Klageschrift - Frage zum Befüllen Klagevordruck / Klageformular

  • Liebe Forenmitglieder,

    ich hatte einen ablehnenden Widerspruchsbescheid der Bundesagentur für Arbeit (ALG I) erhalten. Gegen diesen muss ich kurzfristig zunächst fristwahrend Klage beim Sozialgericht erheben.

    Ich habe Musterformulare / Vordrucke zur Klageerhebung für Sozialgerichtsklagen im Internet gefunden: Die Angaben wie zuständiges Sozialgericht, Kläger, Beklagter etc. gelingen mir. Auch beabsichtige ich in der fristwahrenden Klageschrift anzugeben, dass die Klagebegründung nachgereicht wird.

    In einem Punkt tue ich mich jedoch wahnsinnig schwer:
    Im Rahmen der zunächst fristwahrend eingereichten Klageschrift möchte ich das Klageziel / den Klageantrag möglichst allgemein formuliert halten, gleichzeitig soll die Klageschrift zulässig sein.

    Hier drei konkrete Klagevordrucke / Klageformulare von Sozialgerichten:

    Im Klageformular des Bayernportals für bayerische Sozialgerichtsverfahren steht:
    Klage
    gegen -> Name der Behörde, gegen deren Entscheidung Sie sich wenden (z. B. zuständiges Jobcenter, Rentenversicherungsträger, Krankenkasse)
    wegen -> Geben Sie hier bitte an, welches Ziel Sie mit Ihrer Klage erreichen wollen (z. B. Rente, Grundsicherung, Sozialhilfe, Krankengeld)
    Die Klage richtet sich gegen den Widerspruchsbescheid vom ...

    Im Klagevordruck Sozialgericht Berlin steht:
    Klage
    gegen -> Name der Behörde, gegen deren Entscheidung Sie sich wenden (z. B. zuständiges Jobcenter, Rentenversicherungsträger, Krankenkasse)
    wegen -> Streitgegenstand angeben, zum Beispiel Rente, Verletztengeld, Hartz IV
    Die Klage richtet sich gegen den / die Bescheide vom (Datum und Aktenzeichen angeben): ...
    Hiermit beantrage ich / beantragen wir, die Beklagte / den Beklagten zu verurteilen (tragen Sie
    hier bitte ein, was die Behörde Ihnen bewilligen soll):

    Im Klagevordruck Sozialgerichte anderer Bundesländer wie Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg oder NRW steht:
    Klage
    Es geht um den Bescheid vom ... und den Widerspruchsbescheid vom ...
    Ich beantrage
    die Aufhebung / Änderung der oben genannten Bescheide
    und
    den Beklagten zu folgender Leistung zu verurteilen (bitte geben Sie hier möglichst genau an, was Ziel Ihrer Klage ist, z.B. welche Leistung Sie verlangen)

    Meine grundsätzliche Frage im Hinblick auf eine zulässige Klageschrift bei gleichzeitig möglichst "Highlevel"-Angabe des Klageziels / des Klageantrags:
    Reicht "wegen Arbeitslosengeld I" wie es das Formular des Bayernportals suggeriert?
    Oder bedarf es auch der Angabe "Ich beantrage ..." mit einer genaueren Darlegung zu was die Agentur für Arbeit verurteilt werden soll?

    Hintergrund ist, dass ich mich erst genauer mit dem Widerspruchsbescheid befassen muss und zudem überlege, mich rechtlich beraten und ggf. rechtlich vertreten zu lassen. In Anbetracht einer ablaufenden Klagefrist muss ich selbst zunächst fristwahrend Klage einreichen. Mit der nachgereichten Klagebegründung würde ich gerne dann das Klageziel / den Klageantrag ausformulieren bzw. dies dem Anwalt übergeben. Ich möchte somit vermeiden, dass ich als Laie das Klageziel / den Klageantrag versehentlich zu sehr einschränke, somit die Klage nicht umfassend genug stelle. Daher das Ansinnen, das Klageziel / den Klageantrag in der fristwahrenden Klageschrift zunächst möglichst allgemein formuliert zu halten und erst im Rahmen der nachfolgenden Klagebegründung das Klageziel / den Klageantrag mit zu schärfen.

    Ich bin dankbar für Rückmeldungen zu meiner Frage bezüglich Klageziel / Klageantrag, so dass ich nicht versehentlich dies falsch bzw. zu eingeschränkt formuliere und mir daher den Weg selbst verbaue.

    Beste Grüße
    Becki

  • Kater.Ka 26. Juni 2025 um 11:36

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo ich vertrete meine Behörde selbst vor dem Sozialgericht, es reicht üblicherweise wenn Du schreibst, dass du fristwahrend Klage erheben möchtest und Du die Klagebegründung nachreichst (weil Du Dir einen Rechtsbeistand suche möchtest).

    Bevor eine Klage als unzulässig (wegen fehlender Begründung/Klageziel) abgewiesen wird, wirst Du üblicherweise vorher aufgefordert das innerhalb X Tage vorzulegen.

    Wichtig ist , wer ist Kläger, wer ist Beklagter, am besten den strittigen Bescheid als Anlage beigefügen. Das Sozialgericht ist da verhältnismäßig Bürgerfreundlich.


    Hier ein anständiges Muster ohne Schnickschnack

  • Gibt es beim Sozialgericht nicht auch die Möglichkeit der RASt?

    Dann kannst du dort vorsprechen und bekommst die Klage von dort formuliert.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Gibt es beim Sozialgericht nicht auch die Möglichkeit der RASt?

    Dann kannst du dort vorsprechen und bekommst die Klage von dort formuliert.

    Gibt es normalerweise, ja, aber die Sozialgericht haben typischerweise ein großes Einzugsgebiet, ich müsste für mein zuständiges Sozialgericht 1 Stunde Autobahn fahren :), da ist ein Brief oder Fax schneller.

  • Gibt es normalerweise, ja, aber die Sozialgericht haben typischerweise ein großes Einzugsgebiet, ich müsste für mein zuständiges Sozialgericht 1 Stunde Autobahn fahren :), da ist ein Brief oder Fax schneller.

    Das ist wohl in deinem Fall richtig.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Hallo Didi,

    ganz herzlichen Dank für Deine Antwort und den Link zum Formular.

    Im Paragraph 92 SGG steht als Muss:

    Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen.

    Ist dann der anzufechtende Bescheid das Klagebegehren? Mir fällt das Verständnis zur Abgrenzung zwischen Klagebegehren und Klageantrag schwer.

    Da Du beruflich mit Sozialgerichten zu tun hast, kannst Du mir das wahrscheinlich beantworten und verständlich erklären.

    Vielen Dank vorab.

    Beste Grüße

    Becki

  • Becki

    sorry für die späte Antwort. Dem Laien wird sehr viel beim Sozialgericht verziehen und geholfen ... was Formalitäten angeht ... da würde ich mir an Deiner Stelle nicht so einen Kopf machen, auch wenn Du Dich evtl. selbst (ohne Anwalt vertrittst), der Richter wird im Normalfall nachfragen, was Du denn erreichen willst.

    Beipsiel Arbeitsamt hat Dir eine 12 wöchige Sperrzeit verhängt - Sperrzeitbescheid - und Du kriegst erstmal keine Arbeitslosengeld

    Klagebegehren: Du willst aber jetzt Geld und keine Kürzung des Arbeitslosengeldes akzeptieren.

    Klageantrag: Der Sperrzeitbescheid des Arbeitsamtes soll aufgehoben werden und das zustehende Abreitslosengeld bewilligt werden.

    Vereinfacht gesagt ist der Klageantrag das formulieren deines Klagebegehrens.