Firmenwagen bei großer Entfernung zum AG (0.002% Regelung)

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Guten Tag,


    ich habe ein attraktives Angebot für eine neue Position erhalten. Neben zahlreichen Benefits beinhaltet das Angebot auch einen Firmenwagen zur privaten Nutzung inklusive Tankkarte. Es wurde vereinbart, dass ich lediglich ein- bis dreimal pro Monat im Büro anwesend sein muss, während ich den Rest der Zeit im Homeoffice arbeite.

    In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob die Nutzung des Firmenwagens aus steuerlicher Sicht für mich überhaupt vorteilhaft ist – insbesondere, da ich etwa 150 km von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt wohne. Nach eingehender Recherche scheint die Anwendung der 0,002%-Regelung möglich zu sein. Unklar ist mir jedoch, wie der Nachweis in der Praxis zu erbringen ist:

    • Benötige ich jeden Monat eine Bestätigung meines Arbeitgebers über die Anzahl der tatsächlichen Fahrten ins Büro?
    • Oder muss ich unterjährig zunächst pauschal mit 0,03% versteuern und kann erst im Rahmen der Steuererklärung auf 0,002% korrigieren?


    Beispielrechnung:

    • Jahresbruttogehalt: 80.000 €
    • Bruttolistenpreis des Fahrzeugs (Hybrid): 50.000 €
    • Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte: 150 km
    • Anzahl Fahrten pro Monat: 3


    Berechnung des geldwerten Vorteils:

    • Privatnutzung: 0,5 % von 50.000 € = 250 €
    • Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte: 0,002 % × 50.000 € × 150 km × 3 = 450 €
    • Gesamt: 700 € monatlich zu versteuern


    Bei einem Bruttogehalt von 8.000 € (Steuerklasse 1, keine Kirchensteuer, keine Kinder) ergibt sich laut Berechnung:

    • Netto mit Firmenwagen: ca. 3.681,15 €
    • Netto ohne Firmenwagen: ca. 4.019,52 €


    Fragen:

    1. Ist diese vereinfachte Beispielrechnung korrekt, oder habe ich etwas übersehen?
    2. Wie lässt sich die 0,002%-Regelung in der Praxis sinnvoll anwenden, um unterjährig möglichst geringe Abzüge zu haben?
  • Wir hatten dieses Thema neulich bereits in extenso. Bitte lies er die damaligen Threads (Die Suchfunktion des Forums hilft beim Finden). Wenn dann noch Fragen offen sind, magst Du in diesem Thread weiterfragen.

  • Wir hatten dieses Thema neulich bereits in extenso. Bitte lies er die damaligen Threads (Die Suchfunktion des Forums hilft beim Finden). Wenn dann noch Fragen offen sind, magst Du in diesem Thread weiterfragen.

    Danke für deine Rückmeldung. Ich habe bereits die Sufu benutzt, finde aber keine passenden Threads. Kannst du mir weiterhelfen?


  • Ich muss hier noch mindestens drei Wörter schreiben.

    Also klopfe ich mir jetzt selber auf die Schulter, weil ich das innerhalb von 2 Sekunden gefunden habe… 😏


  • Ich muss hier noch mindestens drei Wörter schreiben.

    Also klopfe ich mir jetzt selber auf die Schulter, weil ich das innerhalb von 2 Sekunden gefunden habe… 😏

    Awesome danke, habs mit 0,002% und Firmenwagen. Bis Februar habe ich nicht geblättert.

  • Danke habe ich jetzt die Threads durchgelesen. Bin nur wenn schlauer als vorher, sind meine Annahmen denn korrekt die ich getroffen habe?