Suche Fachfrau/mann wegen Steuerbescheid vom Finanzamt

  • Hallo Zusammen,
    habe meinen Steuerbescheid zurück und kann mir nicht erklären, wie die einzelnen Positionen der Summen (§ 32d Abs. 1 EStG Abgeltungssteuer) in der Berechnung zu dem auf Seite 1 (Steuerfestsetzung) vorzufindenden Betrag der Kapitalertragsteuer kommt. Da in der Berechnung auch ein Verlustvortrag vorkommt, brauche ich schon ,Eingeweihte', die mir das erläutern können.

    Die konkreten Daten werde ich dann aufzeigen, sobald jemand die ,hohe Kunst' besitzt und meine Fragen beantworten möchte. Vielen Dank erstmal.

    Gruß L.

  • Habe meinen Steuerbescheid zurück und kann mir nicht erklären, wie die einzelnen Positionen der Summen (§ 32d Abs. 1 EStG Abgeltungssteuer) in der Berechnung zu dem auf Seite 1 (Steuerfestsetzung) vorzufindenden Betrag der Kapitalertragsteuer kommt. Da in der Berechnung auch ein Verlustvortrag vorkommt, brauche ich schon ,Eingeweihte', die mir das erläutern können.

    Eine ganze Branche beschäftigt sich mit diesem Thema!

    Schlag einfach mal ein Telefonbuch auf* und suche in der Rubrik "Steuerberater".

    (*oder führe eine entsprechende Internetsuche durch)

  • Das geht im Prinzip auch, allerdings reicht der pure Steuerbescheid meist nicht zur Beurteilung der Sachlage. Erfahrungsgemäß zieren sich Anfrager bei Rückfragen, so daß niemand sinnvoll antworten kann.

    Ist schon besser, daß jemand, der einen echten Profi sucht, einen echten Profi beauftragt.

    Der Profi fragt natürlich das Gleiche (weil die Sachlage die gleiche ist). Auch er kann nicht antworten, wenn der Mandant mauert. Aber er schreibt eine Rechnung, was erfahrungsgemäß ein deutlicher Anreiz für den Mandanten ist, dem Profi die Unterlagen bereitzustellen, die dieser braucht.

  • habe meinen Steuerbescheid zurück und kann mir nicht erklären, wie die einzelnen Positionen der Summen (§ 32d Abs. 1 EStG Abgeltungssteuer) in der Berechnung zu dem auf Seite 1 (Steuerfestsetzung) vorzufindenden Betrag der Kapitalertragsteuer kommt. Da in der Berechnung auch ein Verlustvortrag vorkommt, brauche ich schon ,Eingeweihte', die mir das erläutern können.

    wie wäre es denn, wenn du einfach mal bei deinem Finanzamt anrufst und dort nachfragst.
    Dann hast du gleich eine Auskunft aus erster Hand und du brauchst eventuell keine "Dolmetscher".

  • Just for the record:

    Am Freitag kam die Anfrage nach dem "Eingeweihten", der ihr kostenlos ihren Steuerbescheid erklären sollte. Sobald sich dieser "Eingeweihte" outet, wollte sie die nötige Info nachlegen. Angebote hat sie bekommen, wahrgenommen hat sie sie in drei Tagen nicht. So wichtig scheint ihr das Problem also nicht zu sein.

    Die Antworten, sie möge sich kostenpflichtig an einen Steuerberater wenden oder beim Finanzamt nachzufragen (vergeblicher Versuch, nach meiner Erfahrung) haben ihr nicht gefallen? Selbst anonymisiert ist ihr ihr Steuerbescheid zu persönlich, daß sie ihn nicht hochladen möchten?

    Alles akzeptiert, aber in diesen Fällen hätte sie höflich abschreiben können (oder gar sollen?). Wenn man andere Leute um Hilfe fragt, gehört es sich abzusagen, wenn man ein Angebot nicht annehmen möchte.

    Verbraucherinnenmentalität.

    :(