Debeka-Probeantrag -> Relevanz für Öffnungsaktion? (PKV)

  • Liebes Forum,

    ich konnte hier schon sehr viel durch passives Lesen lernen, herzlichen Dank für die Expertise und den guten Umgang hier. Ich habe eine Frage, die ich durch die Suchfunktion für mich noch nicht einwandfrei klären konnte.

    Die Debeka nimmt ja nicht an den anonymen Risikovoranfragen von Versicherungsmaklern teil, sondern bietet die Möglichkeit eines "Probeantrags". Sollte dieser Probeantrag eine Ablehnung ergeben, könnte ich dann trotzdem noch die Öffnungsaktion bei einer anderen PKV nutzen? Ich habe hierzu unterschiedliche Einschätzungen gefunden, zwischen "Ja, wird nicht gemeldet" zu "Nein, gilt als Ablehnungsantrag und muss bei Öffnungsaktion-Antrag als Ablehnung angegeben werden".

    Mich macht skeptisch, dass die Debeka für den Probeantrag folgende Unterlagen möchte: Gültiger Personalausweis, IBAN, Rentenversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer. Das sollte ja eigentlich alles noch irrelevant sein.

    Vielen Dank für eure Einschätzung!

  • Ich habe beim Debeka-Vertreter einen Probe-Antrag gestellt, welcher abgelehnt wurde und ich wurde anschließend bei einem anderen Versicherer über die Öffnungsaktion aufgenommen.

    Allerdings habe ich mir dieses vom Debeka-Vertreter im Vorfeld mehrfach versichern lassen, weil ich mir auch unsicher war. Ich hatte dann aber die Zusage, dass die Daten hinterher gelöscht werden. Außerdem war der Debeka-Vertreter der Bekannte eines Bekannten, sodass mir das auch noch etwas mehr subjektive Sicherheit gegeben hat.

    Ich kann mich allerdings nicht mehr daran erinnern, ob ich an der Stelle Dinge wie IBAN usw. angeben musste, meiner Meinung nach nicht. Daher ist die Frage, ob das, was du ausfüllen sollst, wirklich ein Probeantrag ist.

  • Die Debeka habe ich nie verstanden, dass die eine Unterschrift unter den „Probeantrag“ wollen - wo es bei fast jeder anderen Gesellschaft „täglich Brot“ ist.

    Sehe hier persönlich auch keine rechtliche Notwendigkeit, denn erst recht mit der Unterschrift ist die Voraussetzung für einen offiziellen „Antrag“ ja eigentlich erfüllt.

    Mir widerstrebt objektiv diese Vorgehensweise der Debeka oder der Vertreter hinsichtlich der „Erfordernis einer U“ auf dem Probeantrag, weil die Fachabteilung es sonst angeblich nicht bearbeiten würde / kann.

    Auch wenn die Debeka das immer wieder versichert, rein objektiv gesehen ist es natürlich eine Ablehnung mit Klarnamen / Daten und Antrag mit U.

    Aber man kann ja versuchen auf diese Aussagen zu verlassen, bestenfalls fragt die nächsten 5 Jahre niemand so genau nach und man hebt diese schriftlichen Aussagen auf. Die Gesundheitsfragen sind hier mEn eher schwerwiegender, aber ja das gehört auch do alles zu den vorvertraglichen Anzeigepflichten.

  • Das heisst das Du direkt beim Debeka Vertreter den "Probe"Antrag stellst?

    Warum machst Du nicht einen Marktumfassenden anonyme Anfrage über die diversen BU-Spezialmakler?

    Ja, genau. Die marktumfassende anonyme Anfrage ist bereits erfolgt. Die Debeka antwortet Maklern nicht, da sie ihr eigenes Vertriebssystem hat. Bei denen geht nur der Probeantrag.

  • Ich habe beim Debeka-Vertreter einen Probe-Antrag gestellt, welcher abgelehnt wurde und ich wurde anschließend bei einem anderen Versicherer über die Öffnungsaktion aufgenommen.

    Allerdings habe ich mir dieses vom Debeka-Vertreter im Vorfeld mehrfach versichern lassen, weil ich mir auch unsicher war. Ich hatte dann aber die Zusage, dass die Daten hinterher gelöscht werden. Außerdem war der Debeka-Vertreter der Bekannte eines Bekannten, sodass mir das auch noch etwas mehr subjektive Sicherheit gegeben hat.

    Ich kann mich allerdings nicht mehr daran erinnern, ob ich an der Stelle Dinge wie IBAN usw. angeben musste, meiner Meinung nach nicht. Daher ist die Frage, ob das, was du ausfüllen sollst, wirklich ein Probeantrag ist.

    Herzlichen Dank für deinen Bericht!

  • Die Debeka habe ich nie verstanden, dass die eine Unterschrift unter den „Probeantrag“ wollen - wo es bei fast jeder anderen Gesellschaft „täglich Brot“ ist.

    Sehe hier persönlich auch keine rechtliche Notwendigkeit, denn erst recht mit der Unterschrift ist die Voraussetzung für einen offiziellen „Antrag“ ja eigentlich erfüllt.

    Mir widerstrebt objektiv diese Vorgehensweise der Debeka oder der Vertreter hinsichtlich der „Erfordernis einer U“ auf dem Probeantrag, weil die Fachabteilung es sonst angeblich nicht bearbeiten würde / kann.

    Auch wenn die Debeka das immer wieder versichert, rein objektiv gesehen ist es natürlich eine Ablehnung mit Klarnamen / Daten und Antrag mit U.

    Aber man kann ja versuchen auf diese Aussagen zu verlassen, bestenfalls fragt die nächsten 5 Jahre niemand so genau nach und man hebt diese schriftlichen Aussagen auf. Die Gesundheitsfragen sind hier mEn eher schwerwiegender, aber ja das gehört auch do alles zu den vorvertraglichen Anzeigepflichten.

    Danke dir, das teile ich. So richtig sympathisch ist mir das nicht. Die Debeka ist meine letzte „Hoffnung“ auf eine Normalannahme, sonst wird es die Barmenia über Öffnungsaktion.

  • Danke dir, das teile ich. So richtig sympathisch ist mir das nicht. Die Debeka ist meine letzte „Hoffnung“ auf eine Normalannahme, sonst wird es die Barmenia über Öffnungsaktion.

    Spräche denn etwas dagegen, erst die Öffnungsaktion der Barmenia zu ziehen und dann zu schauen, ob ein Probeantrag bei der Debeka ein besseres Ergebnis brächte.

    In dieser Situation erscheint mir 100%-ige Rechtssicherheit wichtiger als vielleicht ein paar Prozent weniger Zuschlag.

    Das Risiko ist sonst, dass die Barmenia Deine Frage evtl. anders beantwortet als der Debeka-Vertreter oder die Foristen hier.

  • Spräche denn etwas dagegen, erst die Öffnungsaktion der Barmenia zu ziehen und dann zu schauen, ob ein Probeantrag bei der Debeka ein besseres Ergebnis brächte.

    In dieser Situation erscheint mir 100%-ige Rechtssicherheit wichtiger als vielleicht ein paar Prozent weniger Zuschlag.

    Das Risiko ist sonst, dass die Barmenia Deine Frage evtl. anders beantwortet als der Debeka-Vertreter oder die Foristen hier.

    Interessante Idee, aber das scheint mir technisch doch ziemlich schwierig? Wenn ich die Öffnungsaktion bei der Barmenia nutze, schließe ich ja einen Versicherungsvertrag ab. Dann müsste ich danach/parallel den Probeantrag bei der Debeka stellen und ggf. im Rahmen der Widerrufsfrist, den Vertrag bei der Barmenia kündigen. Stelle ich mir etwas wild vor.

  • Interessante Idee, aber das scheint mir technisch doch ziemlich schwierig? Wenn ich die Öffnungsaktion bei der Barmenia nutze, schließe ich ja einen Versicherungsvertrag ab. Dann müsste ich danach/parallel den Probeantrag bei der Debeka stellen und ggf. im Rahmen der Widerrufsfrist, den Vertrag bei der Barmenia kündigen. Stelle ich mir etwas wild vor.

    Meine Definition von „wild“ wäre eher, bei der Debeka einen Probeantrag zu stellen und wenn der abgelehnt wird, bei der Barmenia die Öffnungsaktion zu ziehen und darauf zu vertrauen, dass dieser Vertrag dann wirksam wäre, auch wenn ich die Ablehnung im Antrag verschweige…

    Die andere Reihenfolge scheint mir logischer, transparenter und (rechts)sicherer.

  • Der Probeantrag oder eine Ablehnung (zur Normalaufnahme) ist ja nicht das eigentliche Problem an sich, sondern das "Angebot der Öffnungsaktion", die dem Wortlaut nach den Antragstellenden an den ersten und einzigen Krankenversicherer bindet der das anbietet.

    Sofern eine andere Krankenversicherung aber eine Normalaufnahme mit angemessenem Risikozuschlag ohne Öffnungsaktion als passend sieht ist der Knoten gelöst. Wenn die andere Krankenversicherung aber auch nur die Öffnungsaktion anbietet, dann ist man an den ersten Versicherer wiederum gebunden.

    Daher ja der Sinn der anonymen Risikovorabfragen, die bildlich gesprochen das Angebot der Öffnungsaktion "ins Leere laufen lässt", weil keine Antragstellende*r konkret angesprochen werden kann.

    Zusammenfasst, generelle Ablehnung ist okay - Angebot der Öffnungsaktion ist "Ups - bindende Wirkung".

    Daher macht es Sinn zuerst bei der Barmenia oder jeder anderen Krankenversicherung anonym vorab zu anfragen, wie Sie jemanden zu welchen Konditionen aufnehmen würden. Nachdem man dieses Lagebild hat kann man dann für sich entscheiden, ob man den Weg mit der Debeka gehen will.

    Wie ist das bei anderen Krankenversicherer? Mit/Ohne Öffnungsaktion? Welchem Risikozuschlag? Welche Leistungen? kein/kleiner/großer Beihilfeergänzungstarif.

    Es ist nicht so dass die Debeka jetzt "schlecht" wäre, aber dieses verschließen gegenüber anonymen Risikovorabfragen ist halt richtig doof, wenn man dann konkret ein Angebot zur Öffnungsaktion bekommt.

  • So ist die Lage. Alle PKVs, die auf die anonyme Risikovoranfrage antworten, haben eine Versicherung abgelehnt. Der Debeka-Berater hat damit geworben, dass sie als Verein nicht so gewinnstrebend für Aktionäre unterwegs sein müssen wie andere PKV und durch ihren großen Versichertenstamm die Kosten von Vorerkrankungen besser einschätzen können und deshalb Personen aufnehmen können, die von anderen PKVen abgelehnt werden. So viel zur Debeka-Selbstvorstellung..

    Ich habe jetzt bei Reddit von einem Debeka-Mitarbeiter gelesen, dass es auch die anonyme Möglichkeit gibt, seine Krankengeschichte mit Diagnosen an die "Fachabteilung" mailen zu lassen, von der man dann eine unverbindliche Einschätzung erhält. Mein Debeka-Berater hat mir diese Möglichkeit erst auf konkrete Nachfrage eröffnet. Er argumentiert, dass der Probeantrag keine Konsequenz für die Möglichkeit der Öffnungsaktion bei anderen PKVs hat und wirbt für seinen Probeantrag, da dieser mit KI-gestützter Software arbeitet und eine verbindliche Aussage treffen kann.

    Ich habe mich jetzt dafür entschieden einen Öffnungsaktion-Antrag bei der Barmenia zu stellen und parallel die anonyme Anfrage über die Debeka gestellt. Vielleicht hilft das ja potentiell Mitlesenden. Danke für die Einschätzungen bis hierhin.

  • Danke für die Rückmeldung und egal wie die Entscheidung letztendlich ausfallen wird, so oder so man wird grundsätzlich nichts falsch machen und auf der anderen Seite ist das Gras immer in der einen oder der anderen Hinsicht Grüner.

    Falls es doch auf die Öffnungsaktion hinausläuft, kann es ggf. je nach Bund/-esland auch einen Anspruch auf Wahlleistungs-Tarif geben und den "kleinen Beihilfeergänzungstarif" kann man auch trotzdem anfragen, auch wenn es keinen Anspruch darauf gibt.

  • Ich nochmal. Man glaubt es kaum, aber gerade noch rechtzeitig hat die R+V geantwortet und würde mich bisher als einzige PKV mit einem Risikozuschlag nehmen. Der Risikozuschlag ist zwar höher als über die Öffnungsaktion, jedoch könnte ich so einen echten Beihilfeergänzungstarif abschließen.

    Ich kann die Vorteile eines Beihilfeergänzungstarifs noch nicht richtig beziffern, wie ist eure Einschätzung?

    Die R+V scheint ja sehr umfassende Tarife zu haben, was sich auch im Preis widerspiegelt. Mit Risikozuschlag liege ich hier z.B. bei monatlich min. 70€ mehr als bei der Barmenia Öffnungsaktion. Lohnt sich das?

  • Ich kann die Vorteile eines Beihilfeergänzungstarifs noch nicht richtig beziffern, wie ist eure Einschätzung?

    Die R+V scheint ja sehr umfassende Tarife zu haben, was sich auch im Preis widerspiegelt. Mit Risikozuschlag liege ich hier z.B. bei monatlich min. 70€ mehr als bei der Barmenia Öffnungsaktion. Lohnt sich das?

    Der Begriff „Beihilfeergänzungstarif“ ist nicht normiert. Es gibt wahrscheinlich deutlich mehr Beihilfeergänzungstarife als Versicherungen und alle leisten etwas anderes.

    Da wir nicht wissen, was die Dir angebotenen Tarife genau für Leistungen enthalten und worin sie sich unterscheiden, können wir auch nur schwer einschätzen, ob - uns - diese Unterschiede 70 Euro Mehrbeitrag wert sind.

  • Das ist schwierig zu beziffern, ich weiß auch nicht so recht, ob das „gut“ ist wenn man mehr RZ zahlen würde als mit der Öffnungsaktion.

    Anderseits wenn die Vorerkrankungen eher nicht so chronisch sind käme ggf. eine Überprüfung des RZ in etlichen Jahren in Frage nach § 41 VVG. Kann aber halt auch nicht klappen wenn das Risiko immer noch erheblich ist.


    Größten Vorteile, meiner Meinung als Laie nach, beim großen Beihilfergänzungstarif sind:


    1. Heilmittel ohne Kappung

    2. Honorarvereinbarung > 3,5

    3. Hilfsmittel (sofern beihilfefähig) und Sehhilfen (600 €)

    4. Implantate ohne Kappung


    ggf.

    5. Vorsorgeuntersuchungen ohne Kappung


    Es gibt noch ein paar Punkte mehr, aber die sind relativ vergleichbar zu anderen Ergänzungstarifen oder im Grundtarif eigentlich schon relativ ausreichend drin.


    Anderes gesagt, man kann bei jeder Krankenversicherung ohne Beihilfeergänzungstarif überleben weil man diese Summen in der Regel aus dem laufenden Einkommen stemmen kann oder halt Rücklagen dafür bilden sollte. Oder für einige Punkte wo anderes Zusatzversicherungen abschließen (zB DentOptimal für Zahnersatz und Kurtagegeld bei DKV)


    Ob diese Mehrleistungen es den höheren RZ wert sind muss man selbst wissen. Grundsätzlich hat die R+V für mich aber einen sehr soliden Top-Tarif mit dem man nicht falsch liegt

    Was eigentlich ist eine "Öffnungsaktion"?


    Eine spezielle Vereinbarung über den Verband der Privaten Krankenversicherer mit bestimmten teilnehmenden Krankenversicherungen, die den bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Personen den Zugang zu den Grundtarifen und ggf. Zwei-Bett-Zimmer eröffnet, wenn aufgrund der Vorerkrankungen eine Normalaufnahme nicht oder nur zu schwindelerregenden Risikozuschlägen machbar ist. Der Risikozuschlag ist auf höchstens 30% begrenzt und meistens werden auch diese 30% abgerufen ansonsten wäre ja Normalaufnahme denkbar.

    Über die Öffnungsaktion kommen diese in genau den gleichen Grundtarif wie jeder andere, es ist kein abgetrennter „Sondertarif“. Der ist in der Regel so ausgestaltet, dass zusammen mit der Beihilfe auf dem Niveau der Beihilfeleistungen die sich überwiegend nach SGB V orientiert, dann eine 100% Absicherung gesichert ist. Dad beibehält aber natürlich weiterhin Eigenleistungen bzw. Zuzahlungen.

    Der Hintergrund ist, dass - zumindest bis „kürzlich“, in allen Ländern Beamte bei der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen AN und AG Anteil selbst zahlen mussten. Bei einigen wird ja die pauschale Beihilfe eingeführt bzw. ist schon vorhanden. Vorher war aber da tatsächlich nichts und bei der anderen Hälfte der Länder heutzutage auch noch nicht.

  • Die R+V scheint ja sehr umfassende Tarife zu haben, was sich auch im Preis widerspiegelt. Mit Risikozuschlag liege ich hier z.B. bei monatlich min. 70€ mehr als bei der Barmenia Öffnungsaktion. Lohnt sich das?

    Die Tarife kann ich im Detail nicht beurteilen, aber 70 € Differenz scheint mir wenig…


    Korrektur: Gemeint war ja die Aufschlagsdifferenz. Trotzdem: Was ruft denn die Barmenia in den Beamtentarifen inkl. Öffnungsaktion bzw. inkl Zuschlägen auf?