsgröße eine Steuernummer für meine selbständige Tätigkeit vergab.


    Um deutsche Finanzämter zu überleben, gibt es folgendes Trainingsvideo:

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    Noch 2 kleine Tipps:
    Kein Gewerbe beantragen, Du bist Freiberufler.

    Keine Umsatzsteuer ausweisen, da Du vermutlich Kleinunternehmen nach §19 UStG. Es muss ein entsprechender Vermerk auf die Rechnung. Siehe: https://www.finanzamt.nrw.de/s…nnen-und-kleinunternehmer

  • Danke vielmals für die Rückmeldungen - ich wäre ja zur Zeit Kleinunternehmer nach §19 UStG. Dass es in einem Fall drei Jahre gedauert hat macht mir aber Sorgen, da mein Aufenthaltstitel nur auf drei Jahre befristet ist!

    An dieser Stelle möchte ich aber kurz erwähnen, dass meine Freundin mir bei der Zusammenfassung der ersten Nachricht geholfen hat (wollte schnell Rat holen, war aber mit einigen kleineren Angelegenheiten dermaßen beschäftigt und sie waren sehr dringend!). Daher wird diese Nachricht stilistisch wohl ein bisschen "anders" aussehen, zumindest im Vergleich zu der ersten!

    Zur Info: ich habe bereits den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ausgefüllt; dieses Formular wurde bereits am 13.05. geschickt und laut MeinElster sei es auch angekommen. Somit warte ich auf die Bearbeitung.

    Sollte ich vielleicht einen Steuerberater einschalten, oder wäre ein weiterer Anruf keine schlechte Idee?

  • Zur Info: ich habe bereits den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ausgefüllt; dieses Formular wurde bereits am 13.05. geschickt und laut MeinElster sei es auch angekommen. Somit warte ich auf die Bearbeitung.

    Sollte ich vielleicht einen Steuerberater einschalten, oder wäre ein weiterer Anruf keine schlechte Idee?

    Du hast im März 2025 eine Steuernummer beantragt, dieses Formular sechs Wochen später losgeschickt (hätte ich gleich getan, aber ok, it's no use crying over spilt milk).


    Jetzt wird es aber Zeit mit der Steuernummer, sonst bekommst Du kein Geld von Deinen Auftraggebern.


    Es ist Geschmackssache, ob man nochmal versucht, den Finanzbeamten zu erreichen, die die Sache schon einmal auf die lange Bank geschoben hat. Ich würde vermutlich an den Leiter des entsprechenden Finanzamtes schreiben oder versuchen, ihn anzurufen.


    Der Steuerberater kostet halt Geld. Frage, ob Du das ausgeben möchtest.