Guten Abend, alle zusammen.
Ich bin gebürtiger Brite und freiberuflicher Übersetzer. Ich wohne erst seit Kurzem in Deutschland; seit Februar 2025 habe ich einen Aufenthaltstitel zur Ausübung meiner speziellen freiberuflichen Tätigkeit.
Gleich zu Anfang hat mich die Ausländerbehörde darauf hingewiesen, dass mein Einkommen schnellstmöglich auf mein neu eröffnetes deutsches Geschäftskonto fließen sollte, statt wie bisher auf mein britisches.
Ich bin ja nun verpflichtet, auf meinen Rechnungen eine deutsche Steuernummer anzugeben. Ohne diese Steuernummer überweisen auch die Agenturen, für die ich arbeite, mein Honorar nicht auf das deutsche Konto.
Nun zu meinem Dilemma: schon im März 2025 habe ich beim Finanzamt eine Steuernummer beantragt, die mir aber nie zugeschickt wurde. Auf telefonische Nachfrage beim zuständigen Finanzamt wurde mir mitgeteilt, ich solle mir keine Sorgen machen; die Steuernummer brauche ich erst, wenn die erste Einkommenssteuererklärung fällig sei, und erst dann würde mir die Steuernummer mitgeteilt werden. Auf meine Frage bezüglich der Rechnungen ist man nicht eingegangen.
Das passt für mich jetzt alles nicht zusammen: ohne Steuernummer formal keine "deutschen" Rechnungen, also auch kein Einkommen auf mein deutsches Geschäftskonto. Ich mache mir im Speziellen Sorgen, weil ja natürlich auch mein Aufenthaltstitel an ein gewisses Einkommen gebunden ist, das ich in Deutschland generiere. Ich möchte nicht in drei Jahren beim Antrag auf Verlängerung Probleme bekommen.
Hat mich das Finanzamt richtig beraten? Ist es tatsächlich üblich, als Freiberufler erst bei der ersten Steuererklärung die Steuernummer mitgeteilt zu bekommen?
Herzlichen Dank und einen schönen Abend!